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Experten-Antwort

volle Erwebsunfähigkeitsrente nach Widerspruch, aber nicht rückwirkend

von justfine05.08.2014 | 20:37
2255 Ansichten
12 Antworten

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hallo, ich hatte im juni 2013 rückwirkend eine teilrente ab juni 2012 zugesprochen bekommen (unbefristet). ich hatte erwerbsunfähigkeitsrente beantragt, nachdem ich nach einer gehirn op im februar 2012 nicht mehr arbeiten konnte. gegen den bescheid über die teilrente hatte ich widerspruch eingelegt (juli 2013). nun wurde mir die volle erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen, aber erst ab dem 01.07.2014 !! die beschwerden, die zur erwerbsunfähigkeit geführt haben, habe ich aber schon seit feb. 2012! Es liegt ein Gutachten des MdK von Ende 2012 vor, dass mir die volle erwerbsunfähigkeit bescheinigt. Lt. Rentenbescheid wird die volle erwerbsunfähigkeit ab 31.12.13 anerkannt. warum wird die volle erwerbsunfähigkeitsrente nicht rückwirkend ausgezahlt zum 01.06.2012, oder zumindest zum juli 2013, oder eben zum 31.12.2013? über nachvollziehbare antworten wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo justfine,

im Widerspruchsverfahren wurde festgestellt, dass sich der Gesundheitszustand vermutlich doch noch verschlechtert hat und daher seit Dezember 2013 eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Dies kann hier im Forum jedoch nur vermutet werden da keine Kenntnis der Akten vorliegt.

Damit wurde Ihrem Widerspruch teilweise abgeholfen. Sofern Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, müssen Sie dem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie den Widerspruch weiterhin aufrechterhalten. Daraufhin werden Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten, mit dem eine frühere Feststellung der vollen Erwerbsminderung abgelehnt wird. Danach haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.

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11 Antworten

justfineam 05.08.2014 | 23:45
danke für die antwort. ich dachte die schilderung meines falles reicht für eine antwort aus. ich versuche noch einmal darzustellen, was ich nicht verstehe: warum wurde die teilrente ein jahr rückwirkend gewährt und die volle rente erst für die zukunft? meine erkrankung hat sich nicht verändert. die volle erwerbsunfähigkeitsrente ist befristet, aber das ist sie, soweit mit bekannt ist, ja immer. ich war seit dem 05.02.2012 krank geschrieben und habe die rente im mai 2012 beantragt, da ich vorher nicht dazu in der lage war. so wie ich es verstehe geht die rentenversicherung ja davon aus, dass ich erst seit dem 31.12.13 so krank bin, dass ich keine 3 stunden am tag arbeiten kann. wieso wird einfach ein willkürliches datum festgelegt und warum kommt die rente dann nicht wenigstens am 31.12.13 zur auszahlung. die gutachten haben im oktober 2013 stattgefunden. falls ich hier blöde fragen stelle, bitte ich dies zu verzeihen. ich bin ein laie auf dem gebiet und dachte für fragen kann ich mich an dieses forum wenden. ich war bei einer anwältin des sovd. die mir meine fragen nur sehr schwammig beantwortet hat, da sie es auch nicht nachvollziehen konnte. ich dachte es gibt vielleicht richtlinen. so kommen mir die entscheidungen der rentenversicherung sehr willkürlich vor. das praktische an dem neuen bescheid ist ja, dass sie keine rückwirkenden zahlungen an mich leisten müssen.
-/-am 05.08.2014 | 22:38
Wie soll jemand in einem Einzelfall ohne Kenntnis des Falles eine nachvollziehbare Antwort geben können? Ausgehend von Ihrer Schilderung, dürfte die im Widerspruchverfahren bewilligte Rente nur befristet sein. Somit wäre bei Leistungsfall im Dezember 2013 der Rentenbeginn im Juli 2014 passend. Ob und ggf. ab wann eine Erwerbsminderung vorliegt, entscheidet der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherund und nicht der MdK! Lassen Sie sich von geeigneter Stelle nach Akteneinsicht beraten, ob eine Klage beim örtlich zuständigen Sozialgericht Sinn macht.
Nick L. Beckam 06.08.2014 | 06:50
Nein, das hat mit Richtlinien nichts zu tun. Es wurde einfach festgestellt, dass sie "erst" seit Dezember 2013 voll erwerbsgemindert sind, und nicht schon früher. Eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes ist während des Widerspruchsverfahrens eingetreten und lag nicht schon früher vor. Wenn Sie diese Entscheidung für falsch halten, so steht Ihnen der weitere Rechtsweg offen. Soweit meine allgemeine Beurteilung. Genaueres kann man aber ohne Kenntnis des Akteninhalts (Gutachten etc.) nicht sagen.
Nick L. Beckam 06.08.2014 | 10:14
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Ich vermute, dass in der sozialmedizinischen Stellungnahme (= Gesamtauswertung aller eingeholten medizinischen Unterlagen) sinngemäß etwas steht wie "wann die volle Erwerbsminderung eingetreten ist, kann nicht sicher ermittelt werden. Es ist spätestens seit Dezember 2013 von voller Erwerbsminderung auszugehen." (Hinweis: Möglicherweise liegen auch noch weitere Unterlagen neben den Gutachten und Stellungnahmen ihrer Ärzte vor, die Sie nicht kennen und die aktueller sind als das letzte Begutachtungsdatum. Vielleicht haben Sie ja zum Antrag Atteste eingereicht, die Sie also selbst inhaltlich kennen, und es wurden darüber hinaus noch Befundberichte Ihrer Ärzte angefodert, die Sie inhaltlich nicht kennen, weil die Ärzte direkt und nicht über Sie kontaktiert wurden.) Das Datum 31.12.2013 hat man dann hilfsweise genommen, weil immer ein konkretes Datum als Leistungsfall anzugeben ist, nicht nur ein gewisser Zeitraum. Es hätte auch der 1.12. oder 24.12. genommen werden können, ohne dass das eine Änderung bewirkt hätte.
justfineam 06.08.2014 | 09:42
nochmals vielen dnak für die antworten. zwei fragen hätte ich noch: die gutachten und auch die schreiben meiner ärzte sind ja bereits vor dem 31.12.13 gemacht worden (juli 2013 und oktober 2013). das bedeutet, dass mein gesundheitszustand ja nicht erst am 31.12. verschlechtert war. gibt es erfahrungen mit solchen klagen? hat man überhaupt aussicht auf erfolg? warum wird die rente dann nicht zum 31.12. ausgezahlt? vielen dank für weitere aufklärung.
=//=am 06.08.2014 | 09:43
Wie Sie ja selbst sagen, ist die volle EM-Rente befristet. Aus diesem Grund kann sie auch nicht rückwirkend ab 12/2013 gezahlt werden, denn Zeitrenten beginnen im 7. Kalendermonat nach Eintritt des Leistungsfalles. Haben Sie nach Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug Arbeitslosengeld I bezogen? Wenn ja, wird dieses auf die teilweise EM-Rente angerechnet (§ 96 a SGB VI). Da das ALG in der Regel höher ist als die EM-Rente, auch höher als die volle EM-Rente, fahren Sie mit dem Rentenbeginn 07/2014 eigentlich ganz gut. Das ALG wird ab Beginn der vollen EM-Rente eingestellt, wenn nicht schon vorher der Anspruch erschöpft war. Mal abgesehen von allem sollte die Anwältin Ihnen eigentlich schon alles verständlich erklären können. Vielleicht haben Sie das mit der Zeitrente und dem Rentenbeginn auch nur nicht richtig verstanden. Weshalb als Leistungsfall der 31.12.2013 genommen wurde, kann Ihnen hier im Forum aber niemand beantworten.
justfineam 06.08.2014 | 10:13
hallo, ja agl1 hatte ich bezogen, jedoch nur bis zum 15.06. diesen jahres. ich wusste nicht, dass zeitrenten erst im 7. kalendermonat nach dem leistungsfall gezahlt werden. und die anwältin hat mir das leider auch so nicht erklärt. im gegenteil, sie sagte sie versteht auch nicht, warum die rente erst ab 01.07. gezahlt wird. Ich musste bisher leider die erfahrung machen, dass die mitarbeiter des sovd auch nicht soviel ahnung haben. am meisten weitergeholfen hat mir meist eine recherche im internet. nochmals vielen dank für die antworten. ich denke, ich weiß jetzt, wie ich weiter verfahren werde.
=//=am 06.08.2014 | 16:42
Zitat von justfine anzeigenausblenden
Dass zeitlich befristete Renten IMMER ab dem 7. KM gezahlt werden, müßte der Anwältin aber schon bekannt sein! Dann hat sie wirklich nichts getaugt. ;-( Sie müssen natürlich selbst entscheiden, wie Sie weiter verfahren. Aber da Sie ja ab 16.06.2014 kein ALG I mehr beziehen, passt der Rentenbeginn 01.07.2014 doch eigentlich recht gut. Da der Rentenbeginn der 01.07.2014 ist, müßte doch eigentlich auch die Zurechnungszeit um 2 Jahre verlängert und eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden? Ich weiß nicht genau, ob dies auch bei einer Folgerente (teilw. in volle EM-Rente) gilt. Vielleicht kann sich ein anderer User noch dazu äußern. Wenn dem so ist, wäre doch eigentlich alles super gelaufen. Außerdem steht dies auch im Rentenbescheid (üblicherweise auf der 2. Seite unter "Rentenbeginn"). @Nick L. Beck Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht. Es wird auch manchmal der hälftige Zeitpunkt genommen, wenn ein genauer Zeitpunkt nicht ermittelt werden kann. Trotzdem bleibt es Spekulation. ;-)
justfineam 06.08.2014 | 19:49
ich habe nun nochmals den rentenbescheid weiter studiert und weiß jetzt auch warum, der beginn auf den 31.12. datiert wurde. es hängt damit zusammen, dass ich zum 31.12. einen aufhebungsvertrag gemacht hatte und ich auf dem arbeitsmarkt nicht vermittelbar bin. ich bin vorher nicht darauf gekommen, da ich davon ausging, dass ich dann eine arbeitsmarktrente erhalte und keine erwerbsminderungsrente. vielen dank für den hinweis mit der zurechnungszeit! all diese dinge hätte die anwältin ja auch wissen müssen ... aber, wie ich schon schrieb: die recherche im internet und foren hat mir bisher immer besser weitergeholfen. jetzt werde ich ersteinmal die ruhe bis zum ende der befristung genießen, nachdem die letzten 2 1/2 jahre sehr aufreibend waren. vielen dank für die hilfreichen antworten
Rentenzombieam 07.08.2014 | 20:47
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
all diese dinge hätte die anwältin ja auch wissen müssen ...
Hallo justfine, na wollen wir hoffen, das kein 'normaler' Anwalt (ersetzbar durch Steuerberater / Arbeitgeber / Gewerkschaft ...) je eine Auskunft zum Rentenrecht gibt, sondern an die dafür fachlich geeigneten Stellen verweist (machen die ja auch/meist regelmäßig) - wenn er denn einen Teil seines Honorars auch gleich mit überweisen würde ;-) Gruß w.
Was du ja nicht bekommst für so nen Blalbla-Quark. Du fragst bestimmt deinen Frisör .... oder das Orakel von Furzhausen
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