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Volle Erwerbsminderung

von Biene02.10.2007 | 09:28
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Bekommt man nach einen Schlaganfall und wiedergehrenden TIA (Vorschlaganfall) volle Erwerbsminderung?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung hat der Versicherte, der teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat.

Teilweise bzw. voll erwerbsgemindert ist derjenige, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes (der allgemeine Arbeitsmarkt bezieht sich auf jede mögliche Tätigkeit, und nicht nur auf die zuletzt ausgeübte) 3 bis unter 6 bzw. unter 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Ob hier eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird im Rentenverfahren durch den sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers geklärt.

Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung können Sie natürlich jederzeit stellen. Für die Antragsaufnahme und auch bei weiteren Fragen können Sie sich auch an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Service - Beratungsstellen" ermitteln. Ebenso hilft Ihnen auch jedes Versicherungsamt/-stelle Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder einer unserer Versichertenältesten weiter.

3 Antworten

Antoniusam 02.10.2007 | 09:51
Das kommt einzig und allein auf Ihr berufliches Restleistungsvermögen an. Nur wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten, wären Sie voll erwerbsgemindert. Bei einem Leistungsvermögen von weniger als sechs Stunden täglich, wären Sie teilweise erwerbsgemindert.
Ghostwriteram 02.10.2007 | 09:49
Hallo Biene, Ihre Frage kann nur von den medizinischen Gutachtern bei der Deutschen Rentenversicherung nach eingehender Auswertung der vorzulegen ärztlichen Gutachten und möglicherweise einer weiteren körperlichen Untersuchung festgestellt werden. Im Internet ist dies leider nicht möglich ;-). Tut mir leid, Ihnen nichts Positiveres mailen zu können. Der/Die Betroffene sollte jedoch umgehend einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (beim Rentenversicherungsträger)und ggf. auf Leistungen aus der Grundsicherung (beim zuständigen Grundsicherungsamt) stellen, um dies umgehend abzuklären. Gruß Ghostwriter
Schadeam 02.10.2007 | 10:01
und natürlich muss der Betroffene auch rentenversichert gewesen sein, also mindestens 5 Beitragsjahre aufweisen und in den letzten 5 Jahren 3 Jahre pflichtversichert gewesen sein.
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