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Experten-Antwort

volle EMR und 2 Pflegetätigkeiten

von Susanne2103.09.2024 | 18:10
249 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich beziehe volle EMR und pflege meine krebskranke Mutter für 14 h pro Woche. Nun erkrankte mein Ehemann ebenfalls an Krebs.Der Pflegeantrag ist noch in Bearbeitung .Ich gab im Antrag 7 h Pflegezeit pro Woche an. (Wir wohnen alle in einem Zweifamilienhaus.) Wären die 7 h Pro Woche noch zulässig, ohne meine Rente zu gefährden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne21,

 

grundsätzlich steht die Ausübung einer sogenannten nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht entgegen, da die Pflegetätigkeit keine Beschäftigung im eigentlichen Sinn ist. Dennoch könnte dies im Einzelfall ein Indiz für eine Verbesserung des Leistungsvermögens sein. 

 

Zur Klärung der Sachlage sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme der weiteren Pflegetätigkeit mitteilen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Kein Problemam 03.09.2024 | 18:13
Zeiten der private Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld spielen bei der EM-Rente überhaupt keine Rolle und können deswegen die EM-Rente auch nicht gefährden.
Praxisam 04.09.2024 | 05:36
Pflege ist anstrengend - körperlich wie psychisch. Wer das in größerem zeitlichen Umstand bewerkstelligt, muss sich die Frage gefallen lassen, weshalb er nicht in dem selben Umfang arbeiten kann. Insofern kann sowas schon Anlass sein, den Rentenanspruch zu überprüfen.
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