Hallo Moser,
aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit genehmigt wurde.
Grundsätzlich erhalten Versicherte eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Darüber hinaus erhält auch derjenige eine volle Erwerbsminderungsrente, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Diese Sachlage trifft offensichtlich bei Ihnen zu.
Als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen Sie den Rentenversicherungsträger informieren, wenn Sie eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Die Rente wegen Erwerbsminderung kann unter Umständen wegfallen oder sich aufgrund der Einkommensanrechnung vermindern. Dies gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder sogar Verluste erwirtschaften.
Was Sie im Einzelnen noch beachten müssen beziehungsweise welche Mitteilungspflichten Sie haben, können Sie in Ihrem Rentenbescheid nachlesen.
In der Regel werden Sie 5 Monate vor Wegfall der Rente vom Rentenversicherungsträger über den anstehenden Wegfall der Rente informiert. Sie sollten spätestens dann einen Antrag auf Weitergewährung stellen, wenn Sie die Verlängerung der Rente möchten. Den Antrag können Sie auch formlos stellen. Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Befundbericht des behandelnden Arztes beifügen. Wegen der Antragstellung können Sie sich auch mit der Auskunft- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, Ihrer Wohnortgemeinde, dem Versicherungsamt bzw. einem Versichertenberater in Verbindung setzen. Sie können das Antragsformular auch aus dem Internet herunterladen.