Es ist tatsächlich so, dass bei der EM-Rente im Prinzip nichts garantiert ist. Alles mögliche kann zu diesem oder jenem führen. So kann eine generelle Arbeitsaufnahme schon Anstoß für eine Überprüfung sein oder eben auch nicht, alles liegt im Ermessen Ihres Rententrägers.Zwar liegt Ihre Fallkonstruktion eigentlich im Limit, aber man könnte ja schauen, ob nicht doch mehr machbar ist. Hängt vielleicht auch von der Art der Tätigkeit ab und worauf die Erwerbsminderung begründet ist und wie der Gutachter Sie seinerzeit eingeschätzt hat und was er für die zukünftige Überprüfung vermerkt hat. Man kann nicht mehr tun, als die Aufnahme der Tätigkeit zu melden und abwarten, wie die DRV reagiert. Aber wollten Sie nicht eh zur Teilrente wechseln?
In der Tat wollte ich zur Teilrente wechseln, aber erst, wenn ich den 3 Stunden Minijob auf Dauer schaffe. Die mühsam erworbene EMR will ich solange nicht riskieren, solange ich sicher bin, dass ich meinen Lebensunterhalt auch anders bestreiten kann. Dieses sich selber austesten macht einem die DRV sehr schwer und nur mit hohem Risiko.
Hallo Wallo,
aufgrund Ihrer anderen Beiträge besteht die 'Kenntnis', dass Sie einen Beruf haben, der durchaus einen akzeptablen Verdienst auch bei unter drei Stunden täglicher Arbeitszeit ermöglicht.
Dennoch der 'Hinweis', dass es sich um einen 'Minijob' nur handelt, wenn die Grenze von mtl. 450,00 EUR auch eingehalten wird. Näheres hierzu finden Sie unter minijobzentrale.de
Ihre Angabe über Einkünfte in Höhe von 20.000 EUR im Jahr ergibt dann also 'runtergerechnet' eine Arbeitszeit von 16,21 Stunden pro MONAT, die Sie für Ihr übliches Gehalt arbeiten könnten, um die Grenze von 450,00 EUR einzuhalten.
Damit wären Sie auf jedem Fall im Bereich der 'erlaubten' Stunden, (und auch unter jährlich 6.300,00 EUR Hinzuverdienst) aber ob Ihrem Arbeitgeber anfangs eine so niedrige Stundenzahl (ca. 3,5 pro Woche) akzeptiert, wäre mit dem zu klären :-)
Wenn Sie also bis unter drei Stunden täglich 'ausprobieren' (mit Ihrem bisherigen Gehalt und nicht mit nur Mindestlohn), sind Sie auf jeden Fall über dem Freibetrag von 6.300,00 EUR. Und die Differenz würde als Hinzuverdienst zu Ihrer vollen EM-Rente berücksichtigt werden (was Sie ja bereits wissen).
Um aber erst einmal 'probieren' zu können, sollten Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer zuständigen DRV erkundigen, ob dies z.B. im Rahmen einer 'Probezeit' möglich wäre, ohne dass es gleich dazu kommt, dass dann dauerhaft nur noch eine halbe EM-Rente bewilligt werden würde. Denn dies könnte Ihnen 'passieren' wenn der hohe Verdienst daran zweifeln lässt, dass Sie noch 'voll' erwerbsgemindert sind.
Sprechen Sie dort also ganz offen darüber, dass Sie gern erst einmal 'probieren' möchten, aber ja noch gar nicht wissen, ob Sie es gesundheitlich tatsächlich auch schaffen.
Und lassen Sie sich eine 'Zustimmung' dann schriftlich bestätigen.
Ihr Wunsch und Anliegen ist nachvollziehbar, aber ob der sich so realisieren lässt, kann tatsächlich nur Ihre zuständige DRV 'entscheiden' (und dies nennt sich dann 'Einzelfallenstscheidung').
Viel Erfolg und alles Gute!