Hallo Michl!
Wenn Sie seit dem Rentenbeginn Ihrer Erwerbsminderungsrente noch weitere Entgeltpunkte erworben haben, werden diese erst bei der Altersrente berücksichtigt. Ansonsten ist davon auszugehen, dass aufgrund des Besitzschutzes bei einer Umwandlung in einer Altersrente keine Änderung in der Höhe des Rentenbetrages entstehen wird.