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Experten-Antwort

volle EMR und Pflegetätigkeit

von Janina 16.02.2024 | 21:43
357 Ansichten
4 Antworten
Ich erhielt diesen Monat meinen Bescheid für eine volle EMR. Meine Mutter hat Krebs und Pflegegrad 2. 10 Stunden müssen in der Woche als Pflegetätigkeit erbracht werden, um diese sich in der Altersrente anrechnen zu lassen.Wieviel Stunden darf man einreichen als voller EMR - Rentner? 2 Stunden von Mo- Fr= 10 Stunden oder auch 2 Stunden von Mo- So= 14 Stunden , um die Rente nicht zu gefährden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2024 | 14:48

Sie dürfen eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und trotzdem daneben einen Angehörigen pflegen.

Das Pflegegeld wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

 

3 Antworten

Mikeam 16.02.2024 | 22:20
Private Pflege ist keine Erwerbstätigkeit
PG2am 17.02.2024 | 01:14
Zum Satz: "um diese sich in der Altersrente anrechnen zu lassen" Während der Zurechnungszeit (siehe Rentenbescheid) Ihrer EM-Rente bringen die Beiträge, die die Pflegekasse für Sie in die Rente einbezahlt bezüglich Ihrer späteren Rentenhöhe, eigentlich 'nichts'. Das muss man einfach mal realistisch so anmerken. Denn die Zurechnungszeit wurde ja aus den Werten Ihres (Vollzeit)Arbeitslebens berechnet und ist somit wohl wesentlich höherwertiger. Es sind aber auf jeden Fall 'Pflichtbeitragszeiten' die für Ihre späteren eigenen Rentenansprüche noch wertvoll werden könnten (Wartezeiterfüllungen) Und es sind auch 'Grundrentenzeiten', die für z.B. Wohngeld mitzählen. Sie sollten also nicht darauf verzichten! Voraussetzung der Pflegekasse ist 'lediglich' mindestens PG2, und mindestens 10 Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage. In Ihrem EM-Rentenbescheid finden Sie auch unter der Anlage 'Hinzuverdienst', dass die 'nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen' NICHT zu den meldepflichtigen Einkommen bei einer EM-Rente zählt. Informieren Sie sich bezüglich weiterer Ansprüche Ihrer Mutter auch auf dieser Seite: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause… Und lassen Sie im Interesse Ihrer Mutter die Einstufung des Pflegegrades rechtzeitig überprüfen.
Janinaam 17.02.2024 | 07:42
PG2 schrieb

Zum Satz: "um diese sich in der Altersrente anrechnen zu lassen"

Während der Zurechnungszeit (siehe Rentenbescheid) Ihrer EM-Rente bringen die Beiträge, die die Pflegekasse für Sie in die Rente einbezahlt bezüglich Ihrer späteren Rentenhöhe, eigentlich 'nichts'.

Das muss man einfach mal realistisch so anmerken. Denn die Zurechnungszeit wurde ja aus den Werten Ihres (Vollzeit)Arbeitslebens berechnet und ist somit wohl wesentlich höherwertiger.

Es sind aber auf jeden Fall 'Pflichtbeitragszeiten' die für Ihre späteren eigenen Rentenansprüche noch wertvoll werden könnten (Wartezeiterfüllungen) Und es sind auch 'Grundrentenzeiten', die für z.B. Wohngeld mitzählen. Sie sollten also nicht darauf verzichten!

Voraussetzung der Pflegekasse ist 'lediglich' mindestens PG2, und mindestens 10 Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage.

In Ihrem EM-Rentenbescheid finden Sie auch unter der Anlage 'Hinzuverdienst', dass die 'nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen' NICHT zu den meldepflichtigen Einkommen bei einer EM-Rente zählt.

Informieren Sie sich bezüglich weiterer Ansprüche Ihrer Mutter auch auf dieser Seite:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause

Und lassen Sie im Interesse Ihrer Mutter die Einstufung des Pflegegrades rechtzeitig überprüfen.

Das ist doch mal eine Aussage, danke! Die Antwort von der Dame bei der Servicenummer war grenzwertig. Ich kann ja schlecht von 7 Tagen zwei Tage meine Mutter liegen bzw. dem Schicksal überlassen und nur 5 Tage a’ 2 Stunden angeben. Was Pflege bedeutet verstehen eh die Wenigsten…..
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