Hallo Marla,
wie „Abschläge“ schon geschrieben hat:
Die für die Rentenversicherung relevanten Punkte sind Ihnen bereits bekannt (maximaler zeitlicher Umfang der Beschäftigung bei einer vollen EM-Rente, Mitteilungspflicht an die Rentenversicherung über die Aufnahme der Beschäftigung und Hinzuverdienstgrenzen – seit diesem Jahr ist sie bei einer vollen EM-Rente übrigens deutlich auf 17.823,75 EUR pro Jahr gestiegen).
Die anderen Punkte (Mitteilungspflichten gegenüber dem Arbeitgeber und Auswirkungen des Minijobs auf Wohngeld/Grundsicherung) können wir Ihnen leider nicht beantworten. Hierzu sollten Sie sich direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung