Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung bis zur Regelaltersrente - Jubilarengeld

von Lui02.02.2024 | 07:50
4588 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersrente. Mein Arbeitsplatz ist nicht gekündigt. Nun hätte ich 40jähriges Firmenjubiläum und würde Anerkennungsgeld bekommen. Arbeitgeber sagt, das geht nicht weil ich nicht mehr offiziell geführt werde. Er weiß auch nicht wie er das machen soll, dass ich auch keine Nachteile dadurch erleide. Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.02.2024 | 14:32

Das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Bezug einer vollen Erwerbminderungsrente als auflösende Bedingung im Arbeits- oder Tarifvertrag enthalten ist. Sollte dieser Passus nicht im Arbeitsvertrag bzw. in einem anzuwendenden Tarifvertrag enthalten sein, besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich weiter und ruhte mit dem Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente. 

 

Sollte letzteres der Fall sein, wird das Anerkennungsgeld zum Jubiläum des Arbeitgebers als sozialversicherungspflichtiges Entgelt angesehen. Ihr Arbeitgeber hat das Entgelt entsprechend über das SV-Meldeportal anzugeben.

 

Abschließend, die Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt ab Januar 2024 jährlich 18.558,75 Euro.

4 Antworten

Königam 02.02.2024 | 08:02
Das ist keine rentenrechtliche, sondern eine arbeitsrechtliche Frage. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, an Ihre Arbeitnehmervertretung oder Ihre Gewerkschaft.
Berndam 02.02.2024 | 08:11
Normalerweise endet das Arbeitsverhältnis durch die unbefristete Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente. Aber da sind Arbeitnehmervertreter oder ein Anwalt für Arbeitsrecht der passende Ansprechpartner.
Das kommt drauf anam 02.02.2024 | 08:35
Bernd schrieb

Normalerweise endet das Arbeitsverhältnis durch die unbefristete Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente.

Aber da sind Arbeitnehmervertreter oder ein Anwalt für Arbeitsrecht der passende Ansprechpartner.

Wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, dass das Arbeitsverhältnis bei Bezug einer vollen, unbefristeten EM-Rente automatisch endet, bleibt das Arbeitsverhältnis natürlich bestehen. Dann braucht es zur Beendigung eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag oder es läuft halt als ruhend weiter.
santanderam 02.02.2024 | 09:34
Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung unbefristet In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis, wenn das als auflösende Bedingung im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist (BAG, Urteil vom 10.12.2014, Az. 7 AZR 1002/12). Ist das nicht der Fall, dann muss der Arbeitsvertrag auf andere Art beendet werden, also durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026