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Experten-Antwort

volle EM Rente und Minijob

von Sternenkind12.09.2015 | 15:37
1773 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich weiß dieses Thema gibt es bestimmt x tausend mal. Aber ich bin hin und her gerissen. Ich bekomme seit 2007 die volle EM Rente. Ich bin seit 2012 in Dauerrente. Ich bin Rheumatikerin 38 Jahre alt und habe Kinder. Ich bekomme also Schübe (Schmerzen) in unregelmäßigen Abständen, kann ich nie einschätzen wann. Nun bekam ich ein Angebot von meiner Physiotherapeutin (wo ich selber seit 10 Jahren mich befinde wegen Therapie), sie suche eine Bürokraft, da ihre schwer erkrankt sei. Es wären 2 1/2 Std am Tag ca. 2-3 Tage in der Woche. Kann ich mir selber einteilen und auch selber entscheiden, je wie ich mich fühle. Es geht nur um Terminvereinbarungen und Abrechnungen. Laut meinem Rentenbescheid kann ich 450€ dazuverdienen. Das würde ich definitiv nicht erreichen. Und die 15 Std in der Woche würde ich auch nicht erreichen und ich wäre nur Krankenvertretung. Jetzt hatte ich bis Dato noch keine Kontrolle mehr, bekomme seit 3 Jahren nun die Dauerrente. Im Moment wäre ich selber im Moment krank, könnte selber entscheiden wann ich anfangen könnte. Ich würde es gerne machen wollen, jedoch sitzt die Angst sehr tief, das ich deswegen Probleme bekomme. Ich selber wäre froh, endlich wieder ein bisschen rauszukommen, denn das macht mich nämlich auch total depri, gar nichts mehr zu tun. Nur wie kann ich sowas wasserfest machen, ohne das ich Probleme bekomme oder muss ich damit rechnen, das ich die Rente nun verliere, was für mich sehr fatal wäre. Denn Teilzeit und Vollzeit ist wegen der nicht voraussehbaren Schmerzen für mich unmöglich! Danke für die Information Viele Grüße Sternenkind

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sternenkind,

da es auch bei Dauerrenten immer wieder zu Überprüfungen kommt und dass insbesondere die Aufnahme einer Beschäftigung auch Anlass für eine Überprüfung sein kann, ist möglich. Insofern wird der Kritik am Beitrag des Experten vom 10.09.2015 auch zugestimmt. Da es bei der Antwort auf die Frage, ob eine Erwerbsminderung (auch weiterhin) vorliegt um Beurteilungs- und Ermessensausübung handelt und ob und wann welcher Sachverhalt zum Anlass für eine (erneute) Überprüfung genommen wird, kann hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden. Somit ist auch keine abschließende Antwort darauf möglich, ob die Aufnahme oder auch Nichtaufnahme einer Beschäftigung zwangsläufig zum Wegfall oder zum weiteren (dauerhaften) Bezug der Erwerbsminderungsrente führt.

Daher kann nur die immer wieder gegebene Empfehlung ausgesprochen werden, sich immer vor der Beschäftigungsaufnahme beim Rentenversicherungsträger vorab die Auskunft einzuholen, dass das (geplante) Beschäftigungsverhältnis für diese Erwerbsminderung unschädlich sein wird.

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10 Antworten

Schorscham 12.09.2015 | 15:49
Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten, ist nicht vollständig erwerbsgemindert. Wenn Ihre regelmäßige Arbeitszeit nur 2,5 Stunden/Tag beträgt, sind Sie auf der sicheren Seite und haben normalerweise keine Probleme mit der DRV zu befürchten. Allerdings würde ich die Arbeitszeit nicht wesentlich erhöhen, damit Sie sich nicht zu nah an die "unter 3 Stunden-Grenze" herantasten. (Wer 2 Stunden 59 Minuten arbeiten kann, der könnte nämlich auch mindestens 3 Stunden arbeiten!) ;-)
Karl-Heinzam 12.09.2015 | 16:10
Ich schätze mal, dass eine schriftliche DRV-Antwort per Briefpost nicht so verharmlosend klingen würde, wie obige "Experten-Antwort". Dass die Arbeitszeiten grundsätzlich nicht überprüft werden, würde dort garantiert nicht drin stehen. (Kleine Randbemerkung!)
xyzam 12.09.2015 | 17:49
Hallo, das klingt doch ideal. Sie können nach Ihren Bedürfnissen etwas arbeiten und im Rahmen Ihrer Hinzuverdienstgrenze etwas dazu verdienen. Ich kenne einige volle Erwerbsminderungsrentner, die überhaupt noch nie geprüft wurden. Also würde ich es versuchen, es ist doch eine prima Chance und Sie können Rücksicht auf Ihre Erkrankung nehmen. Viel Spaß und Erfolg dabei.
Sternenkindam 12.09.2015 | 16:52
Erstmal vielen Dank schon für die Antworten. Also die Std werden definitiv eingehalten, da ändert sich nichts. Mehr wie 2,5 Std würde gar nicht gehen, denn durch die Medikamente bin ich dann schon müde und brauche dann einen Schlaf! :-( Die Überprüfung kann stattfinden, haben wir kein Problem mit. Ein schriftliches Schreiben würde sie auch fertig machen und mitteilen, das ich nur 2,5 Std arbeiten würde und nur 2-3 Tage, die Woche. Damit hätte sie kein Problem. Auch das ich mir die Tage aussuchen kann je nach Gesundheit. Ihr würden auch 2 Std reichen, um sich selber zu entlasten. Die 2,5 Std waren jetzt erstmal so angedacht. Trotzdem mach ich mir eben Gedanken darüber :-( Zumal eine Überprüfung müßte dann ja auch bald mal kommen.
W*lfgangam 12.09.2015 | 17:56
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
...wie immer: KONTRA, und mit einem Link zu diesem Beitrag/letzter Eintrag von Sozialröchler: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Sollte so langsam zum Perma-Link hier werden ;-), wenn die 3-Std.-Regel als Absolutum bei dieser Frage aufgeworfen wird, ohne Reflexion der med. Möglichkeiten, gemessen am allg. Arbeitsmarkt. Sternenkind, fragen Sie doch einfach bei der DRV nach, schildern Sie die Möglichkeiten der Tätigkeit/des möglichen Hinzuverdienstes - _hier_ werden Sie keine Antwort erhalten, die Sie von Ihren Mitteilungspflichten an die DRV erlöst. Gruß w.
Sternenkindam 13.09.2015 | 08:45
Hallo, danke für die Info. Reicht das, wenn ich Montag anrufe und wenn wo, in der Zentrale oder meinem Sachbearbeiter in der RV Bescheinigung. Bekomme ich das dann schriftlich mitgeteilt oder muss ich das gleich mit dem Telefonat anfordern Schönes Wochenende! Sternenkind
Schorscham 13.09.2015 | 15:28
Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten, ist nicht vollständig erwerbsgemindert.
...wie immer: KONTRA, und....
Wer dazu in der Lage ist MINDESTENS 3 Stunden täglich zu arbeiten, ist nicht vollständig erwerbsgemindert. ES SEI DENN, ER ARBEITET AUF KOSTEN SEINER RESTGESUNDHEIT. Da es aber in der Praxis kaum vorkommen dürfte, dass jemand nach seiner heiß ersehnten Rentenbewilligung plötzlich feststellt, das Arbeit so viel Spass macht, dass man sich damit gerne seine Restgesundheit ruiniert, kann man sich den Hinweis "auf Kosten der Gesundheit" getrost sparen. Wie hoch sind denn Ihrer Meinung nach die Erfolgsaussichten auf Bewilligung einer EM-Rente, wenn der Rentenbegehrende gleich bei seiner Antragsstellung daruf hinweist, dass er nach Rentenbewilligung deutlich mehr als 3 Stunden täglich, (selbstverständlich auf Kosten seiner Restgesundheit ;-)) arbeiten will? Ihre Theorien taugen in der Praxis nicht viel. (Siehe auch den gestrigen Beitrag von Karl-Heinz. Oder wollen Sie dem auch widersprechen?)
KSCam 13.09.2015 | 12:14
Früher als Montag werden Sie nicht anrufen können, wegen Ihnen schiebt die DRV keinen Sonntagsdienst. Rufen Sie die Nummer die Sie haben (z.B. die auf dem Bescheid). Und dann besprechen Sie Ihr Problem, alles weitere sollte sich aus dem Telefonat ergeben. Notfalls werden Sie weitervermittelt, wenn der Gesprächspartner nicht der zuständige ist. Wenn Sie es schriftlich wollen, verlangen Sie es halt, wenn der Gesprächspartner das Telefonat so versteht, dass Sie mit der Antwort zufrieden sind, wird er keinen Grund sehen die Antwort auch noch schriftlich hinterher zu schicken. (diese Antwort soll jetzt nicht überheblich klingen, aber eigentlich wäre bei logischem Nachdenken die letzte Frage nicht mehr nötig gewesen :))
Schorscham 13.09.2015 | 16:27
Und da noch nicht einmal alle Richter eines Gerichtes unbedingt derselben Meinung sind, könnte man auch gleich einen Zufallsgenerator entscheiden lassen. Also kann man sich zumindest eine Menge Bauchschmerzen ersparen, wenn man erst gar keine Ausnahmefälle, die ggf. gerichtlich geklärt werden müssen, provoziert. MfG
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