Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente als Dauerrente - Was ist jetzt zu tun?

von Erik10.11.2021 | 14:51
1929 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine volle Erwerbsminderungsrente wird künftig als Dauerrente bis zum Erreichen der Regelaltersrente weitergezahlt werden, zusätzlich beziehe ich eine Betriebsrente der VBL. Ich bin schwerbehindert (Asperger-Syndrom, GdB 50). Erstmal ist das natürlich positiv und entlastet mich, da jetzt bezgl. meiner Zukunft keine finanzielle Unsicherheit mehr besteht. Allerdings bin von dieser Entwicklung auch etwas "überrollt" worden und stehe gerade vor einigen Fragen, die mir bisher niemand beantworten konnte. Mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) verlangt eine Aufhebung des ruhenden, unbefristeten Arbeitsverhältnisses (50%-Stelle), wobei ich den formlosen Antrag hierfür selbst stellen musste. Jetzt meine Fragen: Stimmt es, dass das Integrationsamt in diesem Fall keine Zustimmung zur Aufhebung des Arbeitsvertrages geben muss? Macht es einen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis aufgehoben oder gekündigt wird? Muss ich die Deutsche Rentenversicherung und die VBL über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren und kann das irgendwelche Auswirkungen haben? Falls Ihnen einige Fragen seltsam erscheinen mögen, bitte ich um Nachsicht, mein Verständnis vieler Dinge ist etwas anders als bei anderen Menschen. Schon vorab vielen Dank für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen Erik

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2021 | 15:40

Hallo Erik,

hinsichtlich Ihrer Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis können wir im Rahmen dieses Forums keine Antwort geben, da es sich hierbei um Fragen zum Arbeitsrecht handelt.

Ihre Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten gegebenüber dem Rentenversicherungsträger ergeben sich aus dem Rentenbescheid. Insbesondere wenn sich durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich eines etwaigen Hinzuverdienstes Auswirkungen auf die Rente ergeben können, ist der Rentenversicherungsträger zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, dies mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger direkt zu klären, da hier immer nur allgemeine Informationen gegeben werden können und die individuellen Umständes Ihres Falles hier nicht bekannt sind.

Inwiefern Sie die VBL informieren müssen, sollten Sie mit der VBL klären; hierzu können wir keine Auskunft geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Erikam 10.11.2021 | 16:38
Okay, ich werde dann versuchen diese Fragen dort entsprechend zu klären. Vielen Dank und viele Grüße Erik
Didiam 10.11.2021 | 18:07
Eine eventuelle Urlaubsabgeltung nicht vergessen!
W°lfgangam 10.11.2021 | 19:44
Hallo Erik, eigentlich endet das Arbeitsverhältnis automatisch, zitiert aus TVöD-V (Verwaltung): "(2) 1Das Arbeitsverhältnis endet ferner sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. 2Die/Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten. 3Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung. 4Liegt im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nach § 175 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes noch nicht vor, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Tages der Zustellung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamtes; jedoch auch hier frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung im Sinne von Satz 3. 5Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. 6 In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird; für den Beginn des Ruhens des Arbeitsverhältnisses gilt Satz 3 entsprechend" Offensichtlich ist das Integrationsamt bei ihnen zu beteiligen: -> Sprechen Sie zuerst Ihr Integrationsamt an. bzw. hinterfragen Sie den AG, warum das bei Ihnen nicht _automatisch_ _ohne_ Ihre Mitwirkung erfolgt´. "Macht es einen Unterschied, ob das Arbeitsverhältnis aufgehoben oder gekündigt wird?" Aus Sicht DRV: nein, Ende ist Ende. "Muss ich die Deutsche Rentenversicherung und die VBL über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informieren und kann das irgendwelche Auswirkungen haben?" Nein. Faktisch ist die Beschäftigung schon länger beendet und Hinzuverdienst lag nicht mehr vor. Die Abmeldungen werden sowieso vom AG an beide übermittelt. Gruß w.
Erikam 11.11.2021 | 21:05
Hallo Didi und W*lfgang, vielen Dank für die Tipps und zahlreichen Informationen! Viele Grüße Erik
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026