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Experten-Antwort

Volle EMR oder Arbeitsmarktrente?

von Jörg F.05.09.2017 | 13:55
402 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, eine Person bezieht die volle EMR aus medizinischen Gründen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung hat Sie ALG 1 bezogen. Die Genehmigung der vollen EMR wurde nach Gutachter sofort genehmigt. Der Weitergewährungsantrag wurde um weitere drei Jahre genehmigt. Was passiert wenn der nächste Weitergewährungsantrag auf eine teilweise EMR hinauslaufen wird, hat Sie dann Anspruch auf ALG 1 oder bekommt Sie dann automatisch eine Arbeitsmarktrente? Sie wäre dann 59 Jahre alt. Danke. Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2017 | 10:43

Hallo Jörg F.,

ob Anspruch auf ALG I, wenn nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt werden würde, kann nur die zuständige Agentur für Arbeit beantworten. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Stellen. Wir sind dafür der falsche Ansprechpartner.

Falls es zu einer teilweisen EM-Rente kommen würde, ist dies nicht automatisch eine Arbeitsmarktrente. Diesen Sachverhalt kann erst im Zeitpunkt des Weitergewährungsantrages geklärt werden, weil dann die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Zeitpunkt des Antrages berücksichtig werden muss. Inwieweit das Alter dann eine Rolle spielt, kann nicht gesagt werden.

1 Antworten

Fortitude oneam 06.09.2017 | 10:53
Hallo Jörg F., wieso in Gottes Namen soll die Person nachdem Sie dann 6 Jahre die volle EMR aus medizinischen Gründen erhalten hat, dann aufeinmal nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten? Halte ich für fast unmöglich. Wenn das AlG 1 noch nicht ausgeschöpft ist, meine ich mich zu erinnern, dass es nach 4 Jahren verjährt ist. So traurig es klingt, dann wird die Person mit fast 59 Jahren Harz4 Empfänger. Vielleicht bekommen Sie ja noch eine gute Expertenantwort, welche Alternativen Sie noch haben. Gruß
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