Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle EMR + 450€-Job. Wie und wo melden?

von stici09.05.2013 | 21:19
2200 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend. Ich möchte zu meiner kleinen vollen EMR ein paar Euro hinzuverdienen. Die Grenze liegt ja bei 450€ und max. 2h 59min, pro Tag also max. knapp 15h pro Woche. Mehr Lacke ich eh aus ges.heitl. Gründen nicht. Meine Frage. Wie und wo mus ich diesen Nebenjob anmelden? Krankenkasse über Arbeitgeber? Meldung durch mich zum Rententräger (Kopie Vertrag?) Wem noch? Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ich kann nur auf die Antwort von -/- verweisen.

Teilen Sie Ihrem Rentenversicherungträger die Aufnahme des Nebenjobs mit und benennen Sie den zeitlichen Umfang und die Höhe der voraussichtlichen monatlichen Einkünfte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Dr. Wieseam 10.05.2013 | 09:36
Am besten du teilst es deiner Hausverwaltung mit. Diese kann es dann am schwarzen Brett im Haus aushängen. Dann kann sich jeder darüber freuen, daß man ein EM-Rentner im Haus hat, der was dazuverdienen will.
-/-am 09.05.2013 | 22:34
Anmeldung zur Minijobzentrale erfolgt durch Datensatz des Arbeitgebers. Um den im Rentenbescheid genannten Pflichten als Rentner nachzukommen, ist schriftliche Mitteilung an zuständigen RV-Träger nötig.
georg w.am 10.05.2013 | 09:48
Was soll diese Antwort Herr Dr. Wiese? Wenn Sie die Fragesteller in diesem Forum nicht ernst nehmen oder sich belustigen wollen, suchen Sie sich eine andere Plattform. Hier schreiben/erkundigen sich Menschen, die schon viel Leid und Ärger über sich ergehen lassen mussten. Für Ihren Spott oder Häme habe ich kein Verständnis. Ab in die Ecke und "schäm dich"!
Hermann Bredenfeldam 10.05.2013 | 19:41
Zitat von georg w. anzeigenausblenden
Sehr richtig, georg w.! "Hier schreiben/erkundigen sich Menschen, die schon viel Leid und Ärger über sich ergehen lassen mussten." Intessant wäre aber auch zu wissen, wer den armen Menschen das Leid und den Ärger bereitet oder zugefügt hat. Vielleicht sollte man doch eher versuchen, die Ursachen dieses Ärgers oder Leids zu beseitigen, dann bräuchte man dieses Forum schon gar nicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026