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Experten-Antwort

Volle EMR in Deutschland und Rentenanspruch aus der Schweiz

von Sonne16.06.2024 | 16:21
101 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Meine volle EMR auf Zeit bei der DRV Bund ist rückwirkend bis zum März 2026 anerkannt worden. In diesem gesamten Zeitraum war ich durchgehend krankgeschrieben und ich habe durchgehend Harz 4 und dann Bürgergeld erhalten und ich erhalte das Bürgergeld derzeit ebenfalls. Ich hätte im Allgemeinen einen Rentenanspruch aus der Schweiz, weil ich dort ein Jahr lang gearbeitet habe. Wird die Rentenversicherung in der Schweiz meine deutsche EMR anerkennen? Habe ich einen Anspruch auf eine EMR in der Schweiz? Wenn ich einen Anspruch auf eine EMR aus der Schweiz habe, darf ich diesen Betrag zusätzlich zum Bürgergeld oder auch zusätzlich zur Grundsicherung behalten? Das heißt, dass ich mit der zusätzlichen Rente aus der Schweiz über dem regulären Regelsatz von dem Bürgergeld oder wahlweise von der Grundsicherung liegen würde. Ob ich zukünftig weiterhin Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten werde, dass steht noch nicht fest. Darf ich die EMR aus der Schweiz auch behalten, wenn ich zusätzlich zur Grundsicherung noch Wohngeld erhalte? Hat die Rentenversicherung in der Schweiz zukünftig die Befugnis mich zu einem völlig neuen Gutachter zu schicken, damit eine EMR auch in der Schweiz anerkannt werden wird? Wie wahrscheinlich ist das? Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre große Hilfe. Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonne,

 

sollten die Zeiten in der Schweiz in Ihrem Versicherungskonto bereits berücksichtigt worden sein, so müsste die Schweizerische Ausgleichskasse hierüber bereits informiert worden sein.

 

Einen aktuellen Sachstand Ihres Verfahrens könnten Sie unter folgende Telefonnummer 0041 – 227959111 erfragen. Die Schweizerische Ausgleichskasse entscheidet eigenständig, ob Sie die Voraussetzungen eine sogenannte Invalidenrente erfüllen.

 

Sollten die Zeiten in der Schweiz noch nicht in Ihrem Versicherungskonto vorliegen, müssten Sie diese noch beantragen.

 

Wir können in diesem Forum nur Auskünfte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung erteilen.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständiges Amt für Grundsicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Alles falscham 16.06.2024 | 16:43
Fragen Sie die Stellen in Deutschland, die Ihnen Bürgergeld, respektive Wohngeld zahlen! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/…
kurz und knappam 16.06.2024 | 16:50
Ob Ihre Schweizer Rentenversicherung eine Erwerbsminderung ebenfalls anerkennen würde, müssten Sie dort direkt erfragen, das kann die DRV nicht entscheiden. Bei Ihrer zuständigen DRV könnten Sie aber erfragen, ob dieses eine Jahr in der Schweiz bei Ihrer deutschen EM-Rente bezüglich der Versichertenzeiten bereits berücksichtigt wurde. Das weiß aber nur die für Sie zuständige DRV. Und was das Jobcenter oder das Amt für Grundsicherung anrechnet/anrechnen würde, erfragen Sie bitte direkt bei den für diese Leistungen zuständigen Stellen, dafür ist die DRV nicht zuständig.
KSCam 16.06.2024 | 17:34
Wer minestens 12 Monate (11 reichen nicht) in CH versichert war hat dort einen eigenständigen Anspruch. Sofern die DRV davon weiß wird die Schweizer IV (Invalidenversicherung) von der DRV informiert und hat die maßgeblichen Arztberichte auch zugeleitet bekommen. In aller Regel reicht das den medizinischen Diensten in der Schweiz zu entscheiden ob nach CH Kriterien dort ein Anspruch auf IV Rente besteht. Man muss aber wissen dass unsere Erwerbsminderung anders definiert sein kann wie die Invalidität in der Schweiz. Wer Rente in D bekommt könte in CH leer ausgehen (und umgekehrt), die Schweizer müssen die deutsche Entscheidung nicht übernehmen. In seltenen Fällen könnte die CH Versicherung Sie auch begutachten, das sollten aber seltenste Ausnahmefälle sein. Bei 12 Monaten dort wird es um ungefähr 20 oder 30 Franken gehen, die Sie garantiert angeben müssen wenn Sie in D neben Ihrer EM Rente noch Sozialgelder erhalten - ist eigentlich logisch, oder?
Deutsche Rentenversicherung
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