Hallo Anastasia,
neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist ein Hinzuverdienst von maximal 450 EUR mtl. zulässig. Dies gilt auch für eine selbstständige Tätigkeit. Allerdings dürfen die jährlichen Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit 5400 EUR nicht überschreiten. Eine Beschränkung der täglichen bzw. wöchentlichen Stundenzahl ist gesetzlich nicht vorgegeben.
Die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ist der deutschen Rentenversicherung sofort schriftlich anzuzeigen (vgl. auch Hinweis im Rentenbescheid).
Bitte wenden Sie sich wegen der steuerrechtlichen Fragen an das zuständige Finanzamt.
Als Nachweis wird der Rentenversicherungsträger den Steuerbescheid von Ihnen anfordern aus dem die Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit hervorgehen.