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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente trotz andere Reha-Aussage

von Karin Büder11.07.2015 | 11:39
2397 Ansichten
8 Antworten

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Hallo zusammen, ich hab am 07.07.2015 eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Vier Wochen zuvor war ich in einer Reha wo mir eine Teilerwerbsminderungsrente befürwortet wurde. Ich habe auch in meinem Antrag zur Erwerbsminderungsrente vermerkt, dass ich sehr gerne einem Gutachter vorgestellt werden möchte weil ich der Meinung bin, dass eine Zeitlich befristete volle Erwerbsminderungsrente mir mehr bringt als zur Zeit wieder arbeiten zu gehen. Leider hatte ich auch das Gefühl das meine komplette Krankenakte die einen sehr großen Umfang hat nicht richtig berücksichtigt wurde. Mir wurde vom Integrationsfachdienst mitgeteilt, dass eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Aussage von der Reha sehr schwierig durch zu setzen sei. Stimmt das? Hab ich wirklich keine Chance wegen der Aussage von der Reha. Meine Ärzte sind ganz andrer Meinung und befürworten eine zeitliche Voll-Erwerbsminderungsrente. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.07.2015 | 09:59

Hallo Karin Buder,

wie auch „W*lfgang“ bereits zutreffend dargestellt hat, entscheidet am Ende der Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung ALLER Umstände und Informationen des Einzelfalls selbständig, ob und welche Erwerbsminderungsrente zu gewähren ist. Sie sollten daher aus meiner Sicht zunächst abwarten, wie das Rentenverfahren entschieden wird.

7 Antworten

Herz1952am 11.07.2015 | 12:26
Nachtrag: Wurden Sie arbeitsfähig/unfähig entlassen? Nicht dass Ihnen das Krankengeld fehlt. AlG I beantragt? wegen evtl. Nahtlosigkeit-Regelung usw.
Herz1952am 11.07.2015 | 12:20
Hallo Karin Büder, warten Sie doch bitte erst einmal ab, wie die RV entscheidet. Gegen den Bescheid können Sie immer noch Widerspruch einlegen. Es geht hier auch nicht nur um Ihren Gesundheitszustand, sondern evtl. auch um den Arbeitsmarkt, wie entschieden wird. Bei mir hat der sog. "Sozialdienst" währen der Reha empfohlen, dass ich mich rechtzeitig arbeitslos melden soll, damit ich in den "Genuss" von 24 Monaten ALG I komme. Ich weis nicht, ob das auch ein Integrationsdienst der Reha-Klinik war, oder nur eine Beraterin. Schlussendlich bekam ich noch volle Krankengeldzahlung, anschließend ALG I und dann volle EM-Arbeitsmarktrente. Wie es bei Ihnen sein wird, darüber kann hier wohl niemand Auskunft geben. Sie können allerdings prüfen, ob Ihrer Meinung nach alle Berichte - nicht nur von der Reha - dem Antrag beigefügt wurden und sogar noch nachreichen.
Karin Büderam 11.07.2015 | 13:58
Hallo, danke erst einmal für die Antwort. Die Reha Klinik hat nur das erste Paket zu meiner Erkrankung kopiert und der Mitarbeiter von der Rentenversicherung wollte gar nichts haben. Das zweite Paket was mit meiner Erkrankung zusammen hängt hat niemanden interessiert!! Mfg
Karin Büderam 11.07.2015 | 14:00
Hallo, ich wurde Arbeitsunfähig entlassen und beziehe weiterhin Krankengeld. Danke für die Antwort
karlaam 11.07.2015 | 15:22
Hallo.... Arztberichte Oder ähnliches sollten kurz,knackig, Aussagefähig sein....schlüssig....vollständig... beim externen Gutachter/ medizinischer Dienst das selbe....Viel Ist nicht immer gleich gut für den Fall.... hat bei meinem Fall geholfen Und immer in Abständen freundliche Nachfragen beim jeweiligen Team oder Sachbearbeiter....Immer wieder mal prüfen ob es Auch vorwärts geht mit dem Antrag.....Und wer gerade zuständig Ist Mit Der Akte usw
KSCam 11.07.2015 | 14:29
Wenn Sie am Dienstag den Rentenantrag gestellt haben sollten Sie zunächst mal in aller Ruhe abwarten was passiert - hexen kann bei der DRV keiner. Und wenn Sie vor 4 Wochen in Reha waren, gibt es bestimmt schon aus der Zeit zuvor Berichte und zudem den Reha Schlaußbericht. Da sind in aller Regel keine "Pakete" an Arztberichten mehr nötig - selbst wenn Ihr Doc anderer Meinung ist als der Rehaarzt, reichen 2 oder 3 Seiten um das darzustellen und man braucht kein "Paket" Papier - weniger ist manchmal mehr. Klar dass die Kollegen nicht daran interessiert warten dutzendweise Papier zu kopieren......
W*lfgangam 11.07.2015 | 20:03
Hallo Karin Büder, na dann - dann brauchen wir ja keine Rentenverfahren/-anträge mehr mit Entscheidungen der DRV, wenn die Reha-Einrichtung schon die Rente auf den Tisch legt ;-) Dort könnte vielleicht eine ansatzweise Prognose/vielleicht und überhaupt gegeben werden - abschließend entscheidet nach konkreter Fallgestaltung die DRV selbst/unter Zuhilfenahme der Bewertungen des eigenen med. Dienstes (die natürlich auch den Reha-Bericht zu Ihren Gunsten werten könnten). Gruß w.
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