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Experten-Antwort

Volle EM Rente von Dauer, 2. Pflegefall

von Jens HH10.06.2025 | 10:53
250 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, Ich beziehen seit Jahren eine EM Rente in voller Höhe von Dauer. Seit 2 Jahren pflege ich meine Frau, klasse 3. Nun hat meine Mutter jetzt gerade auch Pflegeklasse 3 bewilligt bekommen. DIe Pflegekasse hat mich angeschrieben und möchte wissen wieviel Stunden ich für meine Mutter aufwende, auch um in meine Rente einzuzahlen. Nun komme ich bei 2 zu versorgenden Pflegefällen auf mehr als 20 Stunden, was mich ohnehin körperlich ind mental vor Herausforderungen stellt. Die Frage die mich auch stellt, wo ist Pflege, welche Zeit ist einfach Zeit in meiner Eigenschaft als Ehemann und Sohn? Als da wären Unterhaltung, Einkaufen, Arztfahrten, technische Hilfe, Onlinbanking uvm. Nun darf ich ja nicht mehr als 15 Wochenstunden arbeiten. Auch wenn ich ja keinen Lohn erhalte mache ich mir Sorgen um den Erhalt meiner EM Rente. Einerseits die moralische Pflicht, die ich vom Herzen gerne übernehme, ich habe auch Hilfe bei meiner Mutter, jedoch werde ich trotzdem mehr als 10 Stunden für sie aufwenden müssen. Andererseits die Sorge um die EM Rente, meine Gesundheit hat sich ohnehin seit Bewilligung noch mal verschlechtert. Ich hoffe ich finde hier Hilfe, die mich nicht zwingt die Pflege meiner Mutter abzulehnen. Das Thema schlägt mit schon so auf den Magen. Mit lieben Grüßen Jens.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.06.2025 | 13:30

Hallo Jens HH,

 

richtig ist, dass die nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen nicht einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gleichzusetzen ist. Dennoch kann sie vom Rentenversicherungsträger zum Anlass genommen werden, eine Besserung Ihres Leistungsvermögens zu prüfen. Sie sollten die konkreten Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch daher besser direkt mit Ihrem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Experten-Antwortam 10.06.2025 | 13:36

Hallo,

 

im Einzelfall kann und darf der Rentenversicherungsträger jederzeit das Vorliegen der Erwerbsminderung überprüfen. Insofern wird den Ausführen von Experte 1 zugestimmt. 

7 Antworten

Renteam 10.06.2025 | 10:59
nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen ist keine schädliche Tätigkeit für eine Erwerbsminderungsrente. Sie wird nicht angerechnet und auch der Zeitliche Aufwand wird nicht geprüft §96a SGB VI
Jens HHam 10.06.2025 | 11:59
Hi Vielen Dank für die Antwort. Ich möchte nicht undankbar erscheinen, jedoch verbleibt mir in dieser noch eine Unklarheit. Wenn 2 Pflegeversicherungen für mich Rentenbeiträge zahlen, jede für mindestens 10 Wochenstunden, das weiß die Rentenversicherung ja das ich mehr als 15 Stunden, zwar nicht erwerbstätig, aber ja halt doch tätig bin? So das es dann ja auch keiner Prüfung bedarf, da es ja bereits "bewiesen" ist? Liebe Grüße Jens
Praxisam 10.06.2025 | 12:11
Zitat von Jens HH anzeigen
Wie sie bereits schreiben wird hier unterschieden, zwischen einer Erwerbstätigkeit und der Pflegetätigkeit, da prüft die RV nicht nach, die Beiträge gehen ins Konto ein ohne, dass eine Prüfung aufploppt. Erst bei Anmeldung einer Beschäftigung wird eine maschinelle Meldung der Prüfung ausgeworfen. Hier können Sie beruhigt sein.
Schadeam 10.06.2025 | 12:23
Zitat von Jens HH anzeigen
Von Seiten der DRV wird da nichts überprüft - inwieweit Sie sich mit 2 Pflegefällen aber überfordern, ist aber die andere Seite. Aber das ist wirklich "Ihr Bier / Ihre Gesundheit" und interessiert die DRV nicht. Ob Sie den Antwortenden im Forum glauben (oder weiter unbegründet Gespenster sehen wollen) ist ebenso Ihr Bier. Liebe Grüße
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