Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung hat der Versicherte, der teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.
Teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (der allgemeine Arbeitsmarkt bezieht sich auf jede mögliche Tätigkeit, und nicht nur auf die zuletzt ausgeübte) 3 bis unter 6 bzw. unter 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Ob hier eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird im Rentenverfahren durch den sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geklärt.
Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können Sie natürlich jederzeit stellen. Für die Antragsaufnahme und auch bei weiteren Fragen können Sie sich auch an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Service - Beratungsstellen" ermitteln. Ebenso hilft Ihnen auch jedes Versicherungsamt/-stelle Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder einer unserer Versichertenältesten weiter.