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Experten-Antwort

Volle Em Rente+zahlungaus Bu. Vers. und jetzt noch ein Minnijob

von lutzlui09.12.2010 | 16:12
1730 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bei Abschluß meiner Bu.Versicherung sagte man mir das ich mit Em-Rente u.Zahlung aus der Bu-Versicherung nicht über mein Durchschnittsgehalt der letzten 3 oder 6 Arbeitsmonate kommen darf.Da ich jetzt schon an der Grenze bin aber noch einen Minijob machen möchte (max 2h pro Tag) ist meine Frage nun wer dies kontrolliert. bzw bei wem ich den Hinzuverdienst melden muß? RV oder die Private Versicherung? Und sollte ich über dieser Grenze liegen wäre meine Frage wer dann seine Zahlung kürzt. RV oder die Private BU? Gruß Lutzlui

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man in begrenztem Umfang hinzuverdienen.

Die Hinzuverdienstgrenze beträgt monatlich 400 Euro.

Ihre private BU-Rente wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet bzw. es erfolgt keine Kürzung. Der Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber über die Minijobzentrale direkt in Ihr Versicherungskonto gemeldet.

Lassen Sie den Sachverhalt auch von Seiten Ihrer privaten Versicherung abklären

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 09.12.2010 | 16:35
Die Rente aus einer privaten Rentenversicherung, hier BU-Rente, ist für die RV total uninteressant, weil sie keinen Hinzuverdienst darstellt. Für die RV ist nur wichtig, dass bei der Aufnahme einer Beschäftigung die Geringfügigkeitsgrenze von 400,00 EUR monatlich eingehalten wird. Die entsprechenden Meldungen setzt der Arbeitgeber an die Minijobzentrale ab. Von da erfolgt die Weiterleitung an den zuständigen RV-Träger. ---------------- Ob Sie die Aufnahme des Minijobs an Ihre private Versicherungsanstalt melden bleibt Ihre eigene Entscheidung.
-_-am 10.12.2010 | 02:58
Die rentenunschädliche Grenze für den Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt 400 Euro brutto. Eine private Rente ist kein auf die Rente wegen Erwerbsminderung anzurechnendes Einkommen. Ob Sie den Minijob bei der privaten Versicherung melden müssen, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
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