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Experten-Antwort

Volle EMR und selbstständig?

von Melanie W06.09.2013 | 14:18
1508 Ansichten
6 Antworten
Hallo, also ich bekomme jetzt die volle EMR befristet bis 2015. Ich bin schon sehr eingeschränkt, möchte aber dennoch etwas arbeiten. Leider finde ich keinen geeigneten 400€ Job, weil entweder die Leistungsanforderungen, oder die Zeitanforderungen zu hoch sind. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich mir eine kleine Selbstständigkeit aufbauen darf. Ich rede hier von 3-6 Stunden mit etwa 70€ Umsatz in der Woche. Ich habe nämlich gelesen, daß man, sobald man eine Selbstständige Tätigkeit antritt, auf die halbe Rente gekürzt wird. Das wäre übel und so etwas würde ich niemals riskieren wollen. Aber ich möchte ungerne untätig rumsitzen, ich bin ja erst 35. LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2013 | 14:46

Hallo Melanie W.,

bei Erwerbsunfähigkeitsrenten, die noch nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht gewährt wurden, gab es die Einschränkung, dass diese Rente entfiel und stattdessen ggfs. nur noch die Berufsunfähgikeitsrente gezahlt wurde, wenn eine selbstständige Tätigkeit (egal in welchem Umfang) aufgenommen wurde.

Bei Ihner Rente handelt es sich jedoch um eine volle Erwerbsminderungsrente nach dem ab 01.01.2001 geltenden Recht.

Neben dieser Rente ist die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zulässig. Hierbei ist lediglich die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

D.h. Sie können eine selbstständige Tätigkeit unschädlich neben Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente ausüben, sofern Sie einen monatlichen Gewinn erzielen, der die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro nicht überschreitet.

Unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger die Aufnahme der Selbständigkeit mitteilen.

5 Antworten

Melanie Wam 06.09.2013 | 15:18
Vielen, lieben Dank! Das erleichtert mich doch ungemein. Und wie verhält sich das mit den Nachweine? Was und wie oft müsste ich dann einreichen? Wird das dann jeden Monat neu ausgerechnet, sprich muß ich dann jeden Monat meine "Bücher", wie man so schön sagt, einreichen und bekäme dann erst danach die monatliche Zahlung? Das wäre zumindest etwas unpraktisch und das will alles vorher geplant und gut überlegt sein. Denn wenn das mit monatlich hohem Aufwand zu tun hätte und der Postweg der DRV dauert ja schonmal einiges länger als normal, dann würde ich mir das vielleicht eher sparen und weiter nach einem "normalen" geringfügigem Job suchen. Vielen dank schonmal im Voraus, ist wirklich viel wert so ein Expertenforum :-) Lg
KSCam 06.09.2013 | 17:38
Sie müssen melden, dass Sie sich selbständig machen und dass Sie mit Ihrem Gewinn unter 450 € monatlich bleiben werden. Und das sollten Sie dann auch einhalten. :) Und dann warten Sie ab, wie dies die DRV im Einzelfall dann überprüft, bzw. kontrolliert. Und denken Sie daran: voll erwerbsgemindert heißt, dass Sie täglich nur weniger als 3 Stunden arbeiten können.......das sollte man immer bedenken, wenn man sich selbständig macht, auch wenn es in der Praxis schwer sein wird, das zu kontrollieren (wenn man es denn wollte).
Melanie Wam 06.09.2013 | 19:39
Naja, deswegen möchte ich ja auch nur 3-6 Stunden in der Woche arbeiten, an 2 Tagen verteilt. Glauben Sie mir, ich bin sehr schwer erkrankt und kann nichtmal 15 Stunden, bzw. jeden Tag arbeiten. Ich bleib schön bei meinen 1-2 Kunden (Nageldesign) in der Woche, warscheinlich sind es dann auch nur 5 Stunden Arbeit. Bei 20 Stunden im Monat kann man ja fast nix dagegen haben. Aber danke, jetzt weiß ich genau, was ich wie und wie oft einreichen muß, jetzt kann ich dann bald entspannt starten, hoffe ich. LG Lg
Lexam 07.09.2013 | 13:48
Anmerkung nachgewiesen wird der Gewinn im Regelfall durch den Steuerbescheid
Frau Grafam 07.09.2013 | 20:15
Welche behördlichen Kosten kommen bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auf Sie zu? Müssen Sie dann Einkommenssteuervorauszahlungen an das Finanzamt leisten? Wie hoch sind diese? Müssen Sie dann auch Mehrwertsteuervorauszahlungen leisten? Wie hoch sind diese? Das sind Sachen, die auch mich interessieren würden.
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