Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderung und Midijob

von BBrother29.07.2025 | 18:05
320 Ansichten
6 Antworten
Als voll erwerbsgeminderter Rentner darf ich ja einen Midijob ausüben (Gleitzone zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro) und dieser Midijob ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig (mit geringeren Beiträgen als bei Vollzeit). Frage: Muss ich -obwohl ich ja schon voll erwerbsgeminderter Rentner bin- trotzdem noch im Rahmen der Sozialversicherungspflicht anteilig Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2025 | 08:11

Hallo BBrother,

 

solange diese Tätigkeit unter 3 Stunden täglich ausgeübt und die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 19661,25 Euro (2025) nicht überschritten wird, bleibt der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente bestehen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt ab einem Verdienst von 556,01 Euro ebenfalls bestehen; erst ab Erreichen der Regelaltersrente entfällt die Rentenversicherungspflicht für Rentner.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Maxam 29.07.2025 | 18:28
Volle ERW heißt unter 3 h täglich arbeiten! Midiijob heißt mehr arbeiten als 3 h....also stellt sich erstmal grundsätzlich die Frage sind Sie überhaupt voll EWR! Da Sie den Job bei der DRV melden müssen wird es wohl zum einen eine Rentenkürzung geben und zum Andern....wird wohl geprüft inwiefern Sie überhaupt noch voll EWR sind! Aber da dies eine Fake Frage ist .....schönen Abend auch!
Ich behaupte malam 29.07.2025 | 18:47
Bei einem Midijob macht die volle EM-Rente puff und Sie sind nur noch teilweise (oder gar nicht mehr) erwerbsgemindert.
Falscham 29.07.2025 | 19:53
Max schrieb

Volle ERW heißt unter 3 h täglich arbeiten!

Midiijob heißt mehr arbeiten als 3 h....also stellt sich erstmal grundsätzlich die Frage sind Sie überhaupt voll EWR!

Da Sie den Job bei der DRV melden müssen wird es wohl zum einen eine Rentenkürzung geben und zum Andern....wird wohl geprüft inwiefern Sie überhaupt noch voll EWR sind!

Aber da dies eine Fake Frage ist .....schönen Abend auch!

Bei 2,5 Stunden am Tag bei Mindestlohn kommt man schon über 556 € und dann ist es ein MIDIjob. Und selbstverständlich muss man SV zahlen auch als Erwerbsminderungsrentner. Als voller EM-Rentner jedoch nur den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von 7 % , denn da kriegt man kein Krankengeld. Und ALV muss man auch nicht zahlen.
Sie behaupten Unsinnam 29.07.2025 | 21:27
Ich behaupte mal schrieb

Bei einem Midijob macht die volle EM-Rente puff und Sie sind nur noch teilweise (oder gar nicht mehr) erwerbsgemindert.

Das ist Unsinn. NAtürlich darf man auch einen Midijob ausüben, solange man sich an die "unter 3 Stunden " pro Tag hält.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026