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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente, Job und Pflegetätigkeit

von Bluemchen11.06.2013 | 18:11
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3 Antworten

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Bin in voller befristeter Erwerbsminderunngsrente und habe einen 450 Euro Job. Nun ist mein Freund höchstwahrscheinlich Pflegefall geworden. Die Frage ist, darf ich ihn zusätzlich zu dem Job und der Rente pflegen? .wenn ja in welchem Umfang? Spielt die Erkrankung wegen der ich die Rente beziehe in der Frage eine Rolle? Wird diie Rente wenn ich ihn zusätzlcih zu dem Job versorge gekürzt oder gar gestrichen? Ob ich die Tätigkeiten schaffe, wird die Zeit zeigen., aber probieren würde ich es wohl auf jedenfall, wenn es möglich ist. herzlich Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits von „oder so“ geschildert, erfolgt keine Anrechnung des Pflegegeldes auf Ihre Rente, sofern das Entgelt, dass Sie vom Pflegebedürftigen erhalten, die Grenzen für eine „nicht erwerbsmäßige Pflege“ einhält. Die Grenzen betragen derzeit für Pflegestufe I 235 Euro, Pflegestufe II 440 Euro und Pflegestufe III 700 Euro.

Ebenso ist eine „nicht erwerbsmäßige Pflege“ für einen weiteren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich unschädlich. Da aber stets auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, empfehlen wir Ihnen sich vor Aufnahme der Pflegetätigkeit an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Sollte die Pflege über den o. g. Grenzen erwerbsmäßig ausgeübt werden, würde die Pflegetätigkeit zusammen mit Ihrer Nebentätigkeit für die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens und der Überprüfung der Hinzuverdienstgrenzen herangezogen.

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2 Antworten

oder soam 12.06.2013 | 08:23
Wenn Sie im häuslich-privaten Bereich pflegen, dann ist das Pflegegeld (so Sie es vom zu Pflegenden weitergereicht bekommen) kein Hinzuverdienst im Sinne der EM-Rente. Wenn Sie mind. 14 Std. pflegen und selber nicht mehr als 30 Std./Woche erwerbstätig sind (bei Minijob vmtl. nicht), dann werden Sie als Pflegeperson sogar von der Pflegekasse pflichtversichert (was sich bei Ihren späteren Rentenpunkten, nicht jedoch aktuell bei der lfd. EM-Rente auswirken würde).
Rieselam 12.06.2013 | 12:23
" auswirken würde" was sich auswirken KÖNNTE aber nicht muss,da die Punkt für die Zurechnungszeit die Sie für ihre EM-Rente bekommen haben mit den Punkten aus dser Pflegezeit dann verrechnet würden. Meist bleibt da nichts übrig was dann zu einer Rentenerhöhung der Altersrente führen würde. Die Punkte der Zurechnungszeit sind meist viel höher als die die man durch eine Pflege erwerben könnte.Muss man halt dasnn mal genbau ausrechnen.
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