Hallo Tita79,
falls Ihr Mann eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält und er eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, besteht ab diesem Zeitpunkt nur noch Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen ist.
Auch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen kann Ihr Mann eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, wenn er sich dazu in der Lage fühlt. Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, inwiefern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung noch erfüllt sind. Dies ist eine individuelle Entscheidung.
Eine etwaige Beschäftigungsaufnahme ist dem Rentenversicherungsträger in jedem Fall mitzuteilen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung