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Experten-Antwort

Volle EMR und eine Schenkung

von Dieter6714.10.2023 | 12:56
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9 Antworten

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Hallo liebes Forums Team, ich habe eine Frage . Ich beziehe eine volle EMR , und habe aus meiner langen Krankheitszeit leider noch ein gut gefülltes Schuldenkonto. Die Verwandschaft würde mir da vielleicht aushelfen . Nun meine Frage , zählt geschenktes Geld als anrechenbares EInkommen ? Ich kann es mir nicht vorstellen , aber ich frage lieber vorher . Vielleicht kennt sich jemand aus . Wünsche euch allen einen schönen Tag ! Liebe Grüße Dieter

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein.

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8 Antworten

Maxam 14.10.2023 | 13:06
Nein. Für die Rentenversicherung sind Schenkungen irrelevant.
DRVam 14.10.2023 | 13:09
Als Hinzuverdienst bei einer vollen EM-Rente zählen Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und vergleichbare Einkommen (z.B. Abgeordnetenbezüge oder Vorruhestandsgeld). Eine Schenkung oder die Einnahmen (Zinsen) daraus haben keine Bedeutung für die Rente.
Heinz Erhardtam 14.10.2023 | 13:42
Viele Grüße von unbekannt und doch bekannt, schon oft an Dir vorbei gerannt. Ich habe Dich lange im Herzen getragen, nun bist Du gerutscht und liegst mir im Magen. Ob ich Dich liebe? Frage die Sterne, setz Dich aufs Waschbrett und rutsch in die Ferne!
Dieter67am 14.10.2023 | 17:59
Also 2 brauchbare Aussagen . Vielen Dank . Die beiden anderen Aussagen verstehe ich beim Besten willen nicht
Michelam 15.10.2023 | 08:32
Alles Gut Dieter! Nimm das Geld gleich deine Schulden aus soweit es geht....und gut ist! Wenn es im steuerfreien Rahmen ist geht es nicht mal das Finanzamt etwas an.....lass es dir am Besten von verschiedenen Personen geben.....! Hier in diesem Forum sind auch immer wieder Witzbolde unterwegs....wenn man nicht oft hier ist ....weis man das halt nicht....! Alles Gute Der Michel
Abschlägeam 15.10.2023 | 12:45
Hallo Dieter, bei der EM-Rente würde eine Schenkung (oder auch ein Erbe) oder auch nur ein Darlehn nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Diesbezüglich können Sie also geschenktes Geld bekommen oder sich leihen bis die Wände wackeln :-) Da hier aber nicht bekannt ist (und es auch niemanden interessiert), wie hoch ihr Schuldenberg tatsächlich ist, sollten Sie dennoch beachten, dass bei Schenkungen ggfs. Steuern anfallen (>fragen Sie hierzu Steuerberater, Finanzamt, Steuerforen). Erkundigen Sie sich auch mal bei einer Schuldnerberatungsstelle, welche Möglichkeiten Sie alternativ hätten, die Berge anders abzustottern, als sich ja eigentlich nur weiter neu zu verschulden (?). Und erkundigen Sie sich auch, ob Sie noch 'aufstockende' Ansprüche wie z.B. Wohngeld zu ihrer EM-Rente hätten. https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT Last but not Least dürfen Sie auch mit voller Erwerbsminderung noch unter drei Stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich arbeiten und im Kalenderjahr brutto 17.823,75 EUR verdienen, ohne dass dies Ihre Rente mindern würde. Vielleicht hat ja sogar in der Verwandtschaft zufällig jemand einen Betrieb und könnte Sie dort beschäftigen... Einen schönen Restsonntag und alles Gute!
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