Sie dürfen eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen und trotzdem daneben einen Angehörigen pflegen.
Das Pflegegeld wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Zum Satz: "um diese sich in der Altersrente anrechnen zu lassen"
Während der Zurechnungszeit (siehe Rentenbescheid) Ihrer EM-Rente bringen die Beiträge, die die Pflegekasse für Sie in die Rente einbezahlt bezüglich Ihrer späteren Rentenhöhe, eigentlich 'nichts'.
Das muss man einfach mal realistisch so anmerken. Denn die Zurechnungszeit wurde ja aus den Werten Ihres (Vollzeit)Arbeitslebens berechnet und ist somit wohl wesentlich höherwertiger.
Es sind aber auf jeden Fall 'Pflichtbeitragszeiten' die für Ihre späteren eigenen Rentenansprüche noch wertvoll werden könnten (Wartezeiterfüllungen) Und es sind auch 'Grundrentenzeiten', die für z.B. Wohngeld mitzählen. Sie sollten also nicht darauf verzichten!
Voraussetzung der Pflegekasse ist 'lediglich' mindestens PG2, und mindestens 10 Stunden verteilt auf mindestens zwei Tage.
In Ihrem EM-Rentenbescheid finden Sie auch unter der Anlage 'Hinzuverdienst', dass die 'nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen' NICHT zu den meldepflichtigen Einkommen bei einer EM-Rente zählt.
Informieren Sie sich bezüglich weiterer Ansprüche Ihrer Mutter auch auf dieser Seite:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause
Und lassen Sie im Interesse Ihrer Mutter die Einstufung des Pflegegrades rechtzeitig überprüfen.
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