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Experten-Antwort

Volle EM-Rente und Rentenausweis

von Anne02.09.2015 | 18:46
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Hallo alle nun bekam ich endlich eine volle EM-Rente zugesprochen und einen Rentenausweis. Meine Frage: bin ich mit einer vollen EM-Rente automatisch zu 100% Schwerbehindert oder wozu brauche ich sonst einen Rentenausweis? Welche Vergünstigungen kann man damit bekommen? Ich habe keinen Führerschein und die Busfahrten werden mir immer teuerer da meine Rente nur sehr klein ist. Was wäre zu tun? Danke. Grüße Anne

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne,

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16 Antworten

Mayer-Schulteam 02.09.2015 | 19:40
Eine EM - Rente hat mit der Feststellung einer Schwerbehinderung nichts zu tun. Dafür sind die Versorgungsämter zuständig. Dort beantragen sie einen SB - Ausweis und dann wird man ihnen, entsprchend ihrer körperlichen Einschränkungen, einen GdB zusprechen, der auch nicht in % ausgewiesen wird. Mit dem Rentenausweis erhalten Sie bei Bädern, Veranstaltungen usw. eine Vergünstigung, mehrr nicht.
=//=am 03.09.2015 | 12:13
Manche Verkehrsverbunde bieten auch verbilligte Fahrkarten für Rentner ab dem 60. oder 65. Lebensjahr an. Man muss dann den Rentenausweis vorlegen.
Schorscham 03.09.2015 | 13:52
Logisch denkende Mitbürger geben sich auch mit dem Personalausweis zufrieden. (Die Deutsche Bahn AG zum Beispiel!) Dass jemand in der genannten Altersgruppe Rentner sein könnte, glaubt man gewöhnlich auch ohne "Rentnerausweis". Zumal der Rentnerstatus überhaupt nichts über die Einkommenshöhe aussagt. Manche Renten sind nämlich bekanntlich erheblich höher als die Löhne und Gehälter jüngerer Arbeitnehmer. Warum also ausgerechnet Rentner Ermäßigungen bekommen sollen, gering verdienende Arbeitnehmer aber nicht, ist nicht nachvollziehbar. Für die "Senioren-Bahncard" der DB ist übrigens nur das Alter ausschlaggebend und nicht der Rentner-Status.
Schorscham 05.09.2015 | 20:24
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Gilt in Bayern ein anderes Schwerbehindertenrecht? Zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gegen 72 Euro Jahres-Wertmarkengebühr reicht bereits das Merkzeichen "G" völlig aus. Und zwar BUNDESWEIT! Ich profitiere bereits seit 15 Jahren von den "Freifahrten" und weiß durchaus wovon ich schreibe. Das sollten Sie auch einmal machen und dann GRÜNDLICH lesen!;-)
Herz1952am 05.09.2015 | 18:34
Hallo Anne, nur ein SB-Ausweis mit aG hilft Ihnen bei Fahrten in Deutschlands "Nahverkehr". Bei nur G haben Sie in Bayern die Möglichkeit des kostenlosen Parkens an Parkuhren. Nützt leider ohne FS auch nichts. Aber beachten Sie bitte, dass auch innere Krankheiten zu einer "Gehbehinderung" führen können. "Googlen" Sie mal unter "Behindertenausweis". Zumindest mit diesem besteht die Möglichkeit bei GdB über 50, dass bei Privatunternehmen bessere Vergünstigungen zu erreichen sind, als nur mit dem Rentner-Ausweis. Sie können jederzeit einen Antrag stellen.
Bastiam 05.09.2015 | 22:41
Für die Freifahrtenregelung mit der DB reicht das G mit Wertmarke. Das mit Bayern bezieht sich nur aufs Parken , da gibt für Bayern eigene Parkausweise die man unter bestimmten Vorrausetzungen beantragen kann. Zum G ist zu sagen das man da schon fast schon im Rollstuhl sitzen muss ( selbst für NUR G) Selbst ein massiver Rückenmarksschaden mit attestierter erheblicher Geheinschränkung ist nicht ausreichend... Denke mal das das früher leichter war wenn ich so manche mit G wie junge Rehe rumhüpfen sehe und mich mit Gehilfe vergleiche ist das schon fragwürdig... Aber naja. Will damit nur sagen es gibt auch voll EM rentner mit null grad Schwerbehinderung und genauso 100% Schwebehinderte die nicht mal Teil EM bekommen.
Schorscham 06.09.2015 | 14:41
Hier die offizielle Definition des Gesetzgebers: "Merkzeichen G In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden. Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird."
Schorscham 06.09.2015 | 14:19
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" sind erfüllt, sobald man außerstande ist, eine Wegstrecke von 2 Kilometern Länge nicht oder nur unter erheblicher Anstrengung oder Gefährdung, innerhalb von 30 Minuten zurückzulegen. Diese Regelung gilt heute noch genauso wie vor 30 Jahren. Ich bekam das Merkzeichen "G" wegen neurologisch bedingter Koordinationsstörungen, mein Vater bekam es wegen einer Herz-/Kreislaufschwäche und mein Schwager wegen mittelschwerer Arthrose. Im Rollstuhl sitzt aber keiner von uns. Und wer tatsächlich auf einen Rollstuhl angewiesen ist, hat sogar Anspruch auf das Merkzeichen "aG". Offenbar hat Ihnen das Versorgungsamt nicht abgenommen, dass Sie tatsächlich auf einen Rollstuhl ANGEWIESEN sind. Für solche Fälle gibt es Widersprüche und SG-Klagen.
Bastiam 06.09.2015 | 16:57
Ich kenne all diese Regelungen und was nütz mr das? Es zeigen eben viele Beispiele das es starke Auslegungssache des med Dienstes der Versorgungsamtes ist. Ein Widerspruch brachte mich nur zum Gutachter. Der nahm mir die Gehilfe weg und neinte ich soll mal 50 m im Gang gehen. Und als ich nicht unkippte (weil ich mich teils an der Wand abstüzte) war für ihn der Fall klar. Er gung voraus und sah sich nicht mal um! Finden sie das objektiv? Wie gesagt i h habe bis heute kein G trotz massiver neurologische Gehstörung plus knieschaden und Hüftproblem.
Schorscham 06.09.2015 | 20:09
Und was hat das Sozialgericht dazu gesagt? Wenn man mit einer Behörden-Entscheidung nicht einverstanden ist, gibt man nicht auf halber Strecke auf und gibt sich mit einem negativen Widerspruchsbescheid zufrieden. Was außer Wartezeit hätte es Sie gekostet, wenn Sie gegen den Widerspruchsbescheid geklagt hätten? Meine BU-Rente wurde auch erst nach SG-Klage bewilligt. Dafür sind die gesetzlichen Rechtsmittel doch auch da.
Bastiam 06.09.2015 | 20:47
Danke und sorry wegen des Thread Missbrauch :-)
Bastiam 06.09.2015 | 20:17
Hm, bisher habe ich eine Klage gescheut.... Aber vielleicht haben sie Recht und ich werde es über einen Verschlimmerungsantrag diesmal bis zur Klage kommen lassen!
Herz1952am 07.09.2015 | 17:46
Hallo Schorsch, Das gilt tatsächlich nur für Bayern. Das wurde auch im Forum irgendwo erwähnt. Ich habe mich extra beim Behindertenbeauftragten erkundigt, ob das stimmt. Es gilt auch kein grundsätzlich anderes Recht, nur die Kommunen haben die Ausführung für "G" so beschlossen. Kostenloses Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. In wie weit das auch für private Parkhäuser gilt, ist mir nicht bekannt. Ich habe mich dann auch nicht weiter interessiert, da es mir einfach zu viel Arbeit ist, das "G" zu beantragen wegen innerer Krankheiten und zu wenig Ersparnis bringt. Den Park E.uro habe ich grade noch. (smile) Also zur Zeit kann ich die Strecke von 2 km nicht in einer halben Stunde zurücklegen und auch vielleicht in Zukunft nicht mehr können. Ich weis es einfach nicht, da ich in den letzten beiden Jahren zu viel andere Beschwerden hatte. Aber ich bin ganz heiß drauf, wieder zu trainieren, dass ich es wieder kann. Im Moment sind meine Beinmuskeln zu weit abgebaut (offene US und das auch noch unter den Knöcheln wegen Herz- und Niereninsuffizienz). Besonders die Haut unter den Knöcheln ist immer wieder geplatzt und hat sich entzündet. Sie war wohl wütend, dass sie immer wieder belastet wurde (smile).
Herz1952am 07.09.2015 | 18:10
Hallo Basti, nur Mut zum weitermachen. Mein Schwiegervater war durch eine Kriegsverletzung Unterschenkel amputiert. Er musste immer wieder zum Versorgungsamt. Einmal fragte er, wie so er immer wieder kommen musste, glaubt ihr das Bein wächst wieder nach. Er hatte allerdings "aG" z.B. für Behindertenparkplätze und auch für Kfz-Steuer Halbierung. Alternativ gibt es jetzt dafür auch für eine Jahresgebühr (etwas über 70 Euro) freie Fahr auf allen Nahverkehrsmitteln in Deutschland. Das mit dem "G" für die Bahn ist mir schon wieder entfallen, weil für die paar mal - wenn überhaupt - würde mir auch das Bayernticket reichen.
Bastiam 07.09.2015 | 18:42
Danke Herz, Mir würde das schon sehr weiter helfen da ich viel mit den Öffis fahre. Eine Jahreskarte kostet da um die 700 Euro. Da meine EM Rente eh nicht üppig ist wär das schon Klasse.
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