Hallo Karin Buder,
wie auch „W*lfgang“ bereits zutreffend dargestellt hat, entscheidet am Ende der Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung ALLER Umstände und Informationen des Einzelfalls selbständig, ob und welche Erwerbsminderungsrente zu gewähren ist. Sie sollten daher aus meiner Sicht zunächst abwarten, wie das Rentenverfahren entschieden wird.