Ja.
Diese besondere Erhöhung gibt es nur für EM-Rentner, deren EM-Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, und alle jetzigen Altersrentner, die davor eine solche EM-Rente bezogen haben. Damit wird zumindest ein teilweiser Ausgleich geschaffen für diese EM-Rentner, weil diese bei der deutlichen Verlängerung der Zurechnungszeiten und damit deutlich höheren EM-Renten ab dem 1.1.2019 nicht berücksichtigt wurden.
Bei Beginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent.
Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI).
Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet.
Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024.
Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro.
Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.