Hallo Angela,
zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Rentenbewilligung (voll ioder teilweise) sollten Sie sich mit Ihrer Personalstelle (und/oder Personalrat) in Verbindung setzen. Hier sollten auch die Möglichkeiten geklärt werden ob und wie man Sie weiterbeschäftigen könnte.
Zum laufenden Rentenverfahren kann aktuell natürlich auch niemand qualifizierte Auskunft geben. Nehmen wir an, dass der Rentenbescheid wie angekündigt als volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit ausgestaltet ist. Dann wäre die Beschäftigung/Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber zu klären. Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Erwerbsminderungsrente ermöglicht genau diesen (teilweisen) Hinzuverdienst.