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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente - Hinzuverdienst _ Entgeltpunkte

von Elsi20.12.2020 | 14:35
59 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte gern Infos zu folgendem Sachverhalt: Seit April 2020 erhalte ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bis zum 31.12.2020 hat mein Arbeitgeber mein Gehalt in voller Höhe weiter an mich gezahlt. Dieser HInzuverdienst wurde beim Auszahlungbetrag meiner Rente berücksichigt. Rentenversicherungsbeiträge wurden von meinem Gehalt vollumfänglich abgeführt! Dadurch müßten sich doch eigentlich auch meine Entgeltpunkte erhöht haben? Wirkt sich das auf die Höhe meiner Rente aus? Berücksichtigt wurden bisher ja nur die erreichten Entgeltpunkte bis zum Stichtag der Berechnung der Rente. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Liebe Grüße, Elsi.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elsi,

Siehe hier hat recht. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung werden Entgeltpunkte für Beitragszeiten, die nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, nicht ermittelt.

Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Siehe hieram 20.12.2020 | 15:35
Hallo Elsi, die Beitragszahlungen werden nur bis zum Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderungsrente für die Höhe der EM-Rente berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden EP`s werden ebenfalls für die Zurechnungszeit berücksichtigt. Beiträge, die nach dem Leistungsfall noch bezahlt wurden, wirken sich dann - eventuell - noch auf eine nachfolgende (auch vorgezogene) Altersrente aus, nicht aber aktuell für die EM-Rente. Eventuell weil dies davon abhängt, wie hoch die Zurechnung schon war etc. Das wird dann später, wenn es so weit ist, nochmals genau berechnet. Sofern Ihr Arbeitgeber nun mit 31.12.2020 die Zahlungen gänzlich einstellt, sollten Sie dies dringend Ihrer zuständigen DRV mitteilen, damit die Kürzung der Rente korrigiert werden kann.
Elsiam 21.12.2020 | 12:18
Das ist ja schade und nicht schön! Mir wurden ja Beiträge zur Rentenversicherung von meinem Bruttogehalt abgezogen. Ich dachte immer, das würde letzendlich zum Anwachsen der Entgeltpunkte führen... Nun gut... Danke für die Antworten!
Siehe hieram 21.12.2020 | 17:26
Zitat von Klaus anzeigenausblenden
Können Sie machen, müssen Sie aber nicht. Wenn Sie vorhaben direkt aus dem Bezug einer EM-Rente in eine (vorgezogene) Altersrente zu wechseln, wird aufgrund Ihres Antrages diese 'neue' Rente ohnehin neu berechnet. Wenn zwischen Bezug der EM-Rente und Altersrente weniger als 24 Monate liegen haben Sie dabei noch einen Besitzschutz, d.h. sollte die Altersrente geringer ausfallen als die zuvor bezahlte EM-Rente wird der höhere Betrag (in diesem Fall der Betrag der EM-Rente weiter) bezahlt. Allerdings sollten Sie dann natürlich den der neuen Rente zugrunde liegenden aktuellen Versicherungverlauf genau überprüfen, ob auch alle Zeiten nach Leistungsfall der EM-Rente bis Datum Rentenbeginn Altersrente tatsächlich enthalten sind. Im Zweifelsfall haben Sie dann immer noch ausreichend Zeit die Berechnungsunterlagen anzufordern oder dem Bescheid zu widersprechen.
Klausam 21.12.2020 | 18:12
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Das geht ja mehreren so, dass die Rente rückwirkend bewilligt wird. Sollte man daher vor Umwandlung in eine Altersrente stets eine Proberentenberechnung anfordern, da dann die Zeiten zwischen Leistungsfall und Beitragszahlung doch eine marginale Rentenerhöhung bewirkt oder verstehe ich das nur falsch?
Können Sie machen, müssen Sie aber nicht. Wenn Sie vorhaben direkt aus dem Bezug einer EM-Rente in eine (vorgezogene) Altersrente zu wechseln, wird aufgrund Ihres Antrages diese 'neue' Rente ohnehin neu berechnet. Wenn zwischen Bezug der EM-Rente und Altersrente weniger als 24 Monate liegen haben Sie dabei noch einen Besitzschutz, d.h. sollte die Altersrente geringer ausfallen als die zuvor bezahlte EM-Rente wird der höhere Betrag (in diesem Fall der Betrag der EM-Rente weiter) bezahlt. Allerdings sollten Sie dann natürlich den der neuen Rente zugrunde liegenden aktuellen Versicherungverlauf genau überprüfen, ob auch alle Zeiten nach Leistungsfall der EM-Rente bis Datum Rentenbeginn Altersrente tatsächlich enthalten sind. Im Zweifelsfall haben Sie dann immer noch ausreichend Zeit die Berechnungsunterlagen anzufordern oder dem Bescheid zu widersprechen.
Danke für die Antwort. Es ist noch ein bisschen hin bis zur Altersrente, 6 Jahre um genau zu sein. Außerdem ist noch ein Versorgungsausgleich anhängig, für mich galt bisher das Rentenprivileg wegen des Datums der Scheidung.
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