Hallo HansM,
„siehe hier“ hat Ihnen Ihre Frage schon richtig beantwortet. Sie erhalten eine Nachzahlung für die Zeit vom 01.03.2020 – 31.07.2020. Bevor die Nachzahlung ausgezahlt werden kann wird geprüft, ob andere Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung haben. Nach Ihren Schilderungen wird die Krankenkasse auf die Rentennachzahlung für den Zeitraum vom 01.03.2020 – 05.06.2020 einen Erstattungsanspruch haben. Soweit ab dem 06.06.2020 keine anderen Sozialleistungen bezogen wurden, wird die Nachzahlung für die Zeit vom 06.06.2020 – 31.07.2020 an Sie ausgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung