Hallo Tita79,
falls Ihr Mann eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält und er eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, besteht ab diesem Zeitpunkt nur noch Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen ist.
Auch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen kann Ihr Mann eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, wenn er sich dazu in der Lage fühlt. Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, inwiefern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung noch erfüllt sind. Dies ist eine individuelle Entscheidung.
Eine etwaige Beschäftigungsaufnahme ist dem Rentenversicherungsträger in jedem Fall mitzuteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Tita79,
beträgt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden täglich, besteht Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen. Beträgt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden täglich, liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Ist einer dem Leistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden, kann eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden.
Ob die Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihres Mannes nun aus medizinischen Gründen oder aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt wird, können Sie dem Rentenbescheid entnehmen.
Wie bereits dargelegt, sollten Sie mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen. Nur dort kann eine Entscheidung über den weiteren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente getroffen werden. Es ist immer eine individuelle Entscheidung und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Will der AG Ihren Mann als "Vollrentner" gar nicht mehr beschäftigen?
Eigentlich ist Ihr Mann jetzt in einer ganz guten Situation. Er kann, wenn der AG mitspielt, auch neben der vollen Rente stundenweise wieder arbeiten, das erzielte Gehalt wird (wenn es denn jährlich über 6300 Euro liegt) auf die Rente angerechnet. Sollte es mit dem Arbeiten doch nicht so gut klappen, hat er immer noch die volle Rente. Ein Beschäftigungs"verbot" für EM-Rentner gibt es nicht.
Hallo Tita79,
die DRV kommuniziert eigentlich nicht mit einem Arbeitgeber ohne Ihr Wissen (darf sie auch nicht). Sie muss also alles, was der Arbeitgeber ausfüllen soll, über Sie schicken. Außer, Sie (Ihr Mann) haben eine Schweigepflichtentbindung speziell für den Arbeitgeber unterschrieben.
Ob es sich um eine 'Arbeitsmarktrente' handelt, können Sie im Rentenbescheid erkennen. Da würde dann in etwa stehen 'Sie erhalten die volle EM-Rente nicht nur aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen sondern auch aufgrund der Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes'.
Bezüglich der 'Verweigerung' des Arbeitgebers können Sie sich aufgrund seines GDB 50 auch noch bei Ihrem zuständigen Amt für Integration über seine besonderen Rechte informieren.
https://www.integrationsaemter.de/
Und wegen der 'Reduzierung auf halbe EM-Rente' müssten Sie sich dann mit der zuständigen DRV in Verbindung setzen. Nur die kann darüber entscheiden, ob bereits die zeitliche Überschreitung zu einer halben EM-Rente führt, der Hinzuverdienst allein ausreicht oder ob gar dann auch die halbe EM-Rente 'wackelt', was allerdings nicht hilfreich wäre.
Wenn es sich um einen großen Konzern handelt, sollten Sie sich auch nochmal mit dem dann wohl geltenden Tarifvertrag auseinandersetzen. Auch hier können Hinweise stehen, unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung bei Erwerbsminderung möglich ist. Dies wäre dann aber eher auch 'Arbeitsrecht' und evtl. hierfür ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.
Viel Erfolg und alles Gute!
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