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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente

von Leonie Krat27.01.2022 | 08:22
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Mir wurde volle Erwerbsminderungsrente bewilltigt. Bisher musste ich alle 3 Jahre zu einem Gutachter um dann eine befristete Rente zu erhalten. Dies ging 10 Jahre so. Ist diese volle Erwerbsminderungsrente jetzt sicher oder erfolgen hier auch Gutachter Prüfungen zwischen drin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leonie Krat,

die Rentenversicherung darf Erwerbsminderungsrenten nicht endlos befristen.

Nach einer Gesamtbefristungsdauer von 9 Jahren soll/kann idR davon ausgegangen werden, dass die gesundheitlichen Probleme nicht mehr gebessert werden können (vgl. auch § 102/2 SGB VI) (bei Arbeitsmarktrenten kann die Befristung länger dauern).

Vermutlich ist das der Grund, warum Ihre Rente zum jetzigen Befristungsende nicht nochmal wieder als befristet Rente bewilligt wurde.

Ansonsten stimme ich den Vorbeiträgen zu. Eine Überprüfung ist auch bei unbefristeten Erwerbsminderungsenten möglich und wird auch punktuell von den Rententräger veranlasst.

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6 Antworten

Siehe hieram 27.01.2022 | 08:32
Auch eine unbefristete EM-Rente kann jederzeit überprüft werden. Anders als bei einer befristeten Rente gibt es da aber keine festgelegten Termine (Auslauf der Bewilligungsfrist), sondern es geht wohl tatsächlich eher nach dem 'Zufallsprinzip'. Oft hat eine Überprüfung dann aber nur noch etwas damit zu tun, ob sich nach jahrelangem Nichtarbeiten vielleicht doch eine Nebentätigkeit ergeben hat, die der DRV noch nicht bekannt war bzw. die es immer noch nicht gibt, aber was dann eben auch mal nachgefragt wird. Wenn aber Ihr Gesundheitszustand sich nicht verbessert, müssten Sie also vor einer Überprüfung (ggfs. doch noch ein Gutachten) nun nicht täglich 'zittern'. Ihnen eine unbefristete EM-Rente wieder zu entziehen hat wesentlich höhere Hürden, als eine Weiterbewilligung (wie bisher) ggfs. abzulehnen. Also ist eine 'unbefristete' EM-Rente 'relativ sicher'.
Siehe hieram 27.01.2022 | 09:53
Zitat von Siri anzeigenausblenden
Also ist eine 'unbefristete' EM-Rente 'relativ sicher'.
Nein, ist sie nicht. Überprüfungen können zu jeder Zeit erfolgen, plötzlich hat man einen Brief im Briefkasten. Dabei kann dann einiges herumkommen. Optimum die Rente wird weiter gewährt, aber es können auch wieder Begutachtung oder Reha angezeigt sein. Im schlechten Fall sieht die RV eine Verbesserung(auch wenn es vielleicht gar nicht so ist) und im schlechtesten Fall ist die Rente futsch, weil argumentiert wird, dass die seinerzeitige Gewährung sei falsch gewesen. Die Pferde vor der Apotheke...
Deshalb hatte ich ja im ersten Satz geschrieben 'kann jederzeit überprüft werden'. Und ja, es gibt immer die Pferde vor der Apotheke... aber eine bereits dann seit zehn Jahren laufende EM-Rente dann plötzlich wegen einer 'falschen seinerzeitigen Gewährung' zu entziehen, bedarf der 'höheren Hürden', auf die ich hinwies. 'Relativ' bedeutet laut Duden 1.a) nur in bestimmten Grenzen, unter bestimmten Gesichtspunkten, von einem bestimmten Standpunkt aus zutreffend und daher in seiner Gültigkeit, in seinem Wert o. Ä. eingeschränkt b) gemessen an den Umständen, an dem, was üblicherweise zu erwarten ist; vergleichsweise, ziemlich; verhältnismäßig Und deshalb schrieb ich 'ist relativ sicher'. Ich schrieb NICHT 'ist sicher'
Anneam 27.01.2022 | 11:49
Hallo, Ich bekomme seid 10 Jahren EWR und wurde noch nie überprüft. Ich hatte auch einen angemeldeten Minijob. Lieben Gruss von Anne
Na und?am 27.01.2022 | 12:34
Mir wurde volle Erwerbsminderungsrente bewilltigt. Bisher musste ich alle 3 Jahre zu einem Gutachter um dann eine befristete Rente zu erhalten. Dies ging 10 Jahre so. Ist diese volle Erwerbsminderungsrente jetzt sicher oder erfolgen hier auch Gutachter Prüfungen zwischen drin?
Hallo, Ich bekomme seid 10 Jahren EWR und wurde noch nie überprüft. Ich hatte auch einen angemeldeten Minijob. Lieben Gruss von Anne
Toll für Sie, muss aber nicht bei jedem so laufen!
Peter T.am 27.01.2022 | 16:22
Nach 10 Jahren kann auch ein unter falschen Tatsachen "erschlichener" Bescheid nicht mehr geändert werden. Also muss die RV nachweisen, dass die EM nicht mehr vorliegt und zwar im vollen Umfang...
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