Hallo,
bei Erreichen des Regelalters wird die Umwandlung der EM-Rente in die Altersrente von Amts wegen vorgenommen. Hierfür wird man unaufgefordert auf Sie zukommen. Im Regelfall wird die Altersrente genauso hoch ausfallen wie die vorherige EM-Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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