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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente statt teilweise Erwerbsminderungsrente

von Jogoli17.09.2018 | 10:49
149 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt, in diesem Antrag auch deutlich klar gestellt, dass ich 4-5 Stunden arbeiten kann und dies auch tue. Aber leider hat man mir jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente verpasst. Jetzt verliere ich den Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld und kann nur noch 6300 Euro dazuverdienen. Unter dem Strich bekomme ich keine Rentenauszahlung wegen zu hohem Verdienst. Ich bin schockiert über diesen Bescheid. Kämpfe schon 5 Jahre um meine Erwerbstätigkeit, gehe gerne Arbeiten obwohl ich schwer Krank bin. Wie stehen die Chancen bei einem Widerspruch. Kann ich eine teilweise Erwerbsminderung erwarten oder muss ich jetzt diese Entscheidung annehmen. Dies hat für mich erhebliche finanzielle Nachteile. Ich habe den Rentenantrag alleine gestellt, wurde nich von der Krankenkasse oder Arbeitslosenamt dazu aufgefordert. Danke für eure Meinungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jogoli,

dass Sie keine Rentenzahlung wegen zu hohem Verdienst erhalten, ist in der Regel nur möglich, wenn Sie über Ihrem individuellen Hinzuverdienstdeckel verdienen.

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 6300 Euro jährlich. Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Wenn Ihre gekürzte Rente und ein Zwölftel Ihres Jahreshinzuverdienstes höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.

Meine Empfehlung:

Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach Ihrem Hinzuverdienstdeckel und über die zu erwartende Rentenkürzung bevor Sie einen Widerspruch einlegen.

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3 Antworten

Hanniam 17.09.2018 | 12:32
Hey, das Problem hatte ich auch. Man kann sich die halbe Erwerbsminderungsrente nicht aussuchen. Aber man kann den Schritt andersherum gehen: Du nimmst erstmal die Erwebsminderungsrente an und gehst dann einfach Teilzeit arbeiten, so wie du möchtest. Meldest das der DRV Die Rente wird dann in etwa halbiert oder sogar noch nicht mal. Ich hatte vorher 800€ Erwerbsminderungsrente und jetzt bei Teilzeitarbeit noch 568€. Hab aber unterm Strich mehr als vorher
Leserhamsteram 17.09.2018 | 13:34
Widerspruch fristgerecht einlegen und diesen ausführlich begründen, möglichst untermauert mit Befunden des behandelnen Arztes. Bei Ablehnung des Widerspruches Klage dagegen beim zuständigen Sozialgericht einlegen.
Schorscham 17.09.2018 | 13:56
Zitat von Hanni anzeigenausblenden
Genau das ist der richtige Weg! Wer seinen Rentenbescheid etwas sorgfältiger liest und nicht nur die erste Seite mit dem Rentenbetrag, der muss häufig nicht erst ein Internetforum bemühen und stundenlang auf Antworten warten, wie dieses Beispiel mal wieder eindrucksvoll bestätigt hat. Außerdem werden (volle) EM-Renten nicht grundlos gewährt. Es ist viel wahrscheinlicher, dass berechtigte Rentenanträge (zunächst) abgelehnt werden, als das unberechtigte Rentenanträge vorschnell bewilligt werden. MfG
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