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Experten-Antwort

Volle EM Stunden pro Tag

von Wallo05.01.2022 | 10:43
94 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wie lange darf man mit einer vollen EM am Tag arbeiten ohne das es die Rente gefährdet ? 2:59 h oder 3 h ? Zweite Frage: Was passiert wenn mit Einhaltung der täglichen Stundenanzahl die 6300 Euro Grenze deutlich überschreitet, sagen wir mal man verdient 20000 Euro. Das man dann Geld abgezogen bekommt ist klar. Aber führt das dann auch zu einer Überprüfung des Rentenanspruchs ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wallo,

nach der gesetzlichen Definition liegt volle Erwerbsminderung bei einem Leistungsvermögen von unter 3 Stunden vor. 3 Stunden wären also zuviel.

Ob ein Sozialmediziner / Gutachter es glaubhaft findet, dass Sie 2 Stunden 59 Minuten arbeiten können, eine Minute mehr am Tag aber nicht, kann hier im Forum nicht beantwortet werden.

Ob in Ihrem konkreten Fall bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze auch die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens in Frage gestellt und ggf. überprüft wird, kann hier ebenfalls nicht gesagt werden.

Ihre Fragen sind vom Einzelfall abhängig und können nicht pauschal beantwortet werden.

Sie sollten sich vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und siche ein einzelfallbezogene konkrete Auskunft geben lassen.

Mit freundlichen grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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21 Antworten

Walloam 05.01.2022 | 12:02
Sorry, die Antwort habe ich nicht verstanden. Wieso abhängig vom Einzelfall ? Es heißt doch immer, dass unter 3 Stunden und unter 6300 Euro rentenunschädlich sind und nicht zu einer Überprüfung der Rente führen. Sie sagen jetzt mehr oder weniger, es ist immer vom Einzelfall abhängig. Was stimmt den nun ?
Es heißt aber auch immer, dass Überprüfungen jederzeit möglich sind.......und so ein Fall wie Sie ihn beschreiben könnte Grund für eine Prüfung sein.
Ich habe jetzt zum Schluss den absolut regelkomformen Standardfall beschrieben.
Schadeam 05.01.2022 | 11:59
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Es heißt aber auch immer, dass Überprüfungen jederzeit möglich sind.......und so ein Fall wie Sie ihn beschreiben könnte Grund für eine Prüfung sein.
Walloam 05.01.2022 | 11:50
Sorry, die Antwort habe ich nicht verstanden. Wieso abhängig vom Einzelfall ? Es heißt doch immer, dass unter 3 Stunden und unter 6300 Euro rentenunschädlich sind und nicht zu einer Überprüfung der Rente führen. Sie sagen jetzt mehr oder weniger, es ist immer vom Einzelfall abhängig. Was stimmt den nun ?
Walloam 05.01.2022 | 12:10
Wenn mir die Frage in diesem Thread nicht mehr beantwortet wird, ob ein Minijob mit kleiner 3 Stunden und weniger als 6300 Euro eine Überprüfung der Rente auslöst, dann mache ich einen neuen auf.
Berndam 05.01.2022 | 12:39
Ein neuer Thread würde nichts an der Aussage ändern. Der Rentenversicherungsträger kann jederzeit überprüfen lassen, ob noch eine volle Erwerbsminderung besteht Jedoch ist das bei einem Erwerbseinkommen von <=6300 Euro/Jahr unwahrscheinlich.
santanderam 05.01.2022 | 12:40
Es kann eine Überprüfung erfolgen, muss aber nicht.
-am 05.01.2022 | 12:53
Hallo Wallo, niemand kann hier im Forum die Frage beantworten, ob der für Sie zuständige Sachbearbeiter Ihre Fallkonstellation nur zur Kenntnis und zu den Akten nimmt oder für überprüfenswert hält. Gerade im Bereich der Erwerbsminderungsrente gibts es keine zwei komplett identischen Fälle, daher sind pauschale Antworten auf Ihre Frage nicht möglich. Überprüfungen des Leistungsvermögens können seitens des Rentenversicherungsträgers wie von "Bernd" richtig angemerkt jederzeit erfolgen. Daher wäre ein neuer Thread mit der derselben Frage sinnlos. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Achimam 05.01.2022 | 13:04
Hallo, bleiben Sie immer unter den 3 oder 6 Stunden. Ob es eine Minute , zehn oder 30 Minuten sein müssen, ist nirgendwo nachzulesen. Ich habe dazu auch nie eine konkrete Auskunft erhalten. Ich bleibe immer 2-3 Minuten darunter. VG
-am 05.01.2022 | 13:20
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Hallo Wallo, noch ein Nachtrag: Sie vermischen zwei Sachverhalte, die erst einmal nichts miteinander zu tun haben. Bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung ist eine Tätigkeit mit unter drei Stunden täglich und mit nicht mehr als 6.300,- Euro Einkommen im Kalenderjahr rentenunschädlich. Soweit ist das richtig. Das schließt aber nicht aus, dass eine Überprüfung vorgenommen wird, ob Sie weiterhin unter 3 Stunden leistungsfähig sind. Es gibt keine Gesetzmäßigkeit, dass aus der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Grenzen ein Ausschluss der Überprüfung des Leistungsvermögens resultiert. Im Übrigen kann eine Überprüfung ja auch das unter 3-stündige Leistungsvermögen bestätigen. Oder gar nicht statt finden. Das kann man halt nicht vorher wissen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Valzuunam 05.01.2022 | 15:17
Sie verwechseln etwas dass in diesem Forum immer wieder durcheinandergebracht wird, nämlich: a) wieviel sie in einem konkreten Job tatsächlich arbeiten und b) wieviel sie aus medizinischer Sicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnten. Nur b) ist für den Anspruch auf Rente entscheidend. Natürlich ist es wahrscheinlich (aber nicht sicher) jemand der 8 Stunden am Tag arbeitet dazu auch gesundheitlich in der Lage ist. Andersherum kann man aber nicht ohne weiteres pauschal annehmen, dass jemand der (nur) 2 Stunden pro Tag arbeitet nicht auch mehr leisten könnte. Die geringe Stundenzahl kann schließlich auch andere Gründe haben. Am Rande: Bei b) ist weniger als 3 Stunden maßgeblich-dass können, falls sich ein Arzt findet der bis das schlüssig begründen kann, in der Theorie auch 2:59 Stunden sein. P.S. Glaub ich aber in der Praxis nicht dran.
Franticam 05.01.2022 | 16:01
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Es ist tatsächlich so, dass bei der EM-Rente im Prinzip nichts garantiert ist. Alles mögliche kann zu diesem oder jenem führen. So kann eine generelle Arbeitsaufnahme schon Anstoß für eine Überprüfung sein oder eben auch nicht, alles liegt im Ermessen Ihres Rententrägers.Zwar liegt Ihre Fallkonstruktion eigentlich im Limit, aber man könnte ja schauen, ob nicht doch mehr machbar ist. Hängt vielleicht auch von der Art der Tätigkeit ab und worauf die Erwerbsminderung begründet ist und wie der Gutachter Sie seinerzeit eingeschätzt hat und was er für die zukünftige Überprüfung vermerkt hat. Man kann nicht mehr tun, als die Aufnahme der Tätigkeit zu melden und abwarten, wie die DRV reagiert. Aber wollten Sie nicht eh zur Teilrente wechseln?
Olmoam 05.01.2022 | 16:11
Ist immer so eine Sache. Angenommenen Sie sind berentet worden, weil Sie nicht mehr gehen können. Nun nehmen Sie eine Tätigkeit für 2 h 30 als Paketfahrer an und verdienen 300 Euro dabei. Darauf kann die Rentenversicherung unterschiedlich reagieren. Sie guckt nur auf Zeit und Entgelt und sagt in Ordnung. Sie stuft die Tätigkeit auf Kosten der Restgesundheit ein, weil Sie sich die Beine noch mehr ruinieren. Oder sie ssgt:"moment mal, der kann ja doch laufen". Ist fast wie beim Lotto...
Valzuunam 05.01.2022 | 18:34
Es geht eben nicht um „erlaubt und verboten“ sondern um „können oder nicht können“.
Walloam 05.01.2022 | 16:17
Zitat von Frantic anzeigenausblenden
Ich habe jetzt zum Schluss den absolut regelkomformen Standardfall beschrieben.
Es ist tatsächlich so, dass bei der EM-Rente im Prinzip nichts garantiert ist. Alles mögliche kann zu diesem oder jenem führen. So kann eine generelle Arbeitsaufnahme schon Anstoß für eine Überprüfung sein oder eben auch nicht, alles liegt im Ermessen Ihres Rententrägers.Zwar liegt Ihre Fallkonstruktion eigentlich im Limit, aber man könnte ja schauen, ob nicht doch mehr machbar ist. Hängt vielleicht auch von der Art der Tätigkeit ab und worauf die Erwerbsminderung begründet ist und wie der Gutachter Sie seinerzeit eingeschätzt hat und was er für die zukünftige Überprüfung vermerkt hat. Man kann nicht mehr tun, als die Aufnahme der Tätigkeit zu melden und abwarten, wie die DRV reagiert. Aber wollten Sie nicht eh zur Teilrente wechseln?
In der Tat wollte ich zur Teilrente wechseln, aber erst, wenn ich den 3 Stunden Minijob auf Dauer schaffe. Die mühsam erworbene EMR will ich solange nicht riskieren, solange ich sicher bin, dass ich meinen Lebensunterhalt auch anders bestreiten kann. Dieses sich selber austesten macht einem die DRV sehr schwer und nur mit hohem Risiko.
Immer wiederam 05.01.2022 | 17:28
Leider ist das ganze wie schon oft geschildert eine Farce und ein willkürliche Katz -und-Maus-Spiel, das von Laune und Einschätzung von Sachbearbeiter abhängt und wohl regelmäßig und nicht ganz unbeabsichtigt von Gerichten geklärt werden muss. Dürfte einzigartig in unserem Rechtssystem sein, dass klare Aussagen zu Erlaubtem und Unerlaubtem dennoch keine fixe Maßgabe sind, sodass Menschen, die sich nicht pflichtschuldigst aufgeben zu unglaublichen Verrenkungen auf ihrem Weg genötigt sind.
Siehe hieram 05.01.2022 | 19:12
Zitat von Wallo anzeigenausblenden
Es ist tatsächlich so, dass bei der EM-Rente im Prinzip nichts garantiert ist. Alles mögliche kann zu diesem oder jenem führen. So kann eine generelle Arbeitsaufnahme schon Anstoß für eine Überprüfung sein oder eben auch nicht, alles liegt im Ermessen Ihres Rententrägers.Zwar liegt Ihre Fallkonstruktion eigentlich im Limit, aber man könnte ja schauen, ob nicht doch mehr machbar ist. Hängt vielleicht auch von der Art der Tätigkeit ab und worauf die Erwerbsminderung begründet ist und wie der Gutachter Sie seinerzeit eingeschätzt hat und was er für die zukünftige Überprüfung vermerkt hat. Man kann nicht mehr tun, als die Aufnahme der Tätigkeit zu melden und abwarten, wie die DRV reagiert. Aber wollten Sie nicht eh zur Teilrente wechseln?
In der Tat wollte ich zur Teilrente wechseln, aber erst, wenn ich den 3 Stunden Minijob auf Dauer schaffe. Die mühsam erworbene EMR will ich solange nicht riskieren, solange ich sicher bin, dass ich meinen Lebensunterhalt auch anders bestreiten kann. Dieses sich selber austesten macht einem die DRV sehr schwer und nur mit hohem Risiko.
Hallo Wallo, aufgrund Ihrer anderen Beiträge besteht die 'Kenntnis', dass Sie einen Beruf haben, der durchaus einen akzeptablen Verdienst auch bei unter drei Stunden täglicher Arbeitszeit ermöglicht. Dennoch der 'Hinweis', dass es sich um einen 'Minijob' nur handelt, wenn die Grenze von mtl. 450,00 EUR auch eingehalten wird. Näheres hierzu finden Sie unter minijobzentrale.de Ihre Angabe über Einkünfte in Höhe von 20.000 EUR im Jahr ergibt dann also 'runtergerechnet' eine Arbeitszeit von 16,21 Stunden pro MONAT, die Sie für Ihr übliches Gehalt arbeiten könnten, um die Grenze von 450,00 EUR einzuhalten. Damit wären Sie auf jedem Fall im Bereich der 'erlaubten' Stunden, (und auch unter jährlich 6.300,00 EUR Hinzuverdienst) aber ob Ihrem Arbeitgeber anfangs eine so niedrige Stundenzahl (ca. 3,5 pro Woche) akzeptiert, wäre mit dem zu klären :-) Wenn Sie also bis unter drei Stunden täglich 'ausprobieren' (mit Ihrem bisherigen Gehalt und nicht mit nur Mindestlohn), sind Sie auf jeden Fall über dem Freibetrag von 6.300,00 EUR. Und die Differenz würde als Hinzuverdienst zu Ihrer vollen EM-Rente berücksichtigt werden (was Sie ja bereits wissen). Um aber erst einmal 'probieren' zu können, sollten Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer zuständigen DRV erkundigen, ob dies z.B. im Rahmen einer 'Probezeit' möglich wäre, ohne dass es gleich dazu kommt, dass dann dauerhaft nur noch eine halbe EM-Rente bewilligt werden würde. Denn dies könnte Ihnen 'passieren' wenn der hohe Verdienst daran zweifeln lässt, dass Sie noch 'voll' erwerbsgemindert sind. Sprechen Sie dort also ganz offen darüber, dass Sie gern erst einmal 'probieren' möchten, aber ja noch gar nicht wissen, ob Sie es gesundheitlich tatsächlich auch schaffen. Und lassen Sie sich eine 'Zustimmung' dann schriftlich bestätigen. Ihr Wunsch und Anliegen ist nachvollziehbar, aber ob der sich so realisieren lässt, kann tatsächlich nur Ihre zuständige DRV 'entscheiden' (und dies nennt sich dann 'Einzelfallenstscheidung'). Viel Erfolg und alles Gute!
Olmoam 05.01.2022 | 19:19
Leider spielt bei der Dt. Invalidenrente dieser Zeitfaktor eine Rolle. Hätte man besser nach Muster der GdB-Gewährung gestalten sollen,aber es ist nun einmal so! Wenn die genannten Grenzen, was Arbeitszeit und Zuverdienst betrifft, eingehalten werden, sollte es verlässlich als Renten unschädlich gelten. Aber es wird seitens der DRV gleich wieder Morgenluft gewittert. By the way, man hört immer wieder, daß allenorts die MA der DRV im Tagesgeschäft überlastet sind, Grundrente & Co. usw. Dann lasst doch solche Überprüfungsmätzchen bleiben, die Order positive Veränderungen zu melden bei Dauerrente reicht doch, oder werden alle für potentielle unvertrauliche Betrüger gehalten? Bei Arbeitsaufnahme unter 3 Stunden und max. 6300 Euro Mitteilung abheften, fertig! Viel Arbeit macht Ihr Euch selber!
W°lfgangam 05.01.2022 | 19:55
...ggf. 24/7 Hallo Wallo, wenn Sie mehr als die bisherigen Antworten mit vertiefenden Hinweisen nachlesen wollen, empfehle ich: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Es gibt nicht _den_ Standardfall, es gibt nur eine gesetzliche (Standart-)Definition. Die individuellen Voraussetzungen sind im Detail bis in ungeahnte Tiefen festzustellen. Wie oben schon/Tipp: geplante Beschäftigungsaufnahme inhaltlich und monetär _vor_ Beginn der DRV mitteilen/hinterfragen. Na, und nun viel Spaß beim Lesen ... ;-) Gruß w. PS: mal logisch gedacht, kommen Sie bei einem Minijob und aktuellen Mindestlohn für eine regelmäßige arbeitsmarktübliche Beschäftigung (5-Tage-Woche) grad mal auf unter 2,1 Std. Bei Mindestlohn ab 01.07. liegen Sie unter 2 Std. ...die Frage ist dann eher von rechtlicher Relevanz/Konsequenz, warum Sie/Ihr AG bei 2:59 Std. das gesetzliche Mindestlohnniveau unterschreitet? *gg
DRVam 05.01.2022 | 19:56
Zitat von Olmo anzeigenausblenden
Es geht eben nicht um „erlaubt und verboten“ sondern um „können oder nicht können“.
Leider spielt bei der Dt. Invalidenrente dieser Zeitfaktor eine Rolle. Hätte man besser nach Muster der GdB-Gewährung gestalten sollen,aber es ist nun einmal so! Wenn die genannten Grenzen, was Arbeitszeit und Zuverdienst betrifft, eingehalten werden, sollte es verlässlich als Renten unschädlich gelten. Aber es wird seitens der DRV gleich wieder Morgenluft gewittert. By the way, man hört immer wieder, daß allenorts die MA der DRV im Tagesgeschäft überlastet sind, Grundrente & Co. usw. Dann lasst doch solche Überprüfungsmätzchen bleiben, die Order positive Veränderungen zu melden bei Dauerrente reicht doch, oder werden alle für potentielle unvertrauliche Betrüger gehalten? Bei Arbeitsaufnahme unter 3 Stunden und max. 6300 Euro Mitteilung abheften, fertig! Viel Arbeit macht Ihr Euch selber!
Klar doch, am besten entscheidet jeder selbst, ob er erwerbsgemindert ist. Bezahlen Sie dann die entsprechenden Rentenzahlungen? Man kann wirklich nur verwundert den Kopf über die hier geäußerten Ansichten und Vorstellungen schütteln. Als ob eine derartig, für das Solidarsystem sehr teure Leistung, ein Wunschkonzert wäre. Aufwachen!! Das Sozialsystem ist auch so schon am Ende der Belastbarkeit angekommen. Das lässt für die Zukunft eher noch strengere medizinische Auslegungen und Kontrollen befürchten, ganz sicher aber keine Erleichterungen. Wer etwas anderes glaubt, wird für seine Naivität noch schwer enttäuscht werden.
W°lfgangam 05.01.2022 | 20:57
Zitat von Huch anzeigenausblenden
Huch schrieb

Leider spielt bei der Dt. Invalidenrente dieser Zeitfaktor eine Rolle. Hätte man besser nach Muster der GdB-Gewährung gestalten sollen,aber es ist nun einmal so! Wenn die genannten Grenzen, was Arbeitszeit und Zuverdienst betrifft, eingehalten werden, sollte es verlässlich als Renten unschädlich gelten. Aber es wird seitens der DRV gleich wieder Morgenluft gewittert. By the way, man hört immer wieder, daß allenorts die MA der DRV im Tagesgeschäft überlastet sind, Grundrente & Co. usw. Dann lasst doch solche Überprüfungsmätzchen bleiben, die Order positive Veränderungen zu melden bei Dauerrente reicht doch, oder werden alle für potentielle unvertrauliche Betrüger gehalten? Bei Arbeitsaufnahme unter 3 Stunden und max. 6300 Euro Mitteilung abheften, fertig! Viel Arbeit macht Ihr Euch selber! [/quote]

Klar doch, am besten entscheidet jeder selbst, ob er erwerbsgemindert ist. Bezahlen Sie dann die entsprechenden Rentenzahlungen?

Man kann wirklich nur verwundert den Kopf über die hier geäußerten Ansichten und Vorstellungen schütteln. Als ob eine derartig, für das Solidarsystem sehr teure Leistung, ein Wunschkonzert wäre.

Aufwachen!! Das Sozialsystem ist auch so schon am Ende der Belastbarkeit angekommen. Das lässt für die Zukunft eher noch strengere medizinische Auslegungen und Kontrollen befürchten, ganz sicher aber keine Erleichterungen.

Wer etwas anderes glaubt, wird für seine Naivität noch schwer enttäuscht werden.[/quote]

Und warum kommt das Sozialsystem an das Ende der Belastbarkeit?

Kann es sein das z.B. Menschen aus der Pflegeversicherung Leistungen bekommen obwohl nie eingezahlt haben ?

Warum dies Pflegeversicherung genannt wird ist mir ein Rätsel.

Normal zahlt man in eine Versicherung ein und bekommt deshalb eine Leistung.

Gilt genauso für das ALG2.

Aber wir sind ja ein reiches Land außer für hier schon immer Lebende die auch noch eingezahlt haben.

hmm ...vielleicht weil es ein Solidarsystem ist! Wie für Mutti auch, die mangels Beschäftigung nie KV-Beiträge gezahlt hat/kostenfreie Familienversicherung, und die Chemo von der KK trotzdem bezahlt bekommt?! Den Faden könnte man in weitere SV-Systeme spinnen. Aber, nun haben Sie einen Ansatzpunkt zum Nachdenken, warum das so ist ;-) Gruß w.
Hucham 05.01.2022 | 20:21
Zitat von DRV anzeigenausblenden
DRV schrieb

Es geht eben nicht um „erlaubt und verboten“ sondern um „können oder nicht können“.[/quote] Leider spielt bei der Dt. Invalidenrente dieser Zeitfaktor eine Rolle. Hätte man besser nach Muster der GdB-Gewährung gestalten sollen,aber es ist nun einmal so! Wenn die genannten Grenzen, was Arbeitszeit und Zuverdienst betrifft, eingehalten werden, sollte es verlässlich als Renten unschädlich gelten. Aber es wird seitens der DRV gleich wieder Morgenluft gewittert. By the way, man hört immer wieder, daß allenorts die MA der DRV im Tagesgeschäft überlastet sind, Grundrente & Co. usw. Dann lasst doch solche Überprüfungsmätzchen bleiben, die Order positive Veränderungen zu melden bei Dauerrente reicht doch, oder werden alle für potentielle unvertrauliche Betrüger gehalten? Bei Arbeitsaufnahme unter 3 Stunden und max. 6300 Euro Mitteilung abheften, fertig! Viel Arbeit macht Ihr Euch selber! [/quote]

Klar doch, am besten entscheidet jeder selbst, ob er erwerbsgemindert ist. Bezahlen Sie dann die entsprechenden Rentenzahlungen?

Man kann wirklich nur verwundert den Kopf über die hier geäußerten Ansichten und Vorstellungen schütteln. Als ob eine derartig, für das Solidarsystem sehr teure Leistung, ein Wunschkonzert wäre.

Aufwachen!! Das Sozialsystem ist auch so schon am Ende der Belastbarkeit angekommen. Das lässt für die Zukunft eher noch strengere medizinische Auslegungen und Kontrollen befürchten, ganz sicher aber keine Erleichterungen.

Wer etwas anderes glaubt, wird für seine Naivität noch schwer enttäuscht werden.

Leider spielt bei der Dt. Invalidenrente dieser Zeitfaktor eine Rolle. Hätte man besser nach Muster der GdB-Gewährung gestalten sollen,aber es ist nun einmal so! Wenn die genannten Grenzen, was Arbeitszeit und Zuverdienst betrifft, eingehalten werden, sollte es verlässlich als Renten unschädlich gelten. Aber es wird seitens der DRV gleich wieder Morgenluft gewittert. By the way, man hört immer wieder, daß allenorts die MA der DRV im Tagesgeschäft überlastet sind, Grundrente & Co. usw. Dann lasst doch solche Überprüfungsmätzchen bleiben, die Order positive Veränderungen zu melden bei Dauerrente reicht doch, oder werden alle für potentielle unvertrauliche Betrüger gehalten? Bei Arbeitsaufnahme unter 3 Stunden und max. 6300 Euro Mitteilung abheften, fertig! Viel Arbeit macht Ihr Euch selber!
Klar doch, am besten entscheidet jeder selbst, ob er erwerbsgemindert ist. Bezahlen Sie dann die entsprechenden Rentenzahlungen? Man kann wirklich nur verwundert den Kopf über die hier geäußerten Ansichten und Vorstellungen schütteln. Als ob eine derartig, für das Solidarsystem sehr teure Leistung, ein Wunschkonzert wäre. Aufwachen!! Das Sozialsystem ist auch so schon am Ende der Belastbarkeit angekommen. Das lässt für die Zukunft eher noch strengere medizinische Auslegungen und Kontrollen befürchten, ganz sicher aber keine Erleichterungen. Wer etwas anderes glaubt, wird für seine Naivität noch schwer enttäuscht werden.
Und warum kommt das Sozialsystem an das Ende der Belastbarkeit? Kann es sein das z.B. Menschen aus der Pflegeversicherung Leistungen bekommen obwohl nie eingezahlt haben ? Warum dies Pflegeversicherung genannt wird ist mir ein Rätsel. Normal zahlt man in eine Versicherung ein und bekommt deshalb eine Leistung. Gilt genauso für das ALG2. Aber wir sind ja ein reiches Land außer für hier schon immer Lebende die auch noch eingezahlt haben.
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