Hallo Popi,
eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.
Ausnahme: Endet durch die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld vor Ablauf des siebten Kalendermonats, kann sich bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, ein früherer Rentenbeginn ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Es gibt nur eine Sonderregelung, wenn die Lohnersatzleistung wegen einer Erwerbsminderung vor Beginn der Rentenzahlung eingestellt wird und dadurch sonst kein Einkommen bezogen würde. Da Ihr Fall anders gelagert ist, wird die Ausnahmeregelung nicht bei Ihnen anwendbar sein.
Aber genau das ist der Fall da Lohnfortzahlung nur 4 Wochen wegen Minijob und somit kein Einkommen vor Beginn der Rentenzahlung?
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