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volle erwerbminderungsrente

von larissa11.08.2007 | 17:45
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter ist 28. Sie bekommt seit März 2007 eine volle dauerhafte Erwerbsminderungsrente, die bis Februar 2008 bewilligt wurde. Davor war Sie Sozialhilfe-Empfängerin und später Hartz 4 Empfängerin. Die Höhe der jetztigen Erwerbsminderungsrente ist die gleiche wie die von Sozialhilfe und Hartz 4. Bei ihr besteht jetzt aber Verdacht auf Narkolepsie. Die Untersuchungen laufen. Es kann sein, dass sie diese Erkrankung schon sehr lange hat, nicht entdeckt wurde, was auch dazu geführt hat, das die Berufsausbildung nicht abgeschlossen wurde und sie noch nie richtig gearbeitet hat. Bei der Diagnose würde sie wahrscheinlich einen Behinderungsgrad bekommen. Würde sich dadurch die HÖhe der Rente erhöhen? Was ändert sich überhaupt? Narkolepsie ist ja eine lebenslange Erkrankung und nicht heilbar.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten sich mit ihrer Tochter oder mit einer Vollmacht unbedingt bei der nächsten Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen. Es kann tatsächlich sein dass ihre Tochter aufgrund der Möglichkeit der vorzeitigen Wartezeiterfüllung einen Anpruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Dies muß jedoch individuell für ihre Tochter geprüft werden. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind bereits durch die Feststellung des Grunsicherungsanspruchs gegeben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die Art der Erkrankung hat auf die Rentenhöhe keinen

Einfluß. Die Rente errechnet sich aus den im Versicherungsleben eingezahlten Beiträgen und den zurückgelegten Zeiten. Die genaue Höhe der Rente kann erst bei der Rentenbewilligung festgestellt werden. Sollte die Rente niedriger sein als der bisherige Grundsicherungsanspruch zahlt das Grundsicherungsamt ergänzend zur Rente dazu. Da bisher aber noch nicht geklärt wurde ob überhaupt ein Anspruch besteht, empfehlen wir Ihnen erneut sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

22 Antworten

Meliam 11.08.2007 | 20:00
Die Antwort von Antonius war doch absolut korrekt und sachlich! Warum machen sie Antonius so an? Den schlechten Stil den sie hier anklagen, haben sie, Micha, gerade selber hier verbreitet.
Antoniusam 11.08.2007 | 18:14
Da Ihre Tochter bereits eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann sich der Auszahlungsbetrag nicht mehr erhöhen. Bei Wegfall der Voraussetzungen wäre allenfalls eine Reduzierung oder Streichung der Rente möglich.
Michaam 11.08.2007 | 19:02
Antonius, warum schüchtern Sie die Fragerin auch noch zusätzlich so ein? Reicht es nicht, wenn ihre Tocher nur eine EM-Rente in Höhe von Hartz IV bekommt? Was soll also das Gefasel über Reduzierung und Wegfall der Rente? Darum ging es auch gar nicht. Ich kann mich nicht erinnern gelesen zu haben, dass Besserung zu erwarten ist. Ganz im Gegenteil. Aber typisch wieder der Stil hier.
Antoniusam 11.08.2007 | 20:36
......dem kann ich mich nur anschließen ! Ich wüsste nicht, wodurch ich die Fragestellerin eingeschüchtert haben sollte. Wenn keine Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist, kommt es auch zu keiner Reduzierung der Rente. Aber User "Micha" hat offensichtlich ein persönliches Problem mit "Antonius", obwohl ich nicht weiß, warum ! Alles Gute, "Meli" !
Antoniusam 11.08.2007 | 20:58
Mein Hinweis, dass eine Rente bei Wegfall der Voraussetzungen evtl. gekürzt oder gestrichen werden kann, erfolgte selbstverständlich nur der Vollständigkeit halber. Es war keinesfalls meine Absicht, Sie "einzuschüchtern" wie mir "Oberschiedsrichter Micha" unterstellt hat. MfG
KSCam 11.08.2007 | 21:50
wenn Rente, Sozialhilfe und Hartz 4 gleich hoch ist, ist doch völlig egal, welche Leistung bezogen wird. Wobei es ein Widerspruch in der Fragestellung ist, dass eine volle dauerhafte EM Rente im Februar 08 auslaufen soll- entweder dauerhaft oder Befristung? Was liegt eigentlich vor?
Larissaam 12.08.2007 | 07:51
Ich habe ja viele Antworten bekommen. Vielen Dank. Ich habe mir das auch schon so gedacht, dass die Summe gleich bleibt. Bei meiner Tochter hat sich eigentlich nicht viel geändert. Sie hat zum Leben immer die gleiche Summe zur Verfügung. Die Miete wird vom Amt zur Grundsicherung direkt an den Vermieter überwiesen, wie vorher. Es ist sogar etwas weniger geworden Früher wurde die Garage (25€) vom Amt bezahlt. Sie hat aber weder Auto noch Führerschein, die Garage gehört zur Wohnung. Jetzt muss sie diese selber bezahlten. Die jährlichen Nebenkostennachzahlungen wurden auch immer vom Amt übernommen. Meine Tochter befürchtet jetzt, diese Nachzahlungen (die Abrechnung kommt bald) muss sie auch selbst bezahlen. Kennt sich jemand damit aus? Die Bezeichnung der Rente lautet volle dauerhafte Erwerbsminderungsrente. Das sie dazuverdienen darf, ist mir neu. Das weiss sie auch nicht. Aber leider ist sie nicht im Stande dazu. Sie schafft in 30 Minuten so viel, wie anderen in 3-4 stunden.
Antoniusam 12.08.2007 | 02:25
Sozialhilfe und Hartz 4-Leistungen sind bedürftigkeitsabhängig und werden bei Überschreitung des individuellen Vermögensfreibetrages NICHT mehr gewährt. Die Möglichkeit, bei EM-Rentenbezug bis zu 350 € monatlich hinzuzuverdienen, gibt es für Sozialhilfeempfänger ebenfalls nicht. Es ist also keineswegs egal, welche Leistungen man bezieht. Richtig ist allerdings, dass die Tochter der Fragestellerin auf jeden Fall Ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. (Ob mit oder ohne Sozialhilfe !) Die eigentliche Frage war allerdings, ob sich die Rente der Tochter durch die neue Diagnose erhöhen könnte. Und diese Antwort lautet eindeutig NEIN !
larissaam 12.08.2007 | 08:47
Ich bin es nochmal. Habe meine Tochter eben angerufen. Sie hat mir den Satz aus ihrem Bescheid vorgelesen. Ich glaube es ist doch noch keine Rente. Oder doch? Villeicht haben wir das Amtsdeutsch missverstanden: Aufgrund der Mitteilung des Rententrägers, dass bei Ihnen die volle dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, wird Ihnen am dem 01.03.2007 Grundsicherung gem. Kapitel IV SGB XII gewährt. Bewilliungszeitraum: März 2007 bis Februar 2008. Bei meiner besteht erst seit paar Wochen der Verdacht auf Narkolepsie. Ich bin mittlerweilse auch sicher, dass es nur Narkolepsie sein kann. Sie darf dann bestimmte Medikamente nehmen, die hoffentlich zu einer besseren Lebensqualität führen. Aber die Diagnose ist nicht einfach, sie hat einen Ärzte-Marathon vor sich. Bei ihrem TEmpo wird es sehr lange dauern.
Antoniusam 12.08.2007 | 11:29
Die EM-Rente Ihrer Tochter wurde auf unbestimmte Dauer bewilligt. Das heißt, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes für unwahrscheinlich gehalten wird. Die Rente wird längstens bis zum Beginn der Regelaltersrente gezahlt, Fortzahlungsanträge sind nicht erforderlich. Da die Rentenhöhe offensichtlich unterhalb des Grundsicherungsanspruchs liegt, erhält Ihre Tochter ERGÄNZENDE Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Anspruch auf solche Leistungen haben u.U. über 18 jährige Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft erwerbsgemindert sind. Spätestens morgen oder übermorgen werden Sie eine kompetente Experten-Antwort auf Ihre Frage erhalten. Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute !
KSCam 12.08.2007 | 17:05
bitte klären Sie erst mal, wer Ihner Tochter den Bescheid geschickt hat. Wenn eine Leistung nach dem SGB XII bewilligt wurde, war dies mit Sicherheit nicht die Rentenversicherung sondern das Amt für Grundsicherung - dann müssten Sie Ihre weiteren Fragen dort stellen. Wenn die Tochter neben der Grundsicherung auch noch Rente erhält, müsste sie 2 Bescheide besitzen und monatlich von 2 Stellen Geld erhalten. Sollte die Tochter eine Rente aus der Rentenversicherung erhalten, spielt hierfür eine Verschlechterung der Gesundheit keine Rolle (mehr als volle EM Rente gibts nicht!)
Larissaam 12.08.2007 | 17:42
Meine Tochter bekommt die Zahlungen vom Amt für Grundsicherung. Nur von diesem Amt. Von keiner anderen Stelle.
larissaam 12.08.2007 | 19:09
Ja, das hat sie. Sie hat Ende letzten Jahres und Anfang dieses Jahres jede Menge Anträge ausfüllen müssen. Beim Rententräger hat sie auch einen Antrag stellen müssen. Aber da sie noch nie richtig gearbeitet hat, hat sie wahrscheinlich auch keine Ansprüche vom Rententräger. Sie wurde immer von einem Amt zu einem anderen geschickt. Zwischendurch hat sie auch einen Monat gar kein Geld bekommen, weil keiner zuständig war. Wurde auch von vielen Ärzten untersucht, auch vom Psychiater ( wegen Panikattacken, die sie in lezten Jahren bekam) Das Hauptproblem sind die kurzen Schlafanfälle (bis zum Umfallen) die sie nicht kontrollieren kann, obwohl sie sich sehr bemüht und sich dafür schämt. Es ist alles schlimmer geworden. Vor einigen Wochen wurde der Verdacht auf Narkolepsie geäußert.
Antoniusam 12.08.2007 | 18:38
Aber offensichtlich hat Ihre Tochter doch einen Rentenantrag gestellt. Zumindest einen Ablehnungsbescheid muss sie erhalten haben. MfG
Meliam 13.08.2007 | 09:05
Irgendwie scheint es aber hier bei den Leistungen, die ihre Tochter erhält noch einige Unklarheiten zu geben. Würde ihnen dringend raten, mal gemeinsam mit ihrer Tochter eine Auskunfts-und Beratungsstelle der Rentenversicherung in ihrer Nähe aufzusuchen, die Beratung ist kostenlos, nehmen sie alle Unterlagen mit. Dann haben sie wenigstens Gewissheit, dass nicht etwas übersehen wurde etc.
moonyam 13.08.2007 | 08:23
Hallo Larissa, Sie haben geschrieben, dass die Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt wurde. Sollte die Rente wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen abgelehnt worden sein. Z.B.: weil in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen, sollten Sie mal überrpüfen ob die Rentenversicherung die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung in Betracht gezogen hat. Dies würde unter anderem zutreffen wenn ein Leistungsfall innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist und in den letzten 2 Jahren zuvor mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge vorliegen. (Sie haben je geschrieben, dass Ihre Tochter eine Ausbildung gemacht hat.) Sie sollten sich im Zweifelsfall mal in einer Auskunfts und Beratungsstelle in Ihrer Nähe erkundigen.
larissaam 13.08.2007 | 10:10
Vielen Dank für die Antworten. Ich befürchte,dass das mit der Wartezeiterfüllung auf meine Tochter nicht zutrifft. Sie war schon immer ein Problemkind. Die Berufsschule hat sie leider paar Monate von dem Abschluss abgebrochen. Es war immer diesselbe Problematik, die ewige Müdigkeit und man konnte nichts feststellen. Sie hat nur unregelmäßig gejobbt ohne Steuerkarte. Der Schlafmediziner meint jetzt, die Erkrankung ist schon im Alter von 14 ausgebrochen und ist mit 25 stärker geworden. Leider nimmt sie Medikamente, die die Diagnose im Schlaflabor erschweren. Sie muss sie jetzt langsam ausschleichen. WÜrde ihr denn diese Diagnose etwas nutzen? Sie schreiben ja, dass die mediz. Voraussetzungen schon bei Grundsicherungssanspruch vorliegen. Den hatte sie schon die psychischen Beschwerden. Heisst das, sie könnte die Rente vom Rententräger bekommen, nicht vom Grundsicherungsamt? Hätte sie dann mehr Geld zur Verfügung? Sie bekommt jetzt 755,00 pro Monat. Diese kleine Summe kann man ja ruhig angeben. Davon muss die Miete, Strom, Telefon, Monatstiket, Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Es bleiben zum Leben 180.00 € Sie ist noch stark kurzsichtig (-10) und trägt KOntaktlinsen. Wenigstens dagegen kann sie was tun, gegen die Müdigkeit kommt sie nicht an. Das ist auch teuer: 40 € pro Monat für Monatslinsen und Pflegemittel. Ich helfe ihr dabei, obwohl meine Mittel ja auch begrenzt sind.
dildoam 13.08.2007 | 10:25
ihren fragen zu entnehmen, wollte ich ihre tochter nicht sein. habe den eindruck gewonnen, die MUTTER ist das Problem !! dildo
larissaam 13.08.2007 | 11:22
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe noch eine Frage, darf meine Tochter 350,00 € dazu verdienen, wie von Antonius beschrieben wurde oder trifft es nur auf die Personen zu, die vom Rentenversicherungsträger ihre EM bekommen? Wahrscheinlich hat meine Tochter vom Rentenversicherungsträger eine Ablehnung bekommen. Sie ist oft sehr zerstreut und unkonzentriert, will aber alles alleine machen. Ich bin ja immer davon ausgegangen, dass sie noch HARTZ 4 oder Sozialhilfe bekommt, da die Zahlungen doch gleich hoch geblieben sind. Die schriftlichen Bescheide ähneln sich ja sehr und kommen von der Stadtverwaltung. Ich werde ihrem Rat folgen und mit ihr zu einer Beratungsstelle gehen
dildoam 13.08.2007 | 12:19
wer, so von dir geschildert krank sein soll, der kann nicht einmal seinen haushalt bewältigen!!!! jetzt sollte hier genug sein... es kommt einem das kotzen!!! dildo
dildoam 13.08.2007 | 12:26
oder sie verarschen uns, larissa!!! seien sie froh, dass sie so eine tegente rearschtion haben. die deppen merken nicht wie sie vorgeführt werden.. aber mit nur löschen, haben sie den vorteil, dass sie nicht einschlafen... dildo
larissaam 13.08.2007 | 12:39
Kann sie auch nicht. Nicht in dem üblichen Sinne. Man würde sie nach zwei Stunden rausschmeissen oder erst gar nicht einstellen, weil sie vor lauter Nervosität Kataplexien (Muskeltonusverlust) bekommt. Aber sie ist künstlerisch sehr begabt, kann sehr gut malen. Das fällt ihr aber in den letzten drei Jahre auch schwer. Aber auch gesunde Künstler haben Probleme Geld zu verdienen. Sie hofft auf das vor erst zwei Jahren zugelassene Medikament.
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