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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente - Arbeiten - Nochmal volle Erwerbsminderungsrente

von EMRentnerMitArbeitswunsch08.11.2021 | 09:24
2478 Ansichten
31 Antworten
Hallo, Ich beziehe die volle EMR habe aber den Wunsch zu arbeiten. Folgende Fragen: Mein Arbeitsplatz ist ruhend. Kann mein Arbeitgeber aufgrund der vollen EMR meinen Arbeitswunsch ausschlagen ? Sollte mein Arbeitsversuch nicht klappen und ich das nach 3 Monaten oder so feststellen, kann ich dann erneute eine EMR beantragen ? Welche Erfolgschancen hätte das ? Gab es das schon, dass jemand mit längerer Unterbrechung zweimal die volle EMR erhielt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2021 | 15:02

Hallo, EMRmAw,

ergänzend zu den bereits getroffen Aussagen/Vorschlägen:

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Ihr bisheriger Arbeitsplatz für Sie geeignet ist, um als Erwerbsminderungsrentner weiterhin dort entsprechend nach den nun vorliegenden Kriterien arbeiten zu können. Kann er Ihnen dies nach seiner Abwägung nicht anbieten, besteht ein arbeitsrechtliches Problem. Suchen Sie daher nochmals das Gespräch mit dem Arbeitgeber, ob es nicht andere Alternativen gibt. Eine Umstellung auf einen Minijob-Arbeitsverhältnis wurde ja bereits, nach Ihren Angaben, von ihm abgelehnt.

Die für Sie geltenden Bestimmungen, stehen fest. Volle Erwerbsminderung bedeutet tgl. unter 3 Stunden arbeiten zu können.

Wenn Sie nun Vollzeit arbeiten gehen, stellt sich natürlich die Frage, ob Sie überhaupt Erwerbsgemindert sind. Die Rente kann deshalb auch ganz entzogen werden. Sollten Sie mehr als das erforderliche tgl. Maß dauerhaft arbeiten, haben Sie die Pflicht dies dem zuständigen Träger mitzuteilen. Was dann in 3 Mon. wäre, kann z.Z. nicht beantwortet werden.

30 Antworten

Siehe hieram 08.11.2021 | 12:48
Hallo EMRentnerMitArbeitswunsch, ob es möglich ist, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber trotz des Bezuges der EM-Rente arbeiten können, betrifft Arbeitsrecht und kann deshalb von hier aus nicht beurteilt werden. Vielleicht also versuchen Sie dies erst einmal mit Ihrem Arbeitgeber zu klären. Und bestenfalls steigen Sie dann nicht gleich voll ein, sondern zunächst innerhalb der bei einer vollen EM-Rente erlaubten Arbeitszeiten (täglich unter drei Stunden/wöchentlich unter 15 Stunden / Hinzuverdienstgrenze 6.300,00 EUR/Jahr) und gucken erst einmal, ob es überhaupt funktioniert. So würde die EM-Rente neben der Beschäftigung weiter bezahlt werden. Sollte es klappen und Sie die Stunden dann nach und nach erweitern können, würde die EM-Rente gekürzt werden (siehe 'Hinzuverdienst' im Rentenbescheid). Sofern es sich um eine unbefristete EM-Rente handelt, kann dies dann bis zur Null-Zahlung der EM-Rente führen, ohne dass der eigentliche EM-Rentenanspruch entfällt. Dies aber kann auch hier im Forum nicht abschließend geklärt werden und Sie sollten sich hierzu von Ihrer zuständigen DRV beraten lassen. Aber erst einmal müssen Sie überhaupt die arbeitsrechtliche Seite klären. Viel Erfolg und alles Gute!
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 13:11
Mein Arbeitgeber hat es schon abgelehnt auf Minijob Basis dort zu arbeiten. Die Stunden sind zu wenig. Wenn ich arbeiten will, dann mit dem vollem Risiko. Aber ich weiss nicht, ob er das auch ablehnen kann, solange man ein volle EMR bezieht. Ich könnte natürlich meine befristete EMR auslaufen lassen und es dann versuchen. Nur wenn es nicht klappt, weiss ich nicht, ob ich die EMR je wieder erhalten würde. Ich finde keinen, der das je schonmal so gemacht und versucht hätte.
Siehe hieram 08.11.2021 | 13:24
EMRentnerMitArbeitswunsch schrieb

Mein Arbeitgeber hat es schon abgelehnt auf Minijob Basis dort zu arbeiten. Die Stunden sind zu wenig. Wenn ich arbeiten will, dann mit dem vollem Risiko. Aber ich weiss nicht, ob er das auch ablehnen kann, solange man ein volle EMR bezieht. Ich könnte natürlich meine befristete EMR auslaufen lassen und es dann versuchen. Nur wenn es nicht klappt, weiss ich nicht, ob ich die EMR je wieder erhalten würde. Ich finde keinen, der das je schonmal so gemacht und versucht hätte.

Ob er das komplett ablehnen kann betrifft 'Arbeitsrecht' Da auch die Rentenversicherung daran interessiert ist, dass Sie wieder ins Erwerbsleben integriert werden, sollten Sie sich von Ihrer zuständigen DRV nochmal beraten lassen. Denn bevor Sie 'eigenmächtig' einfach keinen Weiterbewilligungsantrag stellen - und damit riskieren, dann später nicht erneut die EM-Rente bewilligt zu bekommen - kommt evtl. auch eine LTA (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) z.B. in Form einer Wiedereingliederung in Betracht. Dies könnte auch für Ihren Arbeitgeber interessant sein. Vorab können Sie (und er) sich hier informieren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
andere-Optionam 08.11.2021 | 14:24
Hallo, falls eine Einigung mit dem Arbeitgeber des bestehend-ruhenden Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, dann wäre ggf. eine ganz andere Option, den eigenen Arbeitswillen anders auszuleben. Also sich initiativ bei anderen Arbeitgebern zu bewerben, die möglicherweise mehr Verständnis für die Situation haben (bzw. es vielleicht sogar gut finden, dass jemand motiviert ist auch wenn er spezielle Bedingungen wie versuchsweise dosierte Stundeneinsätze braucht). Solche Arbeitgeber gibt es nicht wie Sand am Meer, aber es gibt eben auch solche, die so weit denken können, dass sie wissen "wenn ich jemanden der motiviert ist in seiner labilen Situation eine Chance gebe und es dann sogar auf Dauer klappt, dann habe ich langfristig jemanden, der dankbar für die Chance ist und dem Unternehmen ernsthaft loyal verbunden bleibt. Noch andere Option wäre es, die Erwerbsminderungsrente als Basis zu nehmen, um sich auf geringfügiger Ebene als (je nach Fachrichtung gewerblicher oder freiberuflicher) Kleinunternehmer selbständig zu machen und Arbeitsleistungen als Honorarkraft anzubieten. Dies wird vermutlich anfangs schleppend laufen bis ein Kreis von ggf. wechselnden Auftraggebern aufgebaut ist. Langfristig spricht es sich aber herum, wenn jemand motiviert ist und gerne gute Arbeit leistet. Es bietet aber auch die Möglichkeit, sich und die eigene Leistungsfähigkeit auszuprobieren und flexibel zu "dosieren". Mit der Zeit wächst dann die Selbsteinschätzung, was geht und was nicht und die Erwerbsminderungsrente kann dann wie oben bereits beschrieben entsprechend des HInzuverdienstes heruntergefahren werden, aber bei nachlassender Leistungsfähigkeit wieder hochgefahren werden. (Habe selber ähnlich mit teilweiser Erwerbsminderungsrente viele Jahre gewerblich kleinunternehmerisch gearbeitet, bis das dann inzwischen durch zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen leider kaum mehr möglich ist). Viel Erfolg und Kreativität beim Finden von passenden Lösungen !
Siehe hieram 08.11.2021 | 14:38
andere-Option schrieb

Hallo,

falls eine Einigung mit dem Arbeitgeber des bestehend-ruhenden Arbeitsverhältnis nicht möglich ist, dann wäre ggf. eine ganz andere Option, den eigenen Arbeitswillen anders auszuleben. Also sich initiativ bei anderen Arbeitgebern zu bewerben, die möglicherweise mehr Verständnis für die Situation haben (bzw. es vielleicht sogar gut finden, dass jemand motiviert ist auch wenn er spezielle Bedingungen wie versuchsweise dosierte Stundeneinsätze braucht). Solche Arbeitgeber gibt es nicht wie Sand am Meer, aber es gibt eben auch solche, die so weit denken können, dass sie wissen "wenn ich jemanden der motiviert ist in seiner labilen Situation eine Chance gebe und es dann sogar auf Dauer klappt, dann habe ich langfristig jemanden, der dankbar für die Chance ist und dem Unternehmen ernsthaft loyal verbunden bleibt.

Noch andere Option wäre es, die Erwerbsminderungsrente als Basis zu nehmen, um sich auf geringfügiger Ebene als (je nach Fachrichtung gewerblicher oder freiberuflicher) Kleinunternehmer selbständig zu machen und Arbeitsleistungen als Honorarkraft anzubieten. Dies wird vermutlich anfangs schleppend laufen bis ein Kreis von ggf. wechselnden Auftraggebern aufgebaut ist. Langfristig spricht es sich aber herum, wenn jemand motiviert ist und gerne gute Arbeit leistet. Es bietet aber auch die Möglichkeit, sich und die eigene Leistungsfähigkeit auszuprobieren und flexibel zu "dosieren". Mit der Zeit wächst dann die Selbsteinschätzung, was geht und was nicht und die Erwerbsminderungsrente kann dann wie oben bereits beschrieben entsprechend des HInzuverdienstes heruntergefahren werden, aber bei nachlassender Leistungsfähigkeit wieder hochgefahren werden.

(Habe selber ähnlich mit teilweiser Erwerbsminderungsrente viele Jahre gewerblich kleinunternehmerisch gearbeitet, bis das dann inzwischen durch zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen leider kaum mehr möglich ist).

Viel Erfolg und Kreativität beim Finden von passenden Lösungen !

Ist auch eine gute Idee! Aber Vorsicht 'Arbeitsrecht': Hier muss also geguckt werden, was im 'ruhenden' Arbeitsvertrag zum Thema 'Nebenbeschäftigung' steht, sonst kann das 'nach hinten losgehen' und der noch bestehende Arbeitsplatz ist dann auch nach der EM-Rente (sofern die nicht verlängert wird) unerwünscht weg. Ansonsten evtl. Genehmigung vom Arbeitgeber als 'Zusatzvereinbarung' einholen.
Der Michelam 08.11.2021 | 15:02
"ruhend" ist auch so ein Begriff....gut man kann nicht künidgen....aber ...was bekommt nachher wenn überhaupt für einen Arbeitsplatz zurück...außerdem sollte die Rente verlängert werden....auch nur befristet...wartet der Arbeitgeber sicherlich auch nicht bis zum Sanktnimmerleinstag....gut im ÖD....mag das vielleicht funktioneren oder in einem größeren Unternehmen ...und wenn schon ein Minijob abgelehnt wird....weis mna eigentlich eh schon Bescheid was kommen wird....sorry deutliche und hart ....aber in der Realität wartet man nicht auf Arbeitnehmer ...die Jahrelang raus sind....
Der Michelam 08.11.2021 | 15:11
Nachtrag....wenn die Rente entzogen wird....weil Sie unter Beweis stellen Sie können wieder arbeiten geht die Rolle rückwärts wieder in Rente auch nicht so einfach.....oder arbeiten Sie auf Kosten Ihrer Gesundheit....die Krankheit ist also nicht nur mit einem Verweis auf einen anderen Beruf denkbar....würden Sie uberhaupt unbedenklich eine weiter Bewilligung der Rente erhalten...alles Dinge die gut überlegt gehören....lassen Sie sich am Besten von einem Sozialverband beraten...z.b. VdK....bevor Sie volles Risiko gehen und durch alle Stühle fallen....
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 15:47
Erstmal danke an alle für die Antworten Der Minijob lässt sich wirklich schwer machen. Nichtsdestotrotz nimmt kein Arbeitgeber einen gerne zurück, wenn man so lange raus ist, aber er ist dazu erstmal verpflichtet laut Arbeitsvertrag. Vielleicht ist das von siehe hier vorgeschlagene LTA Program was. Wie ich das verstanden bietet man da auch eine Probebeschäftigung an, die die Rentenversicherung bezahlt. Mir ist nur nicht klar, was passiert, wenn die LTA nicht funktioniert. Ich werde mal da anrufen und mich informieren. Schade dass die Rentenversicherung keine besseren Ausstiegsmöglichkeiten aus der ENR bietet. Käme ihnen ja auch zu Gute. Wer auf Nummer sicher gehen will muss solange es geht in der EMR bleiben.
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 17:35
Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.
Grobiam 08.11.2021 | 17:52
EMRentnerMitArbeitswunsch schrieb

Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.

Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 17:59
Grobi schrieb

Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.

Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.
Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.
Ich bin schwerbehindert, das könnte ich sicherlich beim Arbeitgeber durchsetzen. Allerdings macht einem da wieder die DRV einen Strich durch die Rechnung. Man kann sich nämlich nicht aussuchen, ob man TEMR oder volle EMR bezieht.
KSCam 08.11.2021 | 18:12
Letztendlich kann das Ihr AG sehr wohl, denn zunächst ist ja mal schwarz auf weiß festgestellt, dass Sie derzeit voll erwerbsgemindert sind, also nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Warum sollte er Ihnen dann einen Job anbieten, den Sie nicht machen können? Er ist schließlich der Chef, der im Endeffekt die Verantwortung trägt (und letztlich Ärger bekommen kann wenn er bewusst Arbeitnehmer arbeiten lässt, die das nicht können). So gesehen ist die Haltung der Firma nicht verwunderlich - was im Zweifelk ein Arbeitsgericht dazu sagen würde, ist nicht Gegenstand dieses Forums.
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 18:39
KSC schrieb

Letztendlich kann das Ihr AG sehr wohl, denn zunächst ist ja mal schwarz auf weiß festgestellt, dass Sie derzeit voll erwerbsgemindert sind, also nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Warum sollte er Ihnen dann einen Job anbieten, den Sie nicht machen können?

Er ist schließlich der Chef, der im Endeffekt die Verantwortung trägt (und letztlich Ärger bekommen kann wenn er bewusst Arbeitnehmer arbeiten lässt, die das nicht können).

So gesehen ist die Haltung der Firma nicht verwunderlich - was im Zweifelk ein Arbeitsgericht dazu sagen würde, ist nicht Gegenstand dieses Forums.

Hallo, Ich beziehe die volle EMR habe aber den Wunsch zu arbeiten. Folgende Fragen: Mein Arbeitsplatz ist ruhend. Kann mein Arbeitgeber aufgrund der vollen EMR meinen Arbeitswunsch ausschlagen ?
Letztendlich kann das Ihr AG sehr wohl, denn zunächst ist ja mal schwarz auf weiß festgestellt, dass Sie derzeit voll erwerbsgemindert sind, also nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Warum sollte er Ihnen dann einen Job anbieten, den Sie nicht machen können? Er ist schließlich der Chef, der im Endeffekt die Verantwortung trägt (und letztlich Ärger bekommen kann wenn er bewusst Arbeitnehmer arbeiten lässt, die das nicht können). So gesehen ist die Haltung der Firma nicht verwunderlich - was im Zweifelk ein Arbeitsgericht dazu sagen würde, ist nicht Gegenstand dieses Forums.
Da haben sie schon Recht. Der Chef muss sich schön absichern, damit er selbst nicht in Schwierigkeiten kommt. Es ist egal, was das Arbeitsgericht theoretisch dazu sagen würde, würde man auf diesem Wege sowas durchsetzen, hätte man im Unternehmen keine und vorallem keine lange Freude mehr. Es gibt wohl echt nur den harten Ausstieg aus der EMR. Nach jahrelanger EMR und Befristungsende gleich 6+ Stunden arbeiten gehen in einem Beruf, den man schon zur Hälfte verlernt hat. Da muss der Arbeitgeber schon sozial sein, wenn er das mitmacht. Das System ist eigentlich gar nicht dafür ausgelegt, dass die Leute freiwillig aus der EMR wieder austreten.
Peter T. am 08.11.2021 | 19:10
Gerne nimmt ein der Chef nicht zurück, da sucht und findet er gerne einen Grund. Aber: Sie haben eine Schwerbehinderung, daher haben Sie gute Chancen, auch den Minijob durchzusetzen Denn der AG muss Ihnen Teilzeit anbieten, wenn die Art der Behinderung dies nur zulässt. Der Renten Bescheid ist so ein Nachweis für Sie und Sie können von heute auf morgen von ihm verlangen, dass er Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens weiter beschäftigt. Das müssen Sie keine Fristen einhalten und er kann nur unter sehr strengen Bedingungen ablehnen. Zusätzlich haben Sie noch später die Möglichkeit, Aufgrund des Teilzeit und Befrsitungsgesetzes, weiter zu reduzieren, wenn Sie auch die vereinbarte Zeit nicht schaffen, dann aber mit 3 Monaten Vorlauf Zeit, wie jeder andere AN. Ich habe es auch so durchgesetzt, obwohl der AG erst 10 Gründe dagegen fand. Übrigens, wenn er kommt, er hält Sie als nicht belastbar, muss er ein BEM durchführen, um zu "beweisen", dass sie das nicht schaffen. Machen Sie sich auch keine Sorgen, ob er das gut findet oder nicht. Denn auch später, wenn die Rente weg fällt, wird er Sie nicht gern zurück haben wollen. Da müssen Sie nur an auch denken, so wie es der AG auch tut. Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil. Und falls Sie die Rente unbefristet bekommen, fällt auch der Arbeitsplatz nicht weg, da Sie innerhalb der Arbeitszeiten (unter 3 Stunden täglich) arbeiten. Auch dazu gibt es ein BAG Urteil. Viel Erfolg.
Grobiam 08.11.2021 | 19:18
EMRentnerMitArbeitswunsch schrieb

Habe gerade etwas über LTA gegoogelt. Leider nicht ansatzweise so gut, wie ich dachte. Die DRV bestimmt nach genehmigter LTA die Massnahmen. Ich will aber sowas wie eine grössere Wiedereingliederung und nichts anderes, wenn ich damit schon die EMR de facto aufgebe.[/quote] Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein. [/quote]

Ich bin schwerbehindert, das könnte ich sicherlich beim Arbeitgeber durchsetzen.

Allerdings macht einem da wieder die DRV einen Strich durch die Rechnung. Man kann sich nämlich nicht aussuchen, ob man TEMR oder volle EMR bezieht.

Ein bisschen erwerbsgemindert gibt es genauso wenig wie ein bißchen schwanger. Vielleicht wäre es etwas für Sie in Teilzeit zu arbeiten und eine teilweise EM-Rente zu beziehen. Dafür ist die erlaubte Arbeitszeit höher als bei einem Minijob und der Zuverdienst ebenfalls. Falls Sie Schwerbehindert sind, könnte das bei Ihrem Arbeitgeber zu machen sein.
Ich bin schwerbehindert, das könnte ich sicherlich beim Arbeitgeber durchsetzen. Allerdings macht einem da wieder die DRV einen Strich durch die Rechnung. Man kann sich nämlich nicht aussuchen, ob man TEMR oder volle EMR bezieht.
Das ist so, aber aber dennoch im Bereich des möglichen. In Ihrer vollen Rente steckt ja quasi eine halbe mit drin. Bei entsprechender Stundenzahl könnte die RV durchaus zu diesem Schluss gelangen. Hundertprozentige Sicherheit gibt es leider für alle Arten der EM-Rente nicht. Leider gilt erst der Versuch, dann die Entscheidung.
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 19:22
Peter T. schrieb

Gerne nimmt ein der Chef nicht zurück, da sucht und findet er gerne einen Grund.

Aber: Sie haben eine Schwerbehinderung, daher haben Sie gute Chancen, auch den Minijob durchzusetzen

Denn der AG muss Ihnen Teilzeit anbieten, wenn die Art der Behinderung dies nur zulässt. Der Renten Bescheid ist so ein Nachweis für Sie und Sie können von heute auf morgen von ihm verlangen, dass er Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens weiter beschäftigt. Das müssen Sie keine Fristen einhalten und er kann nur unter sehr strengen Bedingungen ablehnen.

Zusätzlich haben Sie noch später die Möglichkeit, Aufgrund des Teilzeit und Befrsitungsgesetzes, weiter zu reduzieren, wenn Sie auch die vereinbarte Zeit nicht schaffen, dann aber mit 3 Monaten Vorlauf Zeit, wie jeder andere AN.

Ich habe es auch so durchgesetzt, obwohl der AG erst 10 Gründe dagegen fand.

Übrigens, wenn er kommt, er hält Sie als nicht belastbar, muss er ein BEM durchführen, um zu "beweisen", dass sie das nicht schaffen.

Machen Sie sich auch keine Sorgen, ob er das gut findet oder nicht. Denn auch später, wenn die Rente weg fällt, wird er Sie nicht gern zurück haben wollen. Da müssen Sie nur an auch denken, so wie es der AG auch tut.

Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil. Und falls Sie die Rente unbefristet bekommen, fällt auch der Arbeitsplatz nicht weg, da Sie innerhalb der Arbeitszeiten (unter 3 Stunden täglich) arbeiten.

Auch dazu gibt es ein BAG Urteil.

Viel Erfolg.

Hallo Peter T. danke für den Hinweis. Einen Haken sehe ich da: Wenn ich den AG zwinge mich z.B. 2,5 Stunden zu beschäftigen und dann die Rente wieder wegfällt, wie schaffe ich es die Stunden wieder zu erhöhen ? Freiwillig wird er das wohl nicht mehr machen.
EMRentnerMitArbeitswunscham 08.11.2021 | 20:39
Hallo Peter T., Ich hoffe sie lesen das noch. Man kann die Stundenanzahl auch zeitlich befristet reduzieren. Aber ich habe ein neues Problem: Bei einem sozialversicherungspflichtigen Verdienst wird die Rente neu geprüft, dass will ich nicht riskieren. Ich will daher nur 450 Euro verdienen. Dann liegt aber in meinem alten Job die Anzahl der Stunden weit unter den 15 Stunden pro Woche. Kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn ich nur 5 Stunden in der Woche ! arbeiten will mit der Begründung, sie können doch 3 Stunden am Tag arbeiten ? Wieviel Stunden arbeiten sie ?
KSCam 08.11.2021 | 22:23
Peter T., Sie wissen aber schon dass ein (Arbeits)Vertrag nur zustande kommt, wenn das 2 Seiten wollen. Wenn nur der AN etwas will, muss dies der AG nicht auch wollen. Und wenn Sie das für sich so prima hingekriegt haben, muss das in einem anderen Fall nicht automatisch auch funktionieren. Nur mal so angemerkt.
Peter T. am 08.11.2021 | 22:01
Zum Thema Stundenreduzierung... Sie machen den neuen Vertrag mit der Klausel, die Stundenreduzierung gilt solange eine Rente wegen Erwerbsminderung läuft. Zum Zeitpunkt des Wegfalls wird der alte Vertrag wieder im vollen Umfang gültig. So habe ich das auch gehandhabt, denn ich hatte und habe immer noch die Hoffnung, es bessert sich etwas an meinem Zustand. Zum Thema Stunden... Mein AG wollte mich mind 5 Stunden die Woche, was die 450 € überschreiten würde. Ich habe eine Entgeltumwandlung gefordert/gemacht. Dabei wird das Arbeitsentgelt vor dem Bruttobetrag gekürzt und somit habe ich mein Bruttogehalt unter 450 € gebracht, damit ich auch nicht mehr Steuern zahlen muss (wichtig, der AG muss 2 % Pauschalsteuer zahlen). Und wenn man etwas Luft lässt z. B. nur 400 € Brutto, dann muss man nicht machregulieren, falls eine Gehalts/Tariferhöhung ansteht. Und seit 2018 muss der AG auch noch 15% bezuschussen, was die Altersrente dann auch noch etwas erhöht, wenn die Betriebsrente zur Auszahlung kommt. Ich hoffe ich konnte Ihnen ein paar Tipps geben, die in Ihrer Situation hilfreich sind...
Peter T. am 09.11.2021 | 16:22
Ich kann nur sagen/schreiben, dass mein AG mich nicht wollte. Aber es gibt halt zum Glück Bundesgesetz, die den Tarifvertrag überwiegen und die geforderten Dinge hatten auch schon Gerichte (bis zum Bundesgericht) zu behandeln, welche die Schwerbehinderten stärkten. Der AG muss schon triftigen Gründe vorbringen, warum er dem Schwerbehinderten AN keine Teilzeitstelle anbieten kann/möchte. Wenn die Behinderungen eine Teilzeit Stelle nur noch zulassen. Aber man muss es natürlich durchsetzen und sich nicht scheuen, dem AG auch etwas drängen... Ob er dann trotzdem nach etwas sucht, klar, gibt es auch. Habe auch nur meine Erfahrungen gezeigt, was geht...
EMRentnerMitArbeitswunscham 09.11.2021 | 18:05
Danke Peter T. für diese wertvollen Tips. Ich war am hin und her überlegen, ob ich das jetzt auch so durchziehe, rechtlich sicherlich möglich, aber ich denke gegen den Willen des Arbeitgebers nein, nicht in meinem Beruf, wo der Erfolg der Arbeit zu leicht manipulierbar ist. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass diese niedrige Stundenanzahl für meinen Beruf keinen Sinn macht. Wenn ich ihn jetzt zwinge mich trotzdem so einzusetzen, dann fürchte ich, dass der AG sein Versprechen wahr macht und mich vor Aufgaben setzt, die mit der Stundenanzahl tatsächlich keinen Sinn machen, mit Informationen zurückhält usw.. Wenn ich dann die Aufgaben nicht schaffe, dann riskiere ich für die paar Stunden vielleicht noch den ganzen Job. Wenn die Rente enden sollte, klar dann wird er mich auch höchst ungerne zurück nehmen und kann dann auch irgendeine Nummer veranstalten, aber dann lohnt sich der entstehende Ärger.
Peter T. am 09.11.2021 | 19:16
Das verstehe ich. Ja, man muss wissen, wie wichtig ist der Job, auch für die "Gesundheit" als EM Rentner. Denn da ist eine Aufgabe und Anerkennung sehr wichtig. Ich bin auch im öffentlichen Dienst, wo der AG (Bürgermeister) hält nicht solche Spielchen veranstalten kann und wird, denn da ist es schon wichtig, auch soziale Kompetenz und Größe auszustrahlen. Aber als schwerbehinderter hat man auch Anspruch auf andere Aufgaben, wenn es wegen der Stunden nicht klappt... Nur zur Info, wenn der Arbeitsplatz erst einmal voll besetzt ist, dann hat man keinen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung, da man dann faktisch (weil ruhend) keinen Arbeitsplatz innehat und er ist nicht verpflichtet, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Daher war es mir auch sehr wichtig, die Stelle einzufordern, so lange noch keine Vertretung die Stelle voll besetzt hatte. Wollte ich nur ergänzen, damit es vollständig ist und sie alle Fakten kennen. Auf jeden Fall viel Erfolg, egal wie sie sich entscheiden.
W°lfgangam 09.11.2021 | 19:44
Hallo EMRentnerMitArbeitswunsch, hmm ...gibt es keine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb /im Rathaus Landkreis/kreisfreie Stadt? zudem: https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsamt… Gruß w.
Peter T. am 09.11.2021 | 21:54
Das ist sicherlich ein Eindruck, den viele haben. Aber darauf ankommen lassen, wird es der AG nicht. Auch hier ist es wie bei allen Dingen, wer sich nicht wehrt, der wird auch nicht gewinnen. Das gilt auch bei GdB, EMR oder Pflegegrad, wer sich da nicht zur Wehr mit Widerspruch und Klage setzt, um seine Interessen durchzusetzen, der kann auch nicht gewinnen und es wird auch das Amt die Taktik nicht ändern, denn man spart viel Geld, wenn man erst mal ablehnt und keiner etwas dagegen tut. Ich habe es ohne das Integrationsamt gemacht, habe die Gerichtsurteile zitiert, und jeden seiner Ablehnungsgründe widerlegt. 2 Wochen später, war die Zusage in der Post.
EMRentnerMitArbeitswunscham 09.11.2021 | 21:37
W°lfgang schrieb

Hallo EMRentnerMitArbeitswunsch,

hmm ...gibt es keine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb /im Rathaus Landkreis/kreisfreie Stadt?

zudem:

https://de.wikipedia.org/wiki/Integrationsamt

Gruß

w.

Hallo Wolfgang, es gibt eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb. Nach langer Krankheit habe ich mich vor der EMR auch mal wiedereingliedern lassen. Ich war von der SBV und der Dame vom Integrationsamt nicht so überzeugt, die hatten keine wirkliche Macht, sondern haben höchstens die Gespräche zwischen AG und AN moderiert. Da wird meiner Meinung rund um das Schwerbehindertenrecht viel heisse Luft um wenig gemacht. Der viel besungene Kündigungsschutz ist nichts wert, wenn der Arbeitgeber nicht vollblöd ist und direkt die Behinderung als Kündigungsgrund nennt. Die Integrationsämter Stimmen der Kündigung dann immer zu. Weiss gar nicht, warum da in der öffentlichen Meinung so ein Aufhebens darum gemacht wird. Politisches Blendwerk.
Peter T. am 10.11.2021 | 09:57
Ich war 1,5 Jahre krank, musste kurz vor der Aussteuerung einen EMR Antrag stellen, welcher nach 5 Monaten bewilligt wurde. Als ich meinen Renten Bescheid auf Arbeit abgab, meinte mein Chef, er muss nun meine Stelle besetzen. Da habe ich dann einen Antrag gestellt, auf Teilzeit. Daraufhin bekam ich eine Ablehnung, mit vielen Gründen, wie "zu wenige Stunden", "er sieht mich nicht ale belastbar", "ich bekomme doch eine volle Rente, da soll man doch zu Hause bleiben". Ich hatte dann mit dem Integrationsamt gesprochen. Diese sind nur für Arbeiter imm ersten Arbeitsmarkt mit mehr als 20 Stunden zuständig, konnten mir auch nicht helfen. Habe dann selbst recherchiert und wegen der zu wenigen Stunden die Entgeltumwandlung gemacht, ihm mitgeteilt, er muss ein BEM durchführen, um meine Belastungsfähigkeit zu prüfen und einen Artikel vorgelegt, wo eine Frau trotz voller EMR vom Gericht verdonnert wurde, arbeiten zu gehen, weil sie kein Unterhalt mehr an ihr Kind gezahlt hat. Dabei bedeutet eine volle EMR, man kann (und muss auch in bestimmten Fällen) unter 3 Stunden täglich arbeiten. Dazu habe ich ein Teilzeit Verlagen nach dem Schwerbehindertenrecht gefordert, mit dem Datum, noch bevor der Kollege eingestellt wurde, damit er nicht behaupten kann, die Stelle ist belegt und ich kann nun keine Teilzeit mehr verlangen. Er war sicher am Anfang nicht erfreut, mittlerweile reden wir aber auch wieder und für mich ist die Arbeit sehr wichtig, auch wenn es nur wenige Stunden sind. Aber man "muss" raus, bekommt Anerkennung und hat einen strukturierten Plan. Etwas mehr Geld ist natürlich auch gut und später gibt es noch etwas. Mehr Rente, wenn die Betriebsrente noch kommt, die nebenbei eingezahlt wird...
EMRentnerMitArbeitswunscham 10.11.2021 | 10:35
Zini schrieb

Der "verbesserte" Kündigungsschutz besteht tatsächlich nur aus der Hinzuziehung des Integrationsamtes. Wenn allerdings keine Arbeit da ist, nützt das nichts. Die Schwerbehinderung bringt vielleicht ein paar Extrapunkte im Sozialplan, dass war es dann aber auch schon. Ansonsten gibt es noch folgende Vorteile:etwas eher in Rente, 5 Tage Zusatzurlaub, weniger Steuern, ermäßigten Eintritt bei verschiedenen Veranstaltungen. Hab ich noch was vergessen?

Die vorgezogene Schwebirente ist was wert. Der Rest ist schmückendes Beiwerk. Der angebliche Kündigungsschutz ist lachhaft und auf den würde es mir vorallem ankommen. Selbst wenn genau aufgrund der Behinderung die Leistungsfähigkeit herabgesetzt ist und der Arbeitgeber wegen Schlechtleistung kündigt, dann winkt das Integrationsamt durch. Man hat wegen der Formalien, die der Arbeitgeber zusätzlich zu erledigen hat bzgl. des Integrationsamts vielleicht 1 Monat länger Kündigungsfrist. Und dabei gibt es viele, die nicht richtig informiert sind und glauben sie seien als Schwerbehinderter nahezu unkündbar.
Peter T. am 10.11.2021 | 11:10
Es kommt sicher auf den Betrieb/die Firma an. Aber es gibt noch mehr, was der erweiterte Kündigungsschutz bringt. Man muss sicherlich auch im Notfall klagen, wovor sich viele streuben. Aber man kann auch umgesetzt oder umgelernt werden. Ich kann mir aber vorstellen, eine neue Arbeit zu finden macht der Status nicht leichter, wo man überlegen sollte, ob man ihn bei einer Bewerbung angibt. Aber ich glaube, dass ist jetzt alles schon OT und gehört hier nicht unbedingt hin...
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