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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente - Krankengeld

von HansM19.06.2020 | 16:56
119 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die volle Erwerbsminderungsrente wurde zum 01.08.2020 genehmigt, rückwirkend zum 01.03.2020 Erste Auszahlung somit der 31.08.2020 Krankengeld wurde bis 05.06.2020 von der KK gezahlt Meine Frage, woher bekomme ich Geld für die Zeiträume 06.06.2020 - 30.06.2020 und 01.07.2020 - 31.07.2020 Springt hier die DRV ein oder muss ich die Zeiträume selber überbrücken? Vielen Dank für eure Info

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HansM,

„siehe hier“ hat Ihnen Ihre Frage schon richtig beantwortet. Sie erhalten eine Nachzahlung für die Zeit vom 01.03.2020 – 31.07.2020. Bevor die Nachzahlung ausgezahlt werden kann wird geprüft, ob andere Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch auf die Nachzahlung haben. Nach Ihren Schilderungen wird die Krankenkasse auf die Rentennachzahlung für den Zeitraum vom 01.03.2020 – 05.06.2020 einen Erstattungsanspruch haben. Soweit ab dem 06.06.2020 keine anderen Sozialleistungen bezogen wurden, wird die Nachzahlung für die Zeit vom 06.06.2020 – 31.07.2020 an Sie ausgezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Gumbsam 19.06.2020 | 19:04
Zitat von Katerina anzeigenausblenden
Die Krankenkasse zahlt nicht mehr, wenn Sie vom Status her Rentner geworden sind. Die RV gewährt Ihnen eine Rente ab dem Zeitpunkt, wo die Erwerbsminderung eingetreten ist. Das ist nicht immer der Tag der Antragstellung, sondern der Beginn der relevanten Erkrankung. Deshalb kann der Rentenbeginn auch in der Vergangenheit liegen.
Siehe hieram 19.06.2020 | 17:53
Hallo HansM, Sie können entweder bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung direkt darum bitten, eine frühere Auszahlung zu veranlassen oder Sie wenden ich an das Jobcenter, um die Zeit mit "Hartz IV" zu überbrücken, sofern Sie nicht irgendwie in der Lage sind, aus persönlichem "Vermögen" die Zeit zu überbrücken. Bedenken Sie dabei, dass Sie ja auch die Zeit bis 31.08.2020 (erste Rentenzahlung) überbrücken müssen, nicht nur bis 31.07.2020) Für zeitgleich geleistetes Krankengeld in der Zeit vom 01.03.-05.06.2020 hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch. Ab 06.06.2020 steht Ihnen dann der Restbetrag der Juni-Rente zu und ab April dann die volle Rente bis inklusiv 31.07.2020, sofern nicht noch andere Stellen Erstattungsansprüche geltend machen. Somit können Sie also von einer Nachzahlung für den 06.06.-31.07.2020 rechnen. Und finden vielleicht ja auch im Freundes/Bekanntenkreis jemanden, der 'aushilft'. Sollten Sie tatsächlich den Weg "Jobcenter" wählen (müssen), hätte dies natürlich Anspruch auf (rückwirkende) Erstattung durch die Rentenversicherung. Im Zweifelsfall sollten Sie beide Möglichkeiten in Erwägung ziehen, also Antrag beim Jobcenter und trotzdem Rentenversicherung wegen zeitnaher Auszahlung anschreiben.
HansMam 19.06.2020 | 18:24
Vielen Dank für diese Information. Die Nachzahlung würde in meinem Fall ausreichen
Katerinaam 19.06.2020 | 18:48
Guten Tag, mir wurde volle Erwerbsminderungsrente ab 1.7.2020 genehmigt,rückwirkend ab 1.10.2019. Ich hätte Anspruch aufs Krankengeld bis Ende August. Warum wurde dann 13.5.2020 die Krankengeldauszahlung gestoppt?Die Krankenkasse müsste doch bis Ende Juni zahlen oder? Warum trifft die DRV solche Entscheidungen mit Rückwirkung? Es ist alles nur schwieriger für den kranken Menschen und es geht ums Geld. Danke Katerina
Siehe hieram 19.06.2020 | 21:29
Wo genau teilen Sie dann sicher bei Bedarf mit? HansM scheint ja so zurecht zu kommen bis zur Auszahlung seiner Nachzahlung, also eilt es aktuell nicht...
Studentam 19.06.2020 | 19:14
Zuständig ist das Sozialamt und nicht das Jobcenter. Es gibt eine spezielle Regelung im SGB XII für genau diese Zeit zur Überbrückung.
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