Wenn Sie eine befristete volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes beziehen und Ihr tägliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden beträgt, bleibt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter für die Vermittlung eines leistungsgerechten Arbeitsplatzes zuständig. Das Jobcenter wäre dann auch für eventuelle weitere Leistungen zuständig, wenn bei Ihnen Bedürftigkeit vorliegt. Ansonsten können Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt und die Wohngeldstelle wenden. Ob ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht, kann nur dort geprüft werden. Ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht nicht. Das Grundsicherungsamt zahlt nur dann, wenn volle Erwerbsminderung auf Dauer besteht.