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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente - ändern in teilweise Erwerbsminderungsrente?

von Tita7926.07.2021 | 16:41
1843 Ansichten
9 Antworten
Sehr geehrte Forianer, sehr geehrte ExpertInnen, mein Mann ist 2018 erkrankt und seitdem arbeitsunfähig. Es geht ihm ganz langsam, Stück für Stück besser, sodass er seine Erwerbstätigkeit gerne wieder aufnehmen möchte. Ebenso war er Anfang dieses Jahres auf einer Reha der DRV, dort wurde festgestellt, dass er 3-6 Stunden arbeitsfähig ist. Er hat daraufhin einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und möchte nun endlich wieder aktiv am Erwerbsleben teilnehmen - reduziert und auf seine Bedürfnisse angepasst, was beim Arbeitgeber noch für ein Paar "Anpassungsschwierigkeiten" sorgt. By the way, er ist Mitte/Ende 30, Ingenieur und sehr daran interessiert, sein und unser Leben langsam wieder in normale Bahnen zu führen. Zu unserer Verwunderung (und unserem Entsetzen) wurde statt der teilweisen nun eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, begrenzt auf 3 Jahre insgesamt - nun sagt sein Arbeitgeber, dass er ihn unter diesen Bedingungen "als Rentner" nicht beschäftigen kann. Wir glauben nicht, dass er in 2 Jahren, wenn die EMR ausläuft/neu beantragt wird, bessere Chancen hat, im Job wieder einzusteigen, als jetzt. Unser Wunsch wäre also, dass aus der vollen eine teilweise Erwerbsminderungsrente würde und mein Mann so - in Teilzeit und mit reduziertem Tätigkeitsumfeld - wieder langsam starten kann zu arbeiten. Mit der Aussicht, eventuell nach stetiger Besserung in einigen Jahren auch wieder voll zu arbeiten und dann der DRV "nicht mehr auf der Tasche zu liegen". Wir haben aber Sorge, dass das nicht funktioniert, sind zumindest auf die teilweise EMR finanziell angewiesen und haben Angst, dass die DRV die EMR komplett streicht. Daher möchte ich anonym folgende Fragen stellen: - Ist es seitens der DRV möglich, die volle EMR zurückzunehmen und in eine teilweise EMR zu überführen, so, wie es auch das Ärzteteam auf der REHA empfohlen hat? - Wird dann alles nochmal von vorne geprüft? - Ist es möglich, dass er am Ende statt der vollen EMR mit gar keiner Rente da steht? Die Alternative, auf die "Wiedereingliederung" (da er ausgesteuert ist, fände diese nach Absprache mit dem Arbeitgeber in eigener Verantwortung statt) und den Arbeitsplatz zu verzichten vor dem Hintergrund der vollen Erwerbsminderungsrente scheint uns mehr als ungünstig :( Herzlichen Dank und viele Grüße Tita79

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.07.2021 | 17:09

Hallo Tita79,

falls Ihr Mann eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält und er eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt, besteht ab diesem Zeitpunkt nur noch Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, da der Arbeitsmarkt nicht mehr verschlossen ist.

Auch bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen kann Ihr Mann eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, wenn er sich dazu in der Lage fühlt. Der Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, inwiefern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung noch erfüllt sind. Dies ist eine individuelle Entscheidung.

Eine etwaige Beschäftigungsaufnahme ist dem Rentenversicherungsträger in jedem Fall mitzuteilen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 27.07.2021 | 14:26

Hallo Tita79,

beträgt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter 3 Stunden täglich, besteht Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen. Beträgt das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 3 bis unter 6 Stunden täglich, liegt teilweise Erwerbsminderung vor. Ist einer dem Leistungsvermögen entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden, kann eine arbeitsmarktbedingte Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt werden.

Ob die Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihres Mannes nun aus medizinischen Gründen oder aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt wird, können Sie dem Rentenbescheid entnehmen.

Wie bereits dargelegt, sollten Sie mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen. Nur dort kann eine Entscheidung über den weiteren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente getroffen werden. Es ist immer eine individuelle Entscheidung und hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Feliam 26.07.2021 | 16:59
Will der AG Ihren Mann als "Vollrentner" gar nicht mehr beschäftigen? Eigentlich ist Ihr Mann jetzt in einer ganz guten Situation. Er kann, wenn der AG mitspielt, auch neben der vollen Rente stundenweise wieder arbeiten, das erzielte Gehalt wird (wenn es denn jährlich über 6300 Euro liegt) auf die Rente angerechnet. Sollte es mit dem Arbeiten doch nicht so gut klappen, hat er immer noch die volle Rente. Ein Beschäftigungs"verbot" für EM-Rentner gibt es nicht.
Siehe hieram 26.07.2021 | 17:09
Feli schrieb

Will der AG Ihren Mann als "Vollrentner" gar nicht mehr beschäftigen?

Eigentlich ist Ihr Mann jetzt in einer ganz guten Situation. Er kann, wenn der AG mitspielt, auch neben der vollen Rente stundenweise wieder arbeiten, das erzielte Gehalt wird (wenn es denn jährlich über 6300 Euro liegt) auf die Rente angerechnet. Sollte es mit dem Arbeiten doch nicht so gut klappen, hat er immer noch die volle Rente. Ein Beschäftigungs"verbot" für EM-Rentner gibt es nicht.

ergänzend: auch die DRV würde Wiedereingliederungsmaßnahmen oder auch notwendige Maßnahmen zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu einem 'leidensgerechten' unterstützen, insbesondere dann, wenn dies dazu führt, dass Ihr Mann seinen Arbeitsplatz langfristig behalten kann. Der Arbeitgeber ist also nicht 'auf sich gestellt'. Weitere Informationen -auch für den Arbeitgeber- hierzu finden Sie in dieser Broschüre: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Peter T. am 26.07.2021 | 19:12
Er kann innerhalb der 4 Wochen dem Bescheid widersprechen. Wobei aber der Ausgang offen ist. Hat Ihr Mann eine Schwerbehinderung? Dann kann er eine stundenweise Arbeitsaufnahme bei seinem AG rechtlich durchsetzten. Denn die EM bedeutet bloß, er kann nicht mehr wie 3 oder mehr Stunden täglich arbeiten...
Tita79am 27.07.2021 | 14:04
Vielen Dank für die Antworten! Ich versuche mal, zu sortieren: Ja, mein Mann hat einen Grad der Schwerbehinderung (50) im Rahmen der Erkrankung. Der Arbeitgeber ist ein großer deutscher Konzern und stellt sich momentan - mit der vollen Erwerbsminderungsrente und den Einschränkungen meines Mannes - quer. Das hat er auch vor der Bewilligung der vollen EMR schon, nur mein Mann hat nicht locker gelassen. Sein Chef hat ihm nun mündlich eine Tätigkeit angeboten, die nicht so ganz auf die Einschränkungen meines Mannes eingeht (daher auch die Angst, dass es vielleicht nicht klappt). Laut Aussage Arbeitgeber muss die volle EMR in eine teilweise EMR umgewandelt werden. Mein Mann muss mindestens 16 Stunde pro Woche arbeiten laut dem Arbeitgeber, darunter kann keine Beschäftigung stattfinden. Mein Mann hat einen Festvertrag dort. Dass sein Gehalt dann auf die Rente angerechnet würde, wäre für uns klar und ja auch nur gerecht, das ist nicht der springende Punkt. Es geht uns eher darum, inwieweit die DRV aus der vollen eine teilweise EMR "zaubern" kann, um den Arbeitgeber zufrieden zu stellen und so den Weg zurück in die Erwerbstätigkeit zu öffnen. Ob die EMR aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes von einer teilweisen in eine volle EMR umgewandelt wurde, wissen wir nicht. Wurde da mit dem Arbeitgeber kommuniziert? Konnte so der Arbeitgeber mitteilen, dass kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht? Herzlichen Dank! Viele Grüße Tita79
Siehe hieram 27.07.2021 | 14:24
Hallo Tita79, die DRV kommuniziert eigentlich nicht mit einem Arbeitgeber ohne Ihr Wissen (darf sie auch nicht). Sie muss also alles, was der Arbeitgeber ausfüllen soll, über Sie schicken. Außer, Sie (Ihr Mann) haben eine Schweigepflichtentbindung speziell für den Arbeitgeber unterschrieben. Ob es sich um eine 'Arbeitsmarktrente' handelt, können Sie im Rentenbescheid erkennen. Da würde dann in etwa stehen 'Sie erhalten die volle EM-Rente nicht nur aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen sondern auch aufgrund der Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes'. Bezüglich der 'Verweigerung' des Arbeitgebers können Sie sich aufgrund seines GDB 50 auch noch bei Ihrem zuständigen Amt für Integration über seine besonderen Rechte informieren. https://www.integrationsaemter.de/… Und wegen der 'Reduzierung auf halbe EM-Rente' müssten Sie sich dann mit der zuständigen DRV in Verbindung setzen. Nur die kann darüber entscheiden, ob bereits die zeitliche Überschreitung zu einer halben EM-Rente führt, der Hinzuverdienst allein ausreicht oder ob gar dann auch die halbe EM-Rente 'wackelt', was allerdings nicht hilfreich wäre. Wenn es sich um einen großen Konzern handelt, sollten Sie sich auch nochmal mit dem dann wohl geltenden Tarifvertrag auseinandersetzen. Auch hier können Hinweise stehen, unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung bei Erwerbsminderung möglich ist. Dies wäre dann aber eher auch 'Arbeitsrecht' und evtl. hierfür ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner. Viel Erfolg und alles Gute!
EU-Rentneram 27.07.2021 | 17:15
Siehe hier schrieb

Hallo Tita79,

die DRV kommuniziert eigentlich nicht mit einem Arbeitgeber ohne Ihr Wissen (darf sie auch nicht). Sie muss also alles, was der Arbeitgeber ausfüllen soll, über Sie schicken. Außer, Sie (Ihr Mann) haben eine Schweigepflichtentbindung speziell für den Arbeitgeber unterschrieben.

Ob es sich um eine 'Arbeitsmarktrente' handelt, können Sie im Rentenbescheid erkennen. Da würde dann in etwa stehen 'Sie erhalten die volle EM-Rente nicht nur aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen sondern auch aufgrund der Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes'.

Bezüglich der 'Verweigerung' des Arbeitgebers können Sie sich aufgrund seines GDB 50 auch noch bei Ihrem zuständigen Amt für Integration über seine besonderen Rechte informieren.

https://www.integrationsaemter.de/

Und wegen der 'Reduzierung auf halbe EM-Rente' müssten Sie sich dann mit der zuständigen DRV in Verbindung setzen. Nur die kann darüber entscheiden, ob bereits die zeitliche Überschreitung zu einer halben EM-Rente führt, der Hinzuverdienst allein ausreicht oder ob gar dann auch die halbe EM-Rente 'wackelt', was allerdings nicht hilfreich wäre.

Wenn es sich um einen großen Konzern handelt, sollten Sie sich auch nochmal mit dem dann wohl geltenden Tarifvertrag auseinandersetzen. Auch hier können Hinweise stehen, unter welchen Bedingungen eine Weiterbeschäftigung bei Erwerbsminderung möglich ist. Dies wäre dann aber eher auch 'Arbeitsrecht' und evtl. hierfür ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.

Viel Erfolg und alles Gute!

Bei Großkonzernen, insbesondere bei denen, wo auch noch ein Tarifvertrag greift, ist im Regelfall ein „Ruhen des Arbeitsverhältnisses“ bei befristeter, voller EU-Rente vorgesehen. Meist steht sogar vereinbart, dass dies innerhalb einer Frist von X Wochen beim Arbeitgeber unter Bekanntgabe der Rentenbewilligung beim Arbeitnehmer schriftlich zu beantragen ist. Ansonsten geben auch die Anstellungsbedingungen, die dem individuellen Arbeitsvertrag zu Grunde gelegt werden, Aufschluss darüber. Ein Mensch mit Schwerbehinderung hat gegenüber einem Menschen ohne Schwerbehinderung zwar gewisse Rechte mehr, insbesondere soweit es um die Einrichtung eines Teilzeitarbeitsplatzes geht. Ich kann mir als Arbeitnehmer jedoch nicht nach Belieben aussuchen, welches Recht nun für mich Anwendung finden soll, soweit dem ein gültiger Arbeitsvertrag zu Grunde liegt, der beispielsweise ein Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses bei befristeter, voller Erwerbsminderung vorsehen kann. Egal ob individualvertraglich, oder tarifvertraglich geregelt. Blick in den Tarifvertrag, Blick in den Arbeitsvertrag. Wenn dort etwas geregelt ist und der Arbeitgeber glaubhaft darlegen kann, dass eine Beschäftigung eines Arbeitnehmers unterhalb von 16 Stunden für ihn nicht zumutbar ist, sieht es wohl schlecht aus. Dann hilft es ggf. den Betriebsrat, bzw. die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen, bevor man die schweren Geschütze (Anwalt für Arbeitsrecht/Sozialrecht) auffährt. Liebe Grüße vom EU-Rentner
Peter T.am 27.07.2021 | 17:51
Der AG wird natürlich fast immer "Gründe" finden, warum es nicht möglich ist, Da ihr Mann eine Schwerbehinderung hat, hat er Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professio… Hier wird soweit alles ganz gut erklärt. Der Rentenbescheid gilt auch als "Beweis", dem Arbeitgeber gegenüber, dass die Reduzierung Attestiert ist. Ich habe das damals auch durchgezogen, nachdem mein AG mich nicht mehr wollte. Sie brauchen nicht einmal die Zustimmung von ihm (steht alles im Text). Er meinte gleich, ich sein nicht arbeitsfähig, auch nicht 2 Stunden am Tag, nach seiner Ansicht. Dies kann er rechtlich nur mit einem BEM Verfahren feststellen, falls dies noch offen ist. Daher würde ich es auf diesem Wege versuchen, ehe Sie die Rente kürzen oder verlieren und dann doch merken, es geht nicht. Glauben Sie mir, es ist es nicht wert, wegen dem Geld seine Gesundheit noch merh zu ruinieren und dann auch noch in der psychischen Krise zu stecken, weil man es eigentlich nicht schafft aber durchhält, weil man ja dann nicht mehr zurück kann. Besprechen Sie es mit dem Personalrat oder nehmen Sie einen Anwalt, setzten Sie die Teilzeit (unter 3 Stunden täglich) nach belieben durch und sie werden schnell merken, wie anstrengend auch das sein wird. Viel Erfolg.
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