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Experten-Antwort

Volle Erwerbsminderungsrente und 17,5 Std. Arbeit pro Woche

von Rentner08.05.2020 | 14:07
338 Ansichten
3 Antworten
Hallo, es ist ein sehr leicht zu machender Job angeboten, mit wöchentlichem Umfang von 17,5 Stunden. Gibt es immer noch die Regelung, dass ein EU-Rentner max. 3 Std täglich arbeiten darf, bzw. 15 pro Woche? Oder kommt es auch auf den Anspruch den die Arbeit stellt an? Danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.05.2020 | 11:15

Hallo Rentner,

eine Beschäftigung mit einem wöchentlichen Umfang von 17,5 Stunden führt in der Regel dazu, dass keine Rente wegen voller Erwerbsminderung mehr zusteht, sondern nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz einer Beschäftigung von mindestens 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich kommt nur in Betracht, wenn das Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich liegt und die jetzt geplante Beschäftigung unter unzumutbaren Beschwerden oder zu Lasten der Restgesundheit ausgeübt werden würde. Dies wird bei einer sehr leichten Beschäftigung eher nicht der Fall sein.

Wie schon Senf-dazu geschrieben hat, müssen Sie ohnehin die geplante Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger melden und dessen Entscheidung abwarten.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 08.05.2020 | 14:16
Geben Sie (wie im Rentenbescheid beschrieben) Ihre Tätigkeit mit Umfang und auch Art der Tätigkeit an. Sie können (wenn die Rentenversicherung zustimmt) auch mehr arbeiten, ggf. auch auf Kosten Ihrer REstgesundheit. Sie müssen aber damit rechnen, dass je nach Umstand, auch Ihre Erwerbsminderung neu geprüft werden wird. Sprechen oder schreiben Sie mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in darüber!
KSCam 08.05.2020 | 14:30
Es kommt auf den Einzelfall an - aber wundern dürfen Sie sich nicht wenn am Ende der Prüfung die volle Rente weg ist, weil Sie durch Ihre tägliche Arbeit bweisen dass Sie mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Bei 17,5 Wochenstunden reden wir fast von einem Halbtagesjob den der "angeblich voll erwerbsgeminderte" locker abreißen kann.
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