Hallo Susanne21,
grundsätzlich steht die Ausübung einer sogenannten nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht entgegen, da die Pflegetätigkeit keine Beschäftigung im eigentlichen Sinn ist. Dennoch könnte dies im Einzelfall ein Indiz für eine Verbesserung des Leistungsvermögens sein.
Zur Klärung der Sachlage sollten Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme der weiteren Pflegetätigkeit mitteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung