Hallo, EMRmAw,
ergänzend zu den bereits getroffen Aussagen/Vorschlägen:
Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Ihr bisheriger Arbeitsplatz für Sie geeignet ist, um als Erwerbsminderungsrentner weiterhin dort entsprechend nach den nun vorliegenden Kriterien arbeiten zu können. Kann er Ihnen dies nach seiner Abwägung nicht anbieten, besteht ein arbeitsrechtliches Problem. Suchen Sie daher nochmals das Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob es nicht andere Alternativen gibt. Eine Umstellung auf einen Minijob-Arbeitsverhältnis wurde ja bereits, nach Ihren Angaben, von ihm abgelehnt.
Die für Sie geltenden Bestimmungen, stehen fest. Volle Erwerbsminderung bedeutet tgl. unter 3 Stunden arbeiten zu können.
Wenn Sie nun Vollzeit arbeiten gehen, stellt sich natürlich die Frage, ob Sie überhaupt Erwerbsgemindert sind. Die Rente kann deshalb auch ganz entzogen werden. Sollten Sie mehr als das erforderliche tgl. Maß dauerhaft arbeiten, haben Sie die Pflicht dies dem zuständigen Träger mitzuteilen. Was dann in 3 Mon. wäre, kann z.Z. nicht beantwortet werden.
Mein Arbeitgeber hat es schon abgelehnt auf Minijob Basis dort zu arbeiten. Die Stunden sind zu wenig. Wenn ich arbeiten will, dann mit dem vollem Risiko. Aber ich weiss nicht, ob er das auch ablehnen kann, solange man ein volle EMR bezieht. Ich könnte natürlich meine befristete EMR auslaufen lassen und es dann versuchen. Nur wenn es nicht klappt, weiss ich nicht, ob ich die EMR je wieder erhalten würde. Ich finde keinen, der das je schonmal so gemacht und versucht hätte.
Hallo,
falls eine Einigung mit dem Arbeitgeber des bestehend-ruhenden Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, dann wäre ggf. eine ganz andere Option, den eigenen Arbeitswillen anders auszuleben. Also sich initiativ bei anderen Arbeitgebern zu bewerben, die möglicherweise mehr Verständnis für die Situation haben (bzw. es vielleicht sogar gut finden, dass jemand motiviert ist auch wenn er spezielle Bedingungen wie versuchsweise dosierte Stundeneinsätze braucht). Solche Arbeitgeber gibt es nicht wie Sand am Meer, aber es gibt eben auch solche, die so weit denken können, dass sie wissen "wenn ich jemanden der motiviert ist in seiner labilen Situation eine Chance gebe und es dann sogar auf Dauer klappt, dann habe ich langfristig jemanden, der dankbar für die Chance ist und dem Unternehmen ernsthaft loyal verbunden bleibt.
Noch andere Option wäre es, die Erwerbsminderungsrente als Basis zu nehmen, um sich auf geringfügiger Ebene als (je nach Fachrichtung gewerblicher oder freiberuflicher) Kleinunternehmer selbständig zu machen und Arbeitsleistungen als Honorarkraft anzubieten. Dies wird vermutlich anfangs schleppend laufen bis ein Kreis von ggf. wechselnden Auftraggebern aufgebaut ist. Langfristig spricht es sich aber herum, wenn jemand motiviert ist und gerne gute Arbeit leistet. Es bietet aber auch die Möglichkeit, sich und die eigene Leistungsfähigkeit auszuprobieren und flexibel zu "dosieren". Mit der Zeit wächst dann die Selbsteinschätzung, was geht und was nicht und die Erwerbsminderungsrente kann dann wie oben bereits beschrieben entsprechend des HInzuverdienstes heruntergefahren werden, aber bei nachlassender Leistungsfähigkeit wieder hochgefahren werden.
(Habe selber ähnlich mit teilweiser Erwerbsminderungsrente viele Jahre gewerblich kleinunternehmerisch gearbeitet, bis das dann inzwischen durch zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen leider kaum mehr möglich ist).
Viel Erfolg und Kreativität beim Finden von passenden Lösungen !
Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.
Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.
Ich bin schwerbehindert, das könnte ich sicherlich beim Arbeitgeber durchsetzen. Allerdings macht einem da wieder die DRV einen Strich durch die Rechnung. Man kann sich nämlich nicht aussuchen, ob man TEMR oder volle EMR bezieht.Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.
Letztendlich kann das Ihr AG sehr wohl, denn zunächst ist ja mal schwarz auf weiß festgestellt, dass Sie derzeit voll erwerbsgemindert sind, also nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.
Warum sollte er Ihnen dann einen Job anbieten, den Sie nicht machen können?
Er ist schließlich der Chef, der im Endeffekt die Verantwortung trägt (und letztlich Ärger bekommen kann wenn er bewusst Arbeitnehmer arbeiten lässt, die das nicht können).
So gesehen ist die Haltung der Firma nicht verwunderlich - was im Zweifelk ein Arbeitsgericht dazu sagen würde, ist nicht Gegenstand dieses Forums.
Da haben sie schon Recht. Der Chef muss sich schön absichern, damit er selbst nicht in Schwierigkeiten kommt. Es ist egal, was das Arbeitsgericht theoretisch dazu sagen würde, würde man auf diesem Wege sowas durchsetzen, hätte man im Unternehmen keine und vorallem keine lange Freude mehr. Es gibt wohl echt nur den harten Ausstieg aus der EMR. Nach jahrelanger EMR und Befristungsende gleich 6+ Stunden arbeiten gehen in einem Beruf, den man schon zur Hälfte verlernt hat. Da muss der Arbeitgeber schon sozial sein, wenn er das mitmacht. Das System ist eigentlich gar nicht dafür ausgelegt, dass die Leute freiwillig aus der EMR wieder austreten.Hallo, Ich beziehe die volle EMR habe aber den Wunsch zu arbeiten. Folgende Fragen: Mein Arbeitsplatz ist ruhend. Kann mein Arbeitgeber aufgrund der vollen EMR meinen Arbeitswunsch ausschlagen ?Letztendlich kann das Ihr AG sehr wohl, denn zunächst ist ja mal schwarz auf weiß festgestellt, dass Sie derzeit voll erwerbsgemindert sind, also nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Warum sollte er Ihnen dann einen Job anbieten, den Sie nicht machen können? Er ist schließlich der Chef, der im Endeffekt die Verantwortung trägt (und letztlich Ärger bekommen kann wenn er bewusst Arbeitnehmer arbeiten lässt, die das nicht können). So gesehen ist die Haltung der Firma nicht verwunderlich - was im Zweifelk ein Arbeitsgericht dazu sagen würde, ist nicht Gegenstand dieses Forums.
Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.[/quote] Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein. [/quote]
Ich bin schwerbehindert, das könnte ich sicherlich beim Arbeitgeber durchsetzen.
Allerdings macht einem da wieder die DRV einen Strich durch die Rechnung. Man kann sich nämlich nicht aussuchen, ob man TEMR oder volle EMR bezieht.
Das ist so, aber aber dennoch im Bereich des möglichen. In Ihrer vollen Rente steckt ja quasi eine halbe mit drin. Bei entsprechender Stundenzahl könnte die RV durchaus zu diesem Schluss gelangen. Hundertprozentige Sicherheit gibt es leider für alle Arten der EM-Rente nicht. Leider gilt erst der Versuch, dann die Entscheidung.Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.Ich bin schwerbehindert, das könnte ich sicherlich beim Arbeitgeber durchsetzen. Allerdings macht einem da wieder die DRV einen Strich durch die Rechnung. Man kann sich nämlich nicht aussuchen, ob man TEMR oder volle EMR bezieht.
Gerne nimmt ein der Chef nicht zurück, da sucht und findet er gerne einen Grund.
Aber: Sie haben eine Schwerbehinderung, daher haben Sie gute Chancen, auch den Minijob durchzusetzen
Denn der AG muss Ihnen Teilzeit anbieten, wenn die Art der Behinderung dies nur zulässt. Der Renten Bescheid ist so ein Nachweis für Sie und Sie können von heute auf morgen von ihm verlangen, dass er Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens weiter beschäftigt. Das müssen Sie keine Fristen einhalten und er kann nur unter sehr strengen Bedingungen ablehnen.
Zusätzlich haben Sie noch später die Möglichkeit, Aufgrund des Teilzeit und Befrsitungsgesetzes, weiter zu reduzieren, wenn Sie auch die vereinbarte Zeit nicht schaffen, dann aber mit 3 Monaten Vorlauf Zeit, wie jeder andere AN.
Ich habe es auch so durchgesetzt, obwohl der AG erst 10 Gründe dagegen fand.
Übrigens, wenn er kommt, er hält Sie als nicht belastbar, muss er ein BEM durchführen, um zu "beweisen", dass sie das nicht schaffen.
Machen Sie sich auch keine Sorgen, ob er das gut findet oder nicht. Denn auch später, wenn die Rente weg fällt, wird er Sie nicht gern zurück haben wollen. Da müssen Sie nur an auch denken, so wie es der AG auch tut.
Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil. Und falls Sie die Rente unbefristet bekommen, fällt auch der Arbeitsplatz nicht weg, da Sie innerhalb der Arbeitszeiten (unter 3 Stunden täglich) arbeiten.
Auch dazu gibt es ein BAG Urteil.
Viel Erfolg.
Hallo EMRentnerMitArbeitswunsch,
hmm ...gibt es keine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb /im Rathaus Landkreis/kreisfreie Stadt?
zudem:
https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsamt
Gruß
w.
Das ist sicherlich ein Eindruck, den viele haben.
Aber darauf ankommen lassen, wird es der AG nicht.
Auch hier ist es wie bei allen Dingen, wer sich nicht wehrt, der wird auch nicht gewinnen.
Das gilt auch bei GdB, EMR oder Pflegegrad, wer sich da nicht zur Wehr mit Widerspruch und Klage setzt, um seine Interessen durchzusetzen, der kann auch nicht gewinnen und es wird auch das Amt die Taktik nicht ändern, denn man spart viel Geld, wenn man erst mal ablehnt und keiner etwas dagegen tut.
Ich habe es ohne das Integrationsamt gemacht, habe die Gerichtsurteile zitiert, und jeden seiner Ablehnungsgründe widerlegt.
2 Wochen später, war die Zusage in der Post.
Hallo Wolfgang,
es gibt eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb. Nach langer Krankheit habe ich mich vor der EMR auch mal wiedereingliedern lassen. Ich war von der SBV und der Dame vom Integrationsamt nicht so überzeugt, die hatten keine wirkliche Macht, sondern haben höchstens die Gespräche zwischen AG und AN moderiert. Da wird meiner Meinung rund um das Schwerbehindertenrecht viel heisse Luft um wenig gemacht. Der viel besungene Kündigungsschutz ist nichts wert, wenn der Arbeitgeber nicht vollblöd ist und direkt die Behinderung als Kündigungsgrund nennt. Die Integrationsämter Stimmen der Kündigung dann immer zu. Weiss gar nicht, warum da in der öffentlichen Meinung so ein Aufhebens darum gemacht wird. Politisches Blendwerk.
Der "verbesserte" Kündigungsschutz besteht tatsächlich nur aus der Hinzuziehung des Integrationsamtes. Wenn allerdings keine Arbeit da ist, nützt das nichts. Die Schwerbehinderung bringt vielleicht ein paar Extrapunkte im Sozialplan, dass war es dann aber auch schon. Ansonsten gibt es noch folgende Vorteile:etwas eher in Rente, 5 Tage Zusatzurlaub, weniger Steuern, ermäßigten Eintritt bei verschiedenen Veranstaltungen. Hab ich noch was vergessen?
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