Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Volle Erwerbsminderung bei Nichterfüllung der versicherungsrechtl. Voraussetzungenr

von Maus04.12.2008 | 13:09
1321 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich habe vergangene Woche einen Bescheid bekommen, dass ich voll erwerbsgemindert bin. Es steht dort aber auch, dass ich die versicherungsrechtl. Zeiten (mind. 3J in den letzten 5 Jahren) nicht erfüllt habe. Bei meinem letzten Antrag, der 2006 abgelehnt wurde, hatte ich diese Zeiten noch. Was heißt das jetzt für mich? Ich bekomme also keine Leistungen, die berufl. Reha ist damit dahin? Wieviel kann ich jetzt verdienen? Gilt die Hinzuverdienstgrenze von 350 E auch hier? Ich bitte um Rat. Danke!

5 Antworten

B´sonam 04.12.2008 | 13:19
Hallo Maus, da sie keine Rente bekommen müßen sie auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten... Was haben sie denn im Zeitraum seit 2006 gemacht ?
Rosannaam 04.12.2008 | 13:14
Hallo Maus, vermutlich haben Sie in den letzten Jahren keine Pflichtbeiträge mehr entrichtet bzw. wurden durch fehlenden Sozialleistungsbezug (ALG I oder II, Krankengeld) keine PFLICHT-Beiträge mehr entrichtet. Kommt darauf an, wann der Leistungsfall jetzt festgestellt wurde (vermutlich nach dem Ablehnungsbescheid von 2006?). Weiterhin bedeutet die Ablehnung des Rentenantrags nicht, dass Ihnen jetzt auch keine Reha-Maßnahmen mehr zustehen. Dafür sind andere Kriterien maßgebend als die 36 in 60. Solange Sie keine Rente erhalten, können Sie verdienen was Sie wollen. Die Hinzuverdienstgrenze von 400,- EUR wäre ja nur bei einem Rentenbezug (volle EM-Rente) maßgebend. Erhalten Sie eine Reha-Maßnahme und Übergangsgeld, ist der Verdienst allerdings auf dieses anzurechnen. MfG Rosanna.
Mausam 04.12.2008 | 13:26
Ich war Hausfrau. Arbeiten konnte ich ja nicht mehr aufgrund meines Gesundheitszustands und alle Leistungsträger (KV, RV und AfA) wollten mich ja nicht.
B´sonam 04.12.2008 | 13:34
Darf ich sie fragen, wo sie den Antrag auf die EM-Rente gestellt haben ?? Dort hätte man sie m.E. eigentlich auch schon über die fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aufklären können/müßen... Unter Umständen können sie Grundsicherungsleistungen erhalten (sofern sie dauerhaft erwerbsgemindert sind und die finanziellen "Voraussetzungen" vorliegen)
???am 04.12.2008 | 14:43
Leider werden Sie wahrscheinlich von der DRV auch keine berufliche Reha erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig sind. Bei einer vollen Erwerbsminderung habe ich da meine Zweifel.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026