Hallo Jörg F.,
ob Anspruch auf ALG I, wenn nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt werden würde, kann nur die zuständige Agentur für Arbeit beantworten. Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Stellen. Wir sind dafür der falsche Ansprechpartner.
Falls es zu einer teilweisen EM-Rente kommen würde, ist dies nicht automatisch eine Arbeitsmarktrente. Diesen Sachverhalt kann erst im Zeitpunkt des Weitergewährungsantrages geklärt werden, weil dann die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Zeitpunkt des Antrages berücksichtig werden muss. Inwieweit das Alter dann eine Rolle spielt, kann nicht gesagt werden.
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