Guten Morgen, Mel Lö,
es ist möglich, auf die deutsche Rente zu verzichten (§ 46 SGB I).
Hierfür müssen Sie gegenüber Ihrem rentezahlenden Versicherungsträger schriftlich (nicht per E-Mail) erklären, dass und ab welchem Zeitpunkt Sie auf die Auszahlung Ihrer Rente verzichten. Dieser wird Ihnen dann einen entsprechenden Bescheid erteilen.
Mit Fragen zur Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an deren Träger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung