Zur Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man in begrenztem Umfang hinzuverdienen.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt monatlich 400 Euro.
Ihre private BU-Rente wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet bzw. es erfolgt keine Kürzung. Der Minijob wird von Ihrem Arbeitgeber über die Minijobzentrale direkt in Ihr Versicherungskonto gemeldet.
Lassen Sie den Sachverhalt auch von Seiten Ihrer privaten Versicherung abklären