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Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann, unter Beachtung des Leistungsvermögens von weniger als 3 Stunden täglich, bis zu einer kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14 fachen monatlichen Bezugsgröße hinzuverdient werden. Im Jahr 2026 sind das 20763 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html
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