Hallo Sternenkind,
da es auch bei Dauerrenten immer wieder zu Überprüfungen kommt und dass insbesondere die Aufnahme einer Beschäftigung auch Anlass für eine Überprüfung sein kann, ist möglich. Insofern wird der Kritik am Beitrag des Experten vom 10.09.2015 auch zugestimmt. Da es bei der Antwort auf die Frage, ob eine Erwerbsminderung (auch weiterhin) vorliegt um Beurteilungs- und Ermessensausübung handelt und ob und wann welcher Sachverhalt zum Anlass für eine (erneute) Überprüfung genommen wird, kann hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden. Somit ist auch keine abschließende Antwort darauf möglich, ob die Aufnahme oder auch Nichtaufnahme einer Beschäftigung zwangsläufig zum Wegfall oder zum weiteren (dauerhaften) Bezug der Erwerbsminderungsrente führt.
Daher kann nur die immer wieder gegebene Empfehlung ausgesprochen werden, sich immer vor der Beschäftigungsaufnahme beim Rentenversicherungsträger vorab die Auskunft einzuholen, dass das (geplante) Beschäftigungsverhältnis für diese Erwerbsminderung unschädlich sein wird.