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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend erhalten

von Wutzi00104.01.2019 | 20:52
286 Ansichten
14 Antworten
Hallo, mein Mann hatte im Mai 16 einen Motorradunfall und kann seit dem nicht mehr arbeiten. (Schweres Schädel-Hirn-Trauma). Nach einer Reha hat er versucht zu arbeiten. Dieses gelang aber nur vom 1.4.17-26.6.17. Nach einer zweiten Reha im Sommer 18 wurde er aufgefordert EM Rente zu beantragen. Das haben wir im Oktober 18 gemacht. Ihm wurde heute der Rentenbescheid der vollen EM Rente zugesandt. Allerdings wurde die Rückwirkend zum 1.12.16 bewilligt. Nur wird ihm die Rente nur zum Viertel ausgezahlt, weil er 2017 über die Hinzuverdienstgrenze gekommen ist. Er wusste ja aber gar nicht das da ein Rentenantrag schlummert. Ist das so richtig und kann man da was machen? Am Montag holen wir einen Termin beim VDK, aber vielleicht kann uns hier schon jemand helfen. LG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2019 | 08:50

Hallo Wutzi001,

die Anrechnung von Einkommen auf die Erwerbsminderungsrente ist prinzipiell korrekt. Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Mann jetzt dauerhaft nur eine Teilrente erhält. Liegt kein Einkommen mehr vor, wird die Rente in voller Höhe gezahlt.

13 Antworten

Kaiseram 04.01.2019 | 21:14
Motorradfahrer 20 Euro für den Liter sprit bei Unfall KH selbst zahlen und bei Schäden null EM Rente. Zur Frage er hat doch das Geld verdient also ist es auch Verdienst und Lohn und Rente treffen aufeinander somit. Auch bei Rückwirkung. Es wird ja nicht der gesamte Lohn angerechnet sondern nur die Überzahlung. Quasi.
wutzi001am 04.01.2019 | 21:26
Kaiser schrieb

Motorradfahrer 20 Euro für den Liter sprit bei Unfall KH selbst zahlen und bei Schäden null EM Rente. Zur Frage er hat doch das Geld verdient also ist es auch Verdienst und Lohn und Rente treffen aufeinander somit. Auch bei Rückwirkung. Es wird ja nicht der gesamte Lohn angerechnet sondern nur die Überzahlung. Quasi.

er war ja nicht selber Schuld. Denn Kommentar hätte man sich sparen können.... Und was bringt ihm das jetzt das er 2017 vier Monate Geld bekommen hat, wenn er jetzt nur eine mini Erwerbsminderungsrente bekommt die nicht mal annähernd an der Grundsicherung dran ist?
W*lfgangam 04.01.2019 | 21:58
Hallo Wutzi001, ja, per Ferndiagnose ist das so richtig ...und ja, Sie können das Ergebnis/den Bescheid über Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) anfechten und ein anderes Ergebnis 'anstreben'. So wie es scheint, ist das Unfallereignis 05.2016 als Beginn des Leistungsfalls/seit dem EM (ErwerbsgeMindert im Sinne der DRV) soz.-med. bewertet worden, zunächst zeitlich befristet, daher Beginn der Rentenzahlung erst 6 Monate später zum 01.12.2016. Diese Rente hat - simple gesagt - eine Einkommensersatzfunktion, weil die Erwerbstätigkeit eigentlich nicht mehr ausgeübt werden kann, um Einkommen erzielen zu können. Nun lag aber in der Vergangenheit parallel doch ein Einkommen vor (normal, da sich dieses Rentenverfahren zieht und zieht und zieht bis zur endgültigen/auch lange rückwirkenden Feststellung), daher ist dieses im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen bei dieser Rentenart auch zu berücksichtigen/anzurechnen und führt zu einer Kürzung der Rente. Zudem: Eine Beschäftigung/ein Einkommen neben dieser Rente ist nicht verboten ...geht eben nur um die gesetzlich vorgesehenen Hinzuverdienstgrenzen neben dieser Sozialleistung und die dann einkommensbezogene Kürzung. Der VdK wird Ihnen diese Zusammenhänge bestätigen. Letztendlich wird hier ggf. die Frage zu klären sein, ob die _befristete_ EM-Rente gerechtfertigt ist, oder doch eine unbefristete - auch mit allen Konsequenzen für das noch bestehende Arbeitsverhältnis. Gruß w.
Wutzi001am 04.01.2019 | 23:19
Hallo W*lfgang, danke für deine Erklärung. Ja der Unfall war im Mai 16. Als der Arbeitsversuch gestartet wurde war von Rente noch nicht die Rede. Also wird er jetzt dafür bestraft das er versucht hat wieder ins Arbeitsleben zu kommen?! Die Rente ist jetzt bis 30.11.19 befristet. Wie lange rechnen die mit dem Geld des Arbeitsversuch 2017? Wird das im Folgeantrag zur EM Rente wieder mitberechnet? Ich versteh ja natürlich auch das er nicht zweimal Geld bekommen kann, aber das was er nun bekommt ist wirklich ein Witz. Da kann niemand von leben. Das Arbeitsverhältnis wurde ende April 18 beendet. Viele Grüße Wutzi001
Danielaam 05.01.2019 | 09:25
Ihr habt keinerlei Nachteile von der rückwirkenden Bewilligung. Dein Mann muss nichts zurückzahlen. Allerdings habe ich jetzt herausgelesen, dass es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt? Wenn das so ist, zahlt nämlich die gegnerische KFZ Haftpflicht die Differenz zwischen netto Gehalt und Erwerbsminderungsrente bzw andere Lohnersatzleistungen
PeterTam 05.01.2019 | 06:28
Wie du selber geschrieben hast, konnte er ab Mai '16 nicht mehr arbeiten. Die DRV erteilt die Rente ab dem Datum der Erwerbsminderung. ( in dem Falle +7 Monate ) Er hat doch sicherlich auch Krankengeld bezogen. Evtl. danach sogar ALG1. In dem Rentebescheid müsste auch die Berechnung der Nachzahlung stehen. Ebenso der Hinweis, das die Nachzahlung vorläufig nicht ausgezahlt wird, weil andere Stellen ( Krankenkasse / AfA ) ausgezahlt werden. Auch diese Gelder sind " Einkommen " und werden bei der Rentenzahlung berücksichtigt. Und zwar das zur Berechnung liegende BRUTTO. Obwohl auf dem Konto deutlich weniger eingeht. Erst wenn er mit dem KG / ALG1 unterhalb von 6300€ / Jahr liegt, bekommt er die volle EMR.
Cosimaam 05.01.2019 | 11:15
Ist die EMR denn befristet oder schon auf Dauer? Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht vielleicht letzteres? Dann bestehen womöglich noch Urlaubsansprüche beim Arbeitgeber, welche abzugelten sind. Wird zwar auch angerechnet aber ein bisschen was kommt dabei schon heraus.
Schorscham 05.01.2019 | 09:53
Daniela schrieb

Ihr habt keinerlei Nachteile von der rückwirkenden Bewilligung.

Dein Mann muss nichts zurückzahlen.

Allerdings habe ich jetzt herausgelesen, dass es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt? Wenn das so ist, zahlt nämlich die gegnerische KFZ Haftpflicht die Differenz zwischen netto Gehalt und Erwerbsminderungsrente bzw andere Lohnersatzleistungen

Woher haben Sie denn diese Weisheit? Schadenersatz-/Schmerzensgeldansprüche sind immer individuell und keinesfalls automatisiert. Falls Sie das anders sehen, benennen Sir doch bitte mal eine seriöse Quelle, die Ihre Behauptungen bestätigt. Damit meine ich aber keine Hausfrauenzeitschrift! DANKE !! MfG
Schorscham 05.01.2019 | 10:59
Sobald Sie der DRV mitgeteilt haben, dass Ihr Gatte kein Erwerbseinkommen mehr bezieht, wird die EM-Rente in voller Höhe gezahlt und nicht nur zu einem Viertel. Sie sollten mal den Rentenbescheid AUFMERKSAM lesen, dann erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und der geplante VdK-Termin wird überflüssig. Da Sie bisher offenbar auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld-/Scadenersatzansprüchen gegenüber irgendwelchen Unfallbeteiligten verzichtet haben, scheint die Schuldfrage wohl doch nicht so eindeutig zu sein..... MfG
Keine Ahnung von BU Renteam 05.01.2019 | 11:17
Schorsch schrieb

Sobald Sie der DRV mitgeteilt haben, dass Ihr Gatte kein Erwerbseinkommen mehr bezieht, wird die EM-Rente in voller Höhe gezahlt und nicht nur zu einem Viertel.

Sie sollten mal den Rentenbescheid AUFMERKSAM lesen, dann erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und der geplante VdK-Termin wird überflüssig.

Da Sie bisher offenbar auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld-/Scadenersatzansprüchen gegenüber irgendwelchen Unfallbeteiligten verzichtet haben, scheint die Schuldfrage wohl doch nicht so eindeutig zu sein.....

MfG

Ihm wurde heute der Rentenbescheid der vollen EM Rente zugesandt. Allerdings wurde die Rückwirkend zum 1.12.16 bewilligt. Nur wird ihm die Rente nur zum Viertel ausgezahlt, weil er 2017 über die Hinzuverdienstgrenze gekommen ist.
Sobald Sie der DRV mitgeteilt haben, dass Ihr Gatte kein Erwerbseinkommen mehr bezieht, wird die EM-Rente in voller Höhe gezahlt und nicht nur zu einem Viertel. Sie sollten mal den Rentenbescheid AUFMERKSAM lesen, dann erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen und der geplante VdK-Termin wird überflüssig. Da Sie bisher offenbar auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld-/Scadenersatzansprüchen gegenüber irgendwelchen Unfallbeteiligten verzichtet haben, scheint die Schuldfrage wohl doch nicht so eindeutig zu sein..... MfG
Schorsch, alle sind halt nicht so schnell wie Sie zum Gericht zu laufen. Bei ihnen war es ja soweit ich mich erinnere die nicht anerkannte Erwerbsminderungsrente die Sie eingeklagt haben und deshalb sind Sie jetzt auch so System hörig.
Cosimaam 05.01.2019 | 11:19
Sorry hab die Befristung überlesen.
W*lfgangam 07.01.2019 | 22:23
Schorsch schrieb

Woher haben Sie denn diese Weisheit?

Schadenersatz-/Schmerzensgeldansprüche sind immer individuell und keinesfalls automatisiert.

Falls Sie das anders sehen, benennen Sir doch bitte mal eine seriöse Quelle, die Ihre Behauptungen bestätigt.

Damit meine ich aber keine Hausfrauenzeitschrift!

DANKE !!

MfG

Allerdings habe ich jetzt herausgelesen, dass es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt? Wenn das so ist, zahlt nämlich die gegnerische KFZ Haftpflicht die Differenz zwischen netto Gehalt und Erwerbsminderungsrente bzw andere Lohnersatzleistungen
Woher haben Sie denn diese Weisheit? Schadenersatz-/Schmerzensgeldansprüche sind immer individuell und keinesfalls automatisiert. Falls Sie das anders sehen, benennen Sir doch bitte mal eine seriöse Quelle, die Ihre Behauptungen bestätigt. Damit meine ich aber keine Hausfrauenzeitschrift! DANKE !! MfG
...Pflichtbeiträge mit der Kennzeichnung "Schadensersatz" - die DRV 'kümmert' sich im Bedarfsfall selbst darum, hält sich und den Geschädigten schadenfrei. @Schorsch, es gibt da so einem ominösen Vordruck R0870 ;-) Gruß w.
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