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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente seit 01.03.1990

von Gerd21.03.2023 | 14:33
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mein Betreuter (geb. 1960) bezieht eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente seit dem 01.03.1990 und kann ab 01.01.2025 eine abschlagfreie Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Aus gesundheitlichen Gründen ist seit Rentenbeginn auch kein Hinzuverdienst möglich. Nun soll es zum 01.07.2024 Zuschläge für EM-Renten mit Rentenbeginn ab 2001 geben. Die zuständige Bearbeiterin konnte mir leider nicht erläutern, wie die Rente nach DDR-Recht berechnet wurde. Aus dem Versicherungsverlauf geht ein Rentenbezug bis zum 55. Lebensjahr hervor. Werden diese Altfälle wegen der Hinzurechnungszeiten auch neu berechnet, muss ggf. eine Überprüfung beantragt werden? Der Bearbeiterin war dazu leider nichts bekannt. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.

Die Rentenversicherungsträger setzen das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht um.

Fragen zu den Rechtsänderungen können Sie direkt an das Bürgertelefon des zuständigen Ministeriums richten:

030 221 911 001

oder per Mail über das dortige Kontaktformular:

https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html

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