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Experten-Antwort

Volle EMR im Ausland

von @Laie21.12.2021 | 22:06
219 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, vorab schonmal einmal freundliches Danke für konstruktive Antworten. In meinem Thema geht es um eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen auf Zeit. (Erwerbsfähigkeit unter 3 Std. täglich) Diese EMR könnte nächstes Jahr, bei weiter bestehender Erkrankung und geminderter Erwerbsfähigkeit unter 3 Std. täglich darauf basierend, daß die Rente zwar immer wieder befristet aber immer durchgehend dann neun Jahre andauert, laut Gesetz: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 102 Befristung und Tod (1) Sind Renten befristet, enden sie mit Ablauf der Frist. Dies schließt eine vorherige Änderung oder ein Ende der Rente aus anderen Gründen nicht aus. Renten dürfen nur auf das Ende eines Kalendermonats befristet werden. (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und große Witwenrenten oder große Witwerrenten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Wird unmittelbar im Anschluss an eine auf Zeit geleistete Rente diese Rente unbefristet geleistet, verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. in eine unbefristete EMR umgewandelt werden. Jetzt zu den eigentlichen Fragen: 1. Wie verhält es sich grundsätzlich mit einer Auszahlung der EMR ins Ausland unter a. Europäische Union, b. International außerhalb der EU. Was muss zwingend beachtet werden ? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Wie muss man sich Krankenversichern, evtl Pflegeversichern ? 2. Wie gestaltet sich ein Hinzuverdienst im Ausland unter der Berücksichtigung der unter 3 Std täglichen Erwerbsminderung und dem Hinzuverdienst Deckel von 6300 Euro Jährlich? Gibt es Unterschiede in der Berechnung an sich im Vergleich zu einem Hinzuverdienst in Deutschland? Was muss bei einem Hinzuverdienst im Ausland zwingend beachtet werden ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo @Laie,

der Antwort von „Siehe hier“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Siehe hieram 22.12.2021 | 00:52
Hallo @Laie, da Ihre Fragen doch sehr allgemein gehalten sind und Sie nicht angeben, welches Land Sie anstreben, hier ebenfalls einige allgemein gehaltenere Informationen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Auskünfte zur Krankenversicherung - die ebenfalls Länderabhängig unterschiedlich sein können - bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Grundsätzlich werden Renten aus Deutschland auch überwiesen, wenn der Empfänger im Ausland lebt (Bei Überweisung auf ein Konto im Ausland entstehen allerdings zusätzliche Gebühren). Das gilt auch für EM-Renten, die rein medizinisch begründet sind (bei Arbeitsmarktrenten gibt es ebenfalls länderspezifische Unterschiede). Die Berücksichtigung eines Hinzuverdienstes ist ebenfalls davon abhängig, wo Sie dann letztendlich leben und arbeiten. Außerdem spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle und dazu erfahren Sie mehr direkt beim Finanzamt Neubrandenburg. Weitere Vorabinformationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen DRV und zielführende Informationen erhalten Sie dann bei der zuständigen 'Verbindungsstelle', nachdem Sie ein Land in die enge(re) Auswahl gezogen haben. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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