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Experten-Antwort

Volle EMR nach teilweiser EMR

von Heike21.01.2026 | 14:43
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6 Antworten

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Hallo, ich hatte immer etwa 1500 € Krankengeld und 1000 € teilweise Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich rückwirkend zum Januar 2025 eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Die erste laufende Zahlung der vollen Rente beginnt im Februar. Die Krankenkasse hat aber bereits Mitte Dezember die Zahlung eingestellt . Trotzdem sagt die DRV ich kriege für Dezember und Januar keine Nachzahlung, weil das ganze Geld an die Krankenkasse geht. Bekomme ich wenigstens Ende Januar die halbe Rente oder vielleicht doch die volle Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heike,

 

dem Beitrag von „Flieder“ vom 21.01.2026 | 14:56 kann ich zustimmen. Eine Verrechnung der Nachzahlung findet nur für für die Zeiten statt, in denen das Krankengeld parallel zum Anspruch auf Rente gezahlt wurde. Für die Zeiten, in denen keine zeitliche Parallelität bestand und auch keine anderen Sozialleistungen gezahlt wurden, wird die zunächst zurückgehaltene Rente dann als Nachzahlung ausgezahlt.

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5 Antworten

Fliederam 21.01.2026 | 14:56
Hat die Krankenkasse Mitte Dezember die Zahlung eingestellt, kann auch nur die Rente bis Mitte Dezember mit der Krankenkasse verrechnet werden (da gilt für den Zeitraum ein Kongruenzprinzip). Wenn es keine weiteren externen Ansprüche gibt, müsste ihnen auch die entsprechende Nachzahlung zustehen. Zumal die Rentenversicherung das noch gar nicht wissen kann, bevor die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch nicht angemeldet hat. Mutmaßung: Der Krankenkasse wurde die Bewilligung per Datenaustausch bereits mitgeteilt, daraufhin Einstellung der Krankengeldzahlung. Zur Sicherheit behält die Rentenversicherung zunächst alles bis zum Beginn der lfd. Zahlung ein. Hat die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch geltend gemacht, wird die finale Nachzahlung berechnet und angewiesen. Welche Zahlung Sie Ende Januar erwarten können, erfragen Sie am besten beim Postrentenservice oder Ihrer zuständigen Rentenversicherung.
Praxisam 22.01.2026 | 07:40
"Trotzdem sagt die DRV ich kriege für Dezember und Januar keine Nachzahlung, weil das ganze Geld an die Krankenkasse geht." Das hat die DRV so mit Sicherheit nicht gesagt. Es sei denn, Sie hatten den Pförtner am Telefon. Was jemand sagt und was der andere versteht, ist nicht immer das Selbe.
Utzam 22.01.2026 | 14:24
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