Hallo Gerd,
von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.
Die Rentenversicherungsträger setzen das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht um.
Fragen zu den Rechtsänderungen können Sie direkt an das Bürgertelefon des zuständigen Ministeriums richten:
030 221 911 001
oder per Mail über das dortige Kontaktformular:
https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html