Hallo BBrother,
solange diese Tätigkeit unter 3 Stunden täglich ausgeübt und die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 19661,25 Euro (2025) nicht überschritten wird, bleibt der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente bestehen. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt ab einem Verdienst von 556,01 Euro ebenfalls bestehen; erst ab Erreichen der Regelaltersrente entfällt die Rentenversicherungspflicht für Rentner.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Volle ERW heißt unter 3 h täglich arbeiten!
Midiijob heißt mehr arbeiten als 3 h....also stellt sich erstmal grundsätzlich die Frage sind Sie überhaupt voll EWR!
Da Sie den Job bei der DRV melden müssen wird es wohl zum einen eine Rentenkürzung geben und zum Andern....wird wohl geprüft inwiefern Sie überhaupt noch voll EWR sind!
Aber da dies eine Fake Frage ist .....schönen Abend auch!
Bei einem Midijob macht die volle EM-Rente puff und Sie sind nur noch teilweise (oder gar nicht mehr) erwerbsgemindert.
Bei 2,5 Stunden am Tag bei Mindestlohn kommt man schon über 556 € und dann ist es ein MIDIjob. Und selbstverständlich muss man SV zahlen auch als Erwerbsminderungsrentner. Als voller EM-Rentner jedoch nur den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von 7 % , denn da kriegt man kein Krankengeld. Und ALV muss man auch nicht zahlen.
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