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Experten-Antwort

Volle EMR nun genehmigt bekommen. Reicht aber nicht. Zuschüsse?

von Franco29.07.2019 | 09:33
191 Ansichten
8 Antworten

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Hallo. Meine Erw.minder. Rente wurde nun für zunächst 3 jahre genehmigt. Also volle EMR im Rahmen einer Arbeitsmarktrente. Die Höhe beträgtaber nur Brutto 900 Euro. Weitere Einkünfte habe ich (single, 50J) jedoch nicht. Kann ich Wohnungszuschüsse etc. beantragen? Wo? Welche? Oder muß ich erst mein Erspartes aufbrauchen. Mit Netto ca. 810Euro komme ich ja nicht weit. Dankeschön

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie eine befristete volle Erwerbsminderungsrente aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes beziehen und Ihr tägliches Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden beträgt, bleibt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter für die Vermittlung eines leistungsgerechten Arbeitsplatzes zuständig. Das Jobcenter wäre dann auch für eventuelle weitere Leistungen zuständig, wenn bei Ihnen Bedürftigkeit vorliegt. Ansonsten können Sie sich an das für Sie zuständige Sozialamt und die Wohngeldstelle wenden. Ob ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht, kann nur dort geprüft werden. Ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung besteht nicht. Das Grundsicherungsamt zahlt nur dann, wenn volle Erwerbsminderung auf Dauer besteht.

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7 Antworten

Codoam 29.07.2019 | 11:23
Sie sind an sich nur teilweise erwerbsgemindert und erhalten diese Rente, weil Sie momentan keine Teilzeitstelle haben. Somit ist für Sie das Jobcenter zuständig, um eine adäquate Beschäftigung zu finden und in dieser Zeit, falls Bedürftigkeit besteht, Ihnen Leistungen gewährt.
francoam 29.07.2019 | 11:30
Hallo. Meine Erw.minder. Rente wurde nun für zunächst 3 jahre genehmigt. Also volle EMR im Rahmen einer Arbeitsmarktrente. Die Höhe beträgtaber nur Brutto 900 Euro. Weitere Einkünfte habe ich (single, 50J) jedoch nicht. Kann ich Wohnungszuschüsse etc. beantragen? Wo? Welche? Oder muß ich erst mein Erspartes aufbrauchen. Mit Netto ca. 810Euro komme ich ja nicht weit. Dankeschön
Sie sind an sich nur teilweise erwerbsgemindert und erhalten diese Rente, weil Sie momentan keine Teilzeitstelle haben. Somit ist für Sie das Jobcenter zuständig, um eine adäquate Beschäftigung zu finden und in dieser Zeit, falls Bedürftigkeit besteht, Ihnen Leistungen gewährt.
Hallo. Die Arbeitsagentur hat mich zum Rententräger abgeschoben. Ich werde lt. denen nicht mehr geführt und vermittelt. Ein Job -egal in welcher Form- werde ich nicht finden. Ich werde einen Einspruch einlegen, um eine normale volle EMR zu erhalten. Aber an der Höhe der Rente wird sich nichts ändern. Deshalb frage ich, welche Leistungen ich (und wo) beantragen kann. Die Arbeitsagentur nicht. Danke
Valzuunam 29.07.2019 | 11:49
Auch wenn das hier das falsche Forum ist, hat der Vorschreiber völlig recht: Wenn noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht endet der grundsätzlich NICHT deshalb, weil Sue erwerbsgemindert sind. Natürlich wird das Arbeitslosengeld dann auf die Rente angerechnet. Falls Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) haben, ist das Jobcenter im Boot, falls Ihr Einkommen oder Vermögen tatsächlich nicht ausreicht. Die 900,- Euro dürfte da nähe der maßgeblichen Grenze liegen. Fakt ist, Sie können lt. Feststellung der DRV mind. 3 h/Tag, also 15 h/Woche arbeiten. Damit IST die Arbeitsverwaltung für Sie zuständig. Wenn es Probleme gibt, sind diese dort zu lösen. Ferner kommt unabhängig davon eventuell Wohngeld für Sie in Frage.
Grokoam 30.07.2019 | 09:04
Wie wäre es mit arbeiten?
HaHaHa. Gibt es also immer noch solche idiotischen Kommentare... Traurig...
Nicht traurig sein, es gibt immer noch Hoffnung denn Jesus liebt auch Dich.
Amdream 31.07.2019 | 05:03
Du musst erst zu Wohngeldstelle und kannst in Vorfeld deine Unterlagen mitnehmen und fragst erst ob Sie Dir eine Wohngeldkakltion machen können. Sollte mehr wie 20 Prozent des Regelbedarf fehlen kann mann auch Rest Soziahilfe beantragen .Ausnahmefall.Wohngeldstelle muss eigentlich dich drauf hinweissen dann. Alles was über 5000 Euro ist müüstest du erst verbrauchen , Gez könnte nmann auch Befreiung beantragen, wenn Du es beantragen tust der Wohnraum würde nur nach angemessenheit Bewertet werden. Beispiel 424 Regelbedarf 30 EInkommen Bereinigung Gesamt Miete 550 Euro Lankreis angemessenheit 500 Euro Gesamt 1004 Gesamt bedarf minus 850 Rente fehlen 154. So in etwa würde die Berechnung bei Sozi aussehen Aber Wonhngeld hat vorrang . Bei Wohngeld würd die Brutto Rente berrechnet 60.000 Ersparnis darf mann haben wird nicht angerechnet. ihr geht es nach Mietstufen . Mann kann so in Regel sagen das dir so in Monat 400 - 460 nach Miete Abzug bleiben.
Codoam 31.07.2019 | 10:39
Zitat von Amdre anzeigenausblenden
Ihre "Tips" sind leider nicht sehr zielführend für den Fragesteller. Sozialhilfe-also GruSi oder Hilfe zum Lebensunterhalt - wird bei der Konstellation Arbeitsmarktrente nicht gewährt. GruSi nur bei dauerhafter EMR, Hilfe zum Lebensunterhalt bei befristeter EMR aus rein medizinischen Gründen. Zudem schließen sich Wohngeld und Sozialhilfe aus, da bei diesen Leistungen das Wohnen mit eingeschlossen ist. Da gibt es auch keine Sonderfälle. Der Fragesteller ist teilweise erwerbsfähig und kann somit ergänzend Alg 2 beantragen.
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