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Experten-Antwort

Volle EMR und stiller Teilhaber an Pils Pub möglich?

von Patrick B.24.07.2023 | 12:12
168 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich beziehe seit 2013 die volle EMR. Nun hätte ich die Möglichkeit der stillen Teilhabe an einem Pils Pub. Ich gehe davon aus dass ich einen monatlichen Geldeingang von ca. 250€ erreiche. Besteht die Gefahr, dass meine Rente gekürzt wird oder eine Nachprüfung angeordnet wird? Muss ich das der DRV überhaupt melden? Freundliche Grüße Patrick

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erzielte Gewinnanteile, die einem steuerrechtlichen Gewinn zugerechnet werden (regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sind Arbeitseinkommen und damit als Hinzuverdienst zu berücksichtigen und zu melden, auch wenn Sie nicht aktiv im Unternehmen mitarbeiten. Entscheidend dürfte die steuerrechtliche Einordnung für eine mögliche Anrechnung sein. Sollten diese 250 € Ihre einzige Einnahme neben Ihrer Rente sein, brauchen Sie sich ohnehin keine Sorgen machen. Mitteilen müssen Sie diese Einnahme der Rentenversicherung dennoch.

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4 Antworten

Fritzeam 24.07.2023 | 12:24
Auch wenn Ihr Geschäftsmodell etwas anders ist und der Hinzuverdienst mittlerweile höher https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/volle-erwerbsmrente-u…
Königam 24.07.2023 | 15:07
Jede Aufnahme einer Beschäftigung ist dem zuständigen Rententräger zu melden. Genau das steht auch in Ihrem Rentenbescheid.
Ichsagmalsoam 24.07.2023 | 15:57
Ein stiller Teilhaber wird im Regelfall nur sein Geld zur Verfügung stellen (dann Erträge aus dem Invest kassieren) und nicht arbeiten.
Patrick B.am 24.07.2023 | 16:58
Ich werde nur mein Geld zur Verfügung stellen und nicht selbst mitarbeiten, das ist richtig. Die Erträge kassiere ich selbstverständlich. Ich gehe davon aus, dass dies nicht als Tätigkeit gesehen werden kann und ich die Einnahmen nicht der DRV melden muss? Vielen Dank an alle für die Antworten
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