Hallo Leonie Krat,
die Rentenversicherung darf Erwerbsminderungsrenten nicht endlos befristen.
Nach einer Gesamtbefristungsdauer von 9 Jahren soll/kann idR davon ausgegangen werden, dass die gesundheitlichen Probleme nicht mehr gebessert werden können (vgl. auch § 102/2 SGB VI) (bei Arbeitsmarktrenten kann die Befristung länger dauern).
Vermutlich ist das der Grund, warum Ihre Rente zum jetzigen Befristungsende nicht nochmal wieder als befristet Rente bewilligt wurde.
Ansonsten stimme ich den Vorbeiträgen zu. Eine Überprüfung ist auch bei unbefristeten Erwerbsminderungsenten möglich und wird auch punktuell von den Rententräger veranlasst.