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Experten-Antwort

Volle EMR bewilligt, aber erst nach 7 Monaten Zahlung

von Popi22.09.2025 | 04:27
805 Ansichten
8 Antworten
Hallo an das Expertenteam am mit folgender Frage. Wir wurde eine Erwerbsminderungsrente befristet bewilligt. Die Zahlung erfolgt jedoch erst 7 Monate nach Antragstellung. Ist das vor dem Hintergrund, das ich aufgrund eines Minijobs nach Krankschreibung nur 4 Wochen Lohnfortzahlung erhalten habe, die Zahlung nach 7 Monaten korrekt? Ich habe ja vom Zeitpunkt der Antragstellung am 03.02.2025 und dem Zeitpunkt der Bewilligung keine Lohnersatzleistung, Arbeitslosengeld etc. erhalten. Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2025 | 07:26

Hallo Popi,

 

eine befristete Rente beginnt im Regelfall frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

 

Ausnahme: Endet durch die Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld vor Ablauf des siebten Kalendermonats, kann sich bei befristeten Renten wegen voller Erwerbsminderung, bei denen der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, ein früherer Rentenbeginn ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

7 Antworten

S.u.am 22.09.2025 | 05:11
Eine zeitlich befristete Erwerbsminderungsrente wird frühestens ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. https://www.betanet.de/erwerbsminderungsrente.html…
RTam 22.09.2025 | 05:55
Renten wegen Erwerbsminderung werden seit 2001 grundsätzlich befristet und beginnen frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre und kann wiederholt werden. Eine Rente auf Dauer gibt es nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes absolut unwahrscheinlich ist. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossarein…
Lesen!am 22.09.2025 | 06:11
Lesen Sie Ihren Rentenbescheid. Dort steht, dass Sie die Erwerbsminderungsrente erst nach 7 Monaten erhalten.
neam 22.09.2025 | 06:19
Es gibt nur eine Sonderregelung, wenn die Lohnersatzleistung wegen einer Erwerbsminderung vor Beginn der Rentenzahlung eingestellt wird und dadurch sonst kein Einkommen bezogen würde. Da Ihr Fall anders gelagert ist, wird die Ausnahmeregelung nicht bei Ihnen anwendbar sein.
Aberam 22.09.2025 | 07:09
popi schrieb

Aber genau das ist der Fall da Lohnfortzahlung nur 4 Wochen wegen Minijob und somit kein Einkommen vor Beginn der Rentenzahlung?

wenn es keine Lohnersatzleistung gab, fiel auch keine weg, die durch Rente ersetzt werden müsste. (Mir erging es übrigens genauso, nur, dass ich das schon eingeplant hatte.)
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