Hallo HOPE,
grundsätzlich beginnt eine zeitlich befristet gewährte Erwerbsminderungsrente erst im siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Ab Monat der Antragstellung, wenn dieser später gestellt wurde.
Bei Bezug von Sozialleistungen kann im Einzelfall von diesem Rentenbeginn abgewichen werden. Dies muss individuell mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden.
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