Hallo Tanee,
um einen Gründungszuschuss zu erhalten ist es erforderlich, dass der Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) besteht. Da eine Rente wegen voller Erwerbsminderung mit Anspruch zusätzlicher Grundsicherungsleistungen vorliegt, ist davon auszugehen, dass diese Rente auf Dauer geleistet wird. Im Rentenverfahren wurde also festgestellt, dass das Leistungsvermögen unter 3 Stunden/tgl. liegt. In der Regel ist in diesem Fall ein Anspruch auf LTA nicht vorhanden. Sollte sich der gesundheitliche Zustand der Art verbessert haben, dass man nicht mehr von einem Leistungsvermögen unter 3 Std./tgl. ausgehen kann, müsste dies erneut geprüft werden. Um in diesem Bezug Klarheit zu schaffen, sollte der Bekannte Rücksprache mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger halten.