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Experten-Antwort

Volle EMR

von Alaska17.11.2015 | 08:26
1317 Ansichten
5 Antworten
Hallo Experte/in, Mir wurde eine befristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt für zwei Jahre. Ich möchte auch zu diesem Rentenbesheid kein Widerspruch einlegen aber es würde mich interessieren aus welchen medizinischen Gründen die DRV nur eine befristete Rente genehmigt. Ist dies möglich? Muss ich der AfA eine Kopie dieses Rentenbescheids zukommen lassen für die Abmeldung des ALG1? Danke. Mfg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2015 | 10:16

4 Antworten

hinten wie von vorneam 17.11.2015 | 08:46
Es ist zunächst gesetzlich vorgesehen, dass Renten wegen Erwerbsminderung „auf Zeit“, also befristet geleistet werden. Erst, wenn es unabhängig von der Arbeitsmarktlage nicht (mehr) wahrscheinlich ist, dass eine Besserung eintreten wird, erfolgt keine Befristung (mehr). Nach einer Gesamtbefristung von neun Jahren wird das laut Gesetz vermutet. Renten wegen voller Erwerbsminderung, die von der Arbeitsmarktlage abhängen, werden jedoch immer befristet geleistet. Nachlesen können Sie dies alles in § 102 Abs. 2 SGB VI. Ob Ihre Rente eine sog. „Arbeitsmarktrente“ ist, erkennen Sie an den Formulierungen im Bescheid, also wenn das Wort „Arbeitsmarkt“ auftaucht.
Alaskaam 17.11.2015 | 10:27
Hallo Zusammen, Erstmal vielen Dank für die Stellungnahme und die Infos. Ich habe bereits telefonisch meine Integration Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt dies mitgeteilt. Sie bestand darauf dass ich Ihr eine Kopie des Rentenbescheids zu schicken soll damit sie mich abmelden kann (wortwörtlich). Deshalb noch mal meine Frage bin ich gesetzlich dazu verpflichtet? Muss ich über meinen Hausarzt die Akteneinsicht einholen oder kann ich das auch selbst tun? Und entstehen mir dadurch Nachteile z.b. Verzögerung der Ausbezahlung der Rente? Danke. Mfg
Silviaam 17.11.2015 | 11:37
Ja, sie sind verpflichtet der AfA den Nachweis zu erbringen, da sich an den Voraussetzungen zum Bezug von ALG I , durch die Anerkennung einer EMR, sich eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse ergeben hat. Dazu reicht es aus, die erste Seite zu kopieren wo man ihnen mitteilt, dass ab Datum X (Leistungsfall) die EMR anzuerkennen sei. Die AfA und auch die KK wird durch die DRV eh benachrichtigt da es gilt, "Vorleistungen Dritter" zu ermitteln um mit ihnen ggf. die rechtlichen Verrechnungs-Ansprüche abzuklären, die sich u.U. durch etwaige Rentennachzahlungen ergeben. Gruß Silvia
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