Hallo,
leider reichen Ihre Angaben nicht für eine umfassende Antwort aus.
Ich möchte daher nur ergänzend darauf hinweisen, dass für einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente maßgebend ist, ob Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – also irgendeine Tätigkeit – noch mehr als 6 Stunden arbeiten können. Ihre bisherige Tätigkeit ist für diese Prüfung nicht ausschlaggebend.
Sollten Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können - die Rentenversicherung aber der Meinung sein, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch erwerbstätig sein können, sollten Sie das Gespräch mit einem Reha-Fachberater wegen unterstützenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben suchen.
Sollten Sie mit der Entscheidung über Ihren Antrag nicht einverstanden sein, steht es Ihnen natürlich frei hiergegen Widerspruch einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung