Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Erik,
hinsichtlich Ihrer Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis können wir im Rahmen dieses Forums keine Antwort geben, da es sich hierbei um Fragen zum Arbeitsrecht handelt.
Ihre Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten gegebenüber dem Rentenversicherungsträger ergeben sich aus dem Rentenbescheid. Insbesondere wenn sich durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich eines etwaigen Hinzuverdienstes Auswirkungen auf die Rente ergeben können, ist der Rentenversicherungsträger zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, dies mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger direkt zu klären, da hier immer nur allgemeine Informationen gegeben werden können und die individuellen Umständes Ihres Falles hier nicht bekannt sind.
Inwiefern Sie die VBL informieren müssen, sollten Sie mit der VBL klären; hierzu können wir keine Auskunft geben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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