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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente 2013 bis 2019

von NORDSEESCHWIMMERIN28.07.2023 | 08:35
341 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Von 2013 bis 2019 habe ich eine volle Erwerbsminderungsrente bezogen und seit 2019 dann die Altersrente mit 63. Steht mir dann die geplante Rentenanpassung von 7,5 % in 2024 zu? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2023 | 08:55

Hallo Nordseeschwimmerin,

 

der entsprechende Paragraf tritt erst am 1. Juli 2024 in Kraft. Nach jetzigem Stand dürfte die Erhöhung auch grundsätzlich in Ihrem Fall zum tragen kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

ganz einfacham 28.07.2023 | 08:47
Ja
HiergibtsKekseam 28.07.2023 | 08:50
Ja. Diese besondere Erhöhung gibt es nur für EM-Rentner, deren EM-Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, und alle jetzigen Altersrentner, die davor eine solche EM-Rente bezogen haben. Damit wird zumindest ein teilweiser Ausgleich geschaffen für diese EM-Rentner, weil diese bei der deutlichen Verlängerung der Zurechnungszeiten und damit deutlich höheren EM-Renten ab dem 1.1.2019 nicht berücksichtigt wurden. Bei Beginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent. Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI). Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet. Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024. Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro. Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.
Doppelt?am 28.07.2023 | 09:09
Zitat von HiergibtsKekse anzeigen
HiergibtsKekse schrieb

Ja.

Diese besondere Erhöhung gibt es nur für EM-Rentner, deren EM-Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, und alle jetzigen Altersrentner, die davor eine solche EM-Rente bezogen haben. Damit wird zumindest ein teilweiser Ausgleich geschaffen für diese EM-Rentner, weil diese bei der deutlichen Verlängerung der Zurechnungszeiten und damit deutlich höheren EM-Renten ab dem 1.1.2019 nicht berücksichtigt wurden.

Bei Beginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent.

Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI).

Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet.

Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024.

Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro.

Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.

Hört sich richtig gut an 'doppelte Rentenerhöhung'. Tatsächlich ist es aber so, dass es lediglich ein minimale Ausgleich ist gegenüber den EM-Rentnern, die bereits seit 2019 von der seitdem gültigen deutlich erhöhten Zurechnungszeit Monat für Monat und Jahr für Jahr profitieren und im Falle einer 'allgemeinen' Rentenanpassung zum 01.07.2024 gemäß Beispiel darauf nochmals 4 % erhalten würden. Mit dem Beispiel einer Differenz von 2,25 EP sind dies für einen 2019er-Rentner allein für die Zeit 07/2023 bis 06/2024 monatlich 84,60 EUR mehr, für 12 Monate also 1.015,20 EUR. Da muss ein 'Bestandsrentner' noch recht lange leben und kann dies dennoch nicht wieder hereinwirtschaften. 'Doppelt' ist also eigentlich nur schön geredet, meinen Sie nicht auch?
HiergibtsKekseam 28.07.2023 | 11:32
Zitat von Doppelt? anzeigen
Wenn Sie so ein Experte bzw. so eine Expertin der deutschen Sprache und Semantik sind und sich aufgrund eines einzigen Wortes zu einer solch langen Abhandlung berufen fühlen, sollten Sie sich vielleicht mal beim ZDF für das "Literarische Quartett" bewerben :-) Wenn Sie kein Problem mit dem Leseverständnis haben, können Sie meinem vorigen Kommentar ohne Probleme entnehmen, dass mir bekannt ist, wofür diese einmalige Erhöhung der Entgeltpunkte vorgesehen ist. Deswegen sind zumindest Ihre Ausführungen eine Doppelung zu dem, was ich bereits geschrieben hatte. Gern geschehen, jederzeit wieder.
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