Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEs ist egal, ob es sich beim Hinzuverdienst um Gehalt aus einer abhängigen Beschäftigung handelt oder um Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit.
Der Hinzuverdienst insgesamt darf die 450 EUR monatlich nicht übersteigen. Wenn Sie also eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausüben, sind die Einnahmen zusammen zu rechnen.
Bei einer selbständigen Tätigkeit gelten grundsätzlich die Einkünfte, die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen werden. Hier wird dann mit dem Jahresdurchschnitt gerechnet. Somit dürfen sich hier aktuell bei einer Ausübung der Tätigkeit im ganzen Kalenderjahr nicht mehr als 5400 EUR ergeben.
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