Auch wenn es sich nicht um eine berufliche, sondern um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, müssen Sie die gesetzlichen Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente einhalten. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, kann pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten. Wer eine teilweise Erwerbsminderungsrente bezieht, kann mehr als drei Stunden pro Tag, aber weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten.
Ist Ihr Ehrenamt unvergütet, müssen Sie die Tätigkeit nicht zwingend melden – in jedem Fall müssen Sie aber darauf achten, die erlaubten Stunden pro Tag nicht zu überschreiten.